"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer

Hallo.

Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).

Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).

Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.

Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.

Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.

Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:

Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.

Wohnrecht, Wohnung, Vermieter
Vermieter will keinen Klempner rufen

Guten Tag,

ich habe seit einigen Tagen das Problem,dass das Rohr zum Keller verstopft ist und der Abfluss des Nachbars über mir in mein Waschbecken sowie meine Waschmaschine laufen. Ich habe gerade den Vermieter angerufen und dieser war sehr frech am Telefon.

Ich bekomme im Moment Sozialhilfe und mir wird die Miete bezahlt. Nun gab es wohl ein Problem mit der Überweisung und das Amt hatte noch keine Miete überwiesen. Ich denke mal die haben den Verlängerungsantrag noch nicht fertig bearbeitet und deswegen dauert es etwas länger. Ich habe es dem Vermieter geschildert.

Besser gesagt er hat sofort danach gefragt als ich ihn anrief und mein Problem mit dem Abfluss geschildert hatte. Als ich ihm dann sagte,dass ich beim Amt einen Termin habe die tage und das regel sagte er dann nur "Ok machen Sie das,Tschüss" und legte auf.

Als ich dann erneut anrief ging ein Kollege ans Telefon und ich sagte ihm empört,dass sein Mitarbeiter aufgelegt hätte. Daraufhin sagte er mir so etwas in der art wie "Dann sollte man halt Miete erst mal überweisen". Richtig patzig. Ich zittere gerade richtig vor Wut. Jedenfalls hat der auch aufgelegt und meinte ich solle das im E-Mail verkehr noch einmal versuchen. Es ist das erste mal,dass so etwas mit der Zahlung passiert ist und nun frag ich mich was ich machen soll?

-Kann ich einen Klempner rufen und dann im Notfall die kosten die auf mich zu kommen einklagen?

-wenn ja,ist es für mich als Sozialhilfeempfänger möglich einen Anwalt einzuschalten bzw einen gestellt zu bekommen?

Ich habe dem Vermieter auch gesagt ich könne den Termin beim Amt dann nicht wahrnehmen weil ich jede halbe Stunde Wasser schöpfen muss WENN man sich darum nicht kümmert.Außerdem könnte die Wohnung komplett voll laufen. Er sagte dann erneut dann solle ich halt erst mal die Miete zahlen und das patzig ohne ende. Ich wäre euch für Hilfe dankbar ich weiß nicht wie ich nun vorgehen soll.

Wohnung, Miete, Rechnung, Vermieter, Klempner, Ruf
Nicht ordnungsgemäße Stromleitung angebohrt: Vermieter verantwortlich?

Kurzfassung: Wer haftet, wenn bei kleineren Arbeiten in einer Altbauwohnung ein Stromkabel getroffen wird, welches nicht nach aktuellen Normen verlegt ist?

Bei kleineren Anbauarbeiten sind wir in unserer Wohnung auf eine Stromleitung gestoßen. Unser Haus wurde in den 1920ern errichtet - der Leitungskorridor verläuft im Badezimmer diagonal über die Wand und folgt definitiv nicht aktuelleren Verordnungen.

Wir hatten nur den metallenen Leitungsmantel angebohrt und beim Metallgeruch sofort aufgehört - die eigentlichen Stromleitungen haben wir gar nicht erwischt. (Wir waren uns erst auch gar nicht sicher, ob das eine Stromleitung sein sollte!) Daraufhin haben wir die Vermietungsgesellschaft informiert; ein Handwerker (eigtl. ein Klempner) kam und fuhrwerkte mit einem Phasenprüfer so lange herum, bis die Sicherung rausflog. Derselbe Herr sagte uns, das müsse nun aufgemacht und geflickt werden, meinte aber auch, dass er dort selber ohne Bedenken gebohrt hätte.

Das Badezimmer war vor ein paar Jahren (vor unserem Einzug) renoviert worden, inkl. der Stromleitungen. Man hat damals die Leitungen nicht nach geltenden Normen neu verlegt (wäre sicher auch etwas zu viel verlangt), allerdings hat man uns beim Einzug auch nicht aufgeklärt.

Der Vermieter hat nun die Rechnung der Handwerker (ca. 270 EUR) an uns weitergeleitet mit dem Hinweis, der Reparatureinsatz sei nicht durch vom Vermieter zu vertretende technische Mängel notwendig gewesen.

Frage: Sind wir tatsächlich haftbar oder fällt dies eigtl. dem Vermieter zu?

Rechnung, Vermieter, Haftung, Handwerker, Leitung
Probleme mit Vermieter - Hausflur rutschig, Stufenmatten, Hund

Hallo zusammen,

ich wohne in einem Mietshaus, 2. Etage. Vor ca 2-3 Monaten ist meine Mutter krank geworden, weswegen ich ihren Hund erst mal bei mir aufgenommen habe. Der Ärmste ist leider immer wieder die Treppen runtergesegelt und hat sich dabei wirklich doll wehgetan, weil der Hausflur so furchtbar glatt ist. Ich hab mir solche Sorgen gemacht! Der Ärmste hat so laut geschrien, hat jede einzelne Stufenkante mit seiner Schnauze mitgenommen. Natürlich musste ich irgendwas unternehmen. Also habe ich mit meinen Nachbarn gesprochen, ob die damit einverstanden wären, wenn ich Stufenmatten im Hausflur anbringe. Gesagt getan. Soweit auch alles gut. Der Hund kommt ohne Probleme die Treppen wieder rauf und runter. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich dem Vermieter nichts davon erzählt habe, da ich ja der Auffassung war, dass der Hund in ein paar Wochen wieder zu meiner Mutter geht und die Matten dann eh wieder weg kommen. Jetzt hat sich die Putzfrau, die so wie so NIE richtig putzt (alle Mieter hier im Haus müssen ständig nachwischen und wir sind uns alle einig, dass kein Unterschied zu sehen ist, wenn sie denn mal gewischt hat) sich beim Vermieter beschwert, sie könne ja nicht um die Matten herumwischen. Letzte Woche hat mir der Hausmeister dann gesagt, dass ich die Matten wieder abmachen muss - was er auch für Schwachsinn hält, aber er macht ja nur seinen Job. Heute hab ich mit der Hausverwaltung telefoniert, hab versucht das irgendwie zu klären, aber die lassen nicht mit sich reden. Habe denen auch erzählt, dass ich mich auch schon einige Male hier langgelegt hab, genauso wie die Kinder, die unter mir wohnen. Die Frau am Telefon sagte nur, sie könne sich nicht vorstellen, dass 5 Mal pro Woche irgendwer hier ausrutscht und außerdem gäbe es ja Treppengeländer... Und vorallem möchte der Vermieter hier alle Häuser einheitlich haben und deswegen müssen die weg.

Jetzt hat sich ergeben, dass ich den Hund wohl für immer behalte. Was soll ich jetzt tun? Ohne die Matten wird sich der Ärmste mit 100%iger Wahrscheinlichkeit wieder unheimlich wehtun. Ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, den Hausflur so sicher zu machen, dass man nicht ausrutschen kann?

Bitte helft mir!

Hund, Vermieter, Hausflur

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