Bei Wohnungsübernahme wurde der rostige Balkon erstmals richtig sichtbar. Kann man eine Art Reparatur verlangen?

Hallo ihr Lieben,

ich bin heute umgezogen und von der Wohnungsübergabe (bzw. "Übernahme" für mich) immer noch geschockt. Nagellöcher waren nicht richtig zu gemacht, die Wände waren etwas fleckig gestrichen (aber weiß) und an einigen Stellen bröckelte der Putz bzw die Farbe ab. Der Hammer kam, als wir zum Balkon gingen. Der war bei der Besichtigung damals noch richtig verdeckt bzw. geschmückt und nackt hat er mir den Atem im negativen Sinne geraubt. So stark verrostet wie ich es selten gesehen habe. Es sieht richtig unheimlich aus, so stark mitgenommen und verrostet wie aus einem Horrorfilm. Die Nagellöcher sind das geringste Problem, die kann ich auch selber zumachen, aber meine Aufgabe ist es ja eigentlich auch nicht. Wiederum wurde es im Protokoll heute nicht als Mangel angesehen. Was mir Bauchschmerzen bereitet sind ist der Putz bzw die Farbe die an einigen Stellen abblättert. Der Makler sagte, da könne man nichts machen, überstreichen bringe nichts, sonst würde es noch mehr bröckeln, ich müsse also damit leben. Zum Balkon sagte er, ich müsse auch damit leben, es sei keine Änderung vorgesehen, wenn überhaupt im Sommer, aber wohl eher gar nicht.

Ich habe diesem heutigen Tag entgegen gefiebert, als wäre es das größte Ereignis weit und breit und könnte jetzt einfach nur noch weinen.

Ich habe meinem Unmut kund getan und leider ist da keine Besserung vorgesehen, sagte der Makler wie gesagt.

Ich bin euch dankbar für Antworten und haut ruhig raus, falls ich übertreibe, denn dann kann ich daran arbeiten, mich mit bestimmten Dingen einfacher zufrieden geben zu können.

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Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?

Folgende Situation:

Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.

Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.

Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.

Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.

Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.

Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?

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