Wie gegen (fristlose) Kündigung der Wohnung wehren?

Ich habe dazu schon gebingt, und für die ordentliche Kündigung ist es mir halbwegs klar, aber für die außerordentliche fristlose nicht.

Also angenommen man bekommt die Kündigung der Wohnung und will sich dagegen wehren, was mache ich da zuerst?

Angenommen, der Verwalter schiebt Gründe vor, die aber nie gesehen sind und er kündigt per Brief fristlos?

Jetzt habe ich gelesen, dass man bei einer fristlosen keinen Widerspruch einlegen kann und auch nicht die Frist eingehalten werden muss. Also kann ich mich ja gar nicht wehren? Und er muss nichts beweisen? (richtig beweisen und nicht nur xy hat gesagt, y glaubt...) Das ist doch nicht fair!

Landet man dann auf der Straße? Was ist mit allen Sachen? So schnell findet man doch nix? und wenn der Mieter Sozialhilfeempfänger ist - und finanziell nicht ausziehen kann - und wenn er eben die Beschuldigungen nicht getan hat, dann dürfen die ihn einfach so rauswerfen?

Kennt sich da wer aus, das verstehe ich nicht?

bei der ordentlichen: widerspruch binnen 2 Wochen, Gang zu Gericht wegen Räumungsklage mit oder ohne Anwalt möglich. Frist richtet sich nach Mietdauer (ungefähr 20 Jahre), es gibt eine Schonung wegen Härtegrad. Hab ich das richtig verstanden?

Und bei der außerordentlichen Fristlosen gilt das nicht und man kann nicht mal vor Gericht? Ähm...ich mein selbst Mörder dürfen versuchen ihre Unschuld zu beteuern und sich erklären...und der Mieter in dem Fall nicht?

Wie ist es im Fall Beleidigung: Mieter dürfen nicht schlecht über Vermieter reden, man darf nix unterstellen das nicht bewiesen ist. Aber darf der Vermieter einen Mieter als Störenfried hinstellen wenn nicht bewiesen ist wers war und böse über den Mieter reden im Brief zb. endlich xy(Nachname des Mieters) loswerden, AB(Straßenname und Hausnummer) soll endlich eine xy-freie Zone werden.

Kündigung, Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Kündigungsfrist, Hauptmieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter