Hallo, und zwar wollte sich ein Freund zur Postalischen Erreichbarkeit bei mir anmelden. D.h. er würde ein Namensschild an meinen Briefkasten bekommen und seine Post bei mir abholen. Würde in diesem Fall (wenn er sich beim Einwohnermeldeamt ummeldet) mein Vermieter bescheid bekommen, das er sich bei mir in der Wohnung angemeldet hat oder nicht?

LG Hagen