Miete BAR übergeben?

Ja 75%
Nein 25%

8 Stimmen

11 Antworten

Ja

Meist ist ja Überweisung auf ein Konto des Vermieters vereinbart.

Er muss sich also bereit erklären, kann aber auch ablehnen und auf Überweisung bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Nein

Im Prinzip ja. Aber in den meisten Mietverträgen steht wahrscheinlich, dass die Mietzahlungen zu überweisen sind. Der Vermieter ist dann nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen.

Nein

Das musst du die Vermieterin fragen. Ich würde es ablehnen und würde es lieber akzeptieren, dass die Miete ein paar Tage später kommt.

Warum? Weil ich sie auf dem Konto haben möchte. Was soll ich mit so viel Bargeld? Ich zahle meine eigene Miete auch nicht bar. (Ich bin Vermieterin, wohne aber selber zu Miete. Der Grund ist, dass meine vermieteten Wohnungen entweder von der Größe her nicht passen und/oder in anderen Städten liegen.) Das heißt, ich müsste zur Bank fahren und das Geld einzahlen.

Außerdem hätte ich dann keinen Nachweis über die Zahlung und müsste mir irgendwo einen Vermerk machen, "Mieter hat im Januar 2020 bar bezahlt." Darauf habe ich keine Lust.

Da ich diesen Monat erst später Gehalt bekomme wäre eine Überweisung zu lang.

Und wann ist später? Die Miete ist bis 3. WT des Monats anzuweisen (BGH und BGB). Das kann unter Umst. der 4., 5., 6. 7. Kalendertag sein.

Ja

Kommt auf euren Vertrag an.

Wenn im Vertrag per Überweisung drin steht, musst du sie EIGENTLICH auch per Überweisung zahlen. Es sei denn deine Vermieterin erklärt sich mit einer Barzahlung einverstanden, muss sie dann aber nicht.

Aufjedenfall Quittung ausstellen lassen.