Folgende Situation:
Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.
Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.
Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.
Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.
Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.
Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?