Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

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Meinung des Tages: AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Rechtsextreme - wie bewertet Ihr die Recherche des BR und Faesers Appell?

Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergaben, dass für die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Aktivisten, die aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" stammen, Vordenker aus der "Neuen Rechten" und auch mehrere Neonazis. Faeser plädiert deshalb für strengere Regeln im Bundestag.

Recherche des Bayerischen Rundfunks

Dem BR liegen interne Namenslisten des Bundestags vor. Das Rechercheteam konnte zudem die Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion einsehen. Mehr als 500 Leute wurden dadurch identifiziert, die derzeit für die AfD-Bundestagsfraktion oder die Abgeordneten arbeiten.
Unter diesen Mitarbeitern befinden sich Personen, die bereits namentlich in diversen Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Einige von ihnen haben zudem hohe Ränge in etwaigen beobachteten Organisationen. Ebenfalls sind Personen dabei, die im Zusammenhang mit den sogenannten "Reichsbürger"-Gruppierungen stehen. Auch gibt es der Recherche zufolge Verbindungen zur rechtsextremem Preppergruppe "Endkampf".
Mehr als 50 Prozent der AfD-Abgeordneten beschäftigen offenbar Personen, die in Verbindungen mit Organisationen stehen, welche der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.

Kaum Äußerungen zu den Enthüllungen von Seiten der AfD

Es gab mehrere Anfragen an die Fraktion, die Abgeordneten und auch deren Mitarbeiter. Stellungnahmen blieben überwiegend aus, einige Abgeordnete stellten die Unabhängigkeit von Verfassungsschutzämtern infrage.
Die Fraktion selbst erläuterte, dass aufgrund des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht würden. Gleichzeitig wurde die Einstufung eines Verfassungsschutzes als eine "reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde" ohne automatische Folge von Rechtswirkungen, bezeichnet.

Nancy Faeser für strengere Regeln im Bundestag

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Bericht des BR für schärfere Regeln bei der Beschäftigung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern plädieren. Ihrer Aussage zufolge müsse die wehrhafte Demokratie alle Mechanismen nutzen, um sich vor Feinden zu schützen.

In diesem Falle könne allerdings nur das Parlament selbst aktiv werden. Aufgrund der Gewaltenteilung habe die Regierung in solchen Fällen keine handhabe.

Faeser verwies zudem darauf, dass in Regierung und Behörden ausschließlich Personen beschäftigt werden dürfen, die "fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren". Es sei deshalb notwendig, etwaige Einbindungen der AfD in rechtsextremistische Netzwerke genaustens zu prüfen.

Fraktionsübergreifende Reaktionen und Appelle

Britta Haßelmann (Die Grüne), appellierte für ein Ende der Banalisierung und Verharmlosung der AfD. Es sei nötig, dass Innere des Parlaments zu schützen.

Auch Christian Dürr (FDP) fordert, dass öffentlich diskutiert wird, welche Personen die AfD mit Steuerzahlergeld finanziert.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wurde von der Union zum Handeln aufgerufen. Thorsten Frei (CDU) forderte sie zu einer umgehenden Reaktion auf, sofern sich der Pressebericht bewahrheiten sollte.

Bas selbst schlägt neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlaments vor. Allerdings warnt sie im selben Zuge auch vor überstürzten Aktionen. Es solle vermieden werden, dass Extremisten im Bundestag ein und aus gehen, dafür müsse aber über weitere Regelungen nachgedacht werden.

Kritik am Bericht durch die AfD

Obwohl viele Stellungnahmen ausblieben, äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, eindeutig. Journalisten gegenüber erklärte er, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. In Münster läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Für Baumann ist es kein Zufall, dass der Pressebericht an genau demselben Tag veröffentlicht wurde. Für ihn handelt es sich dabei um nebulöse Verdächtigungen. Zudem verwies er darauf, dass der Bundestag alle Mitarbeitenden von Abgeordneten überprüfen würde. Es bedarf eines Bundestagsausweises, um in Gebäuden des Bundestages zu arbeiten. Bevor dieser ausgestellt wird, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung der Person durchgeführt, dafür werden Polizeidatenbanken genutzt. Bei begründeten Zweifeln wird der Antrag abgelehnt. Ebenso kann der Ausweis deshalb zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Recherche des BR? Sollten strengere Überprüfungen der Mitarbeiter gesetzlich geregelt werden? Sollte das Parlament selbst aktiv werden? Sollte genau offengelegt werden, wer mit Geldern des Steuerzahlers beschäftigt wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktionen-rechtsextremisten-bundestag-100.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afd-bundestag-rechtsextreme-mitarbeiter-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-bundestag-rechtsextreme-recherche-br-100.html

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Faeser verbietet "Compact"-Magazin inklusive Online-Formaten. Stimmen dazu?

Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR verbietet das Bundesinnenministerium das rechtsextremistische "Compact"-Magazin des Publizisten Elsässer. Damit verschwindet das erfolgreichste und reichweitenstärkste Organ der Neuen Rechten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das rechtsextremistische "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.

Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Chefredakteur und prägende Figur an der Spitze von "Compact" ist Jürgen Elsässer. In den einzelnen Formaten wurden sowohl aktuelle Themen aufgegriffen als auch eigene Themen gesetzt. Durchweg wurden Hass und Hetze verbreitet, insbesondere gegen muslimische Migrantinnen und Migranten, aber auch gegen die Bundesregierung, die sogenannten "Altparteien" und nach journalistischen Kriterien arbeitende Medien, die als "Systempresse" oder "Lügenpresse" diffamiert wurden.

"Compact" bestand aus einem Magazin, das monatlich erscheint, nebst Sonderheften, einem Online-Auftritt und einer täglichen Sendung namens "Compact Der Tag", die von Montag bis Freitag täglich produziert wurde. Das Heft hatte nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren.

Die tägliche Sendung, die auch auf dem YouTube-Kanal von "Compact" zu sehen war, verfügte über eine erhebliche Reichweite: Bis zu 100.000 Klicks erreichten Videos von "Compact Der Tag" auf YouTube, einzelne Doku-Formate sogar bis zu eine Million.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nach Belegen dafür muss man in der Tat nicht lange suchen: "Compact" sprach von sich selbst als "Widerstand", seit der Pandemie wurde das politische System als Corona- oder Impf-"Diktatur" diffamiert. In einer Sendung zur Vogelgrippe hieß es kürzlich, "neuer Impfterror" sei im Anmarsch, während der Corona-Pandemie seien die Menschen "zwangsgeimpft" worden.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 6%
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Meinung des Tages: Was denkt ihr über die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt durch den Verfassungsschutz?

Dass die AfD immer wieder massiv im Fokus von Kritik steht, ist nichts Neues. Doch zahlreiche Befürworter der Partei und auch diese selbst, sehen darin häufig eine kategorische Hetzjagd.

Der Verfassungsschutz hat nun in einem zweiten Bundesland die AfD als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

Die AfD in Sachsen-Anhalt

Schon vor einiger Zeit wurde die AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft – nun geschah genau dies auch in Sachsen-Anhalt. Der Behördenleiter des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, bestätigte dies bereits und erläuterte, dass die Behörde für diesen Schritt zahlreiche Auswertungen von rassistischen, antisemitischen und muslimfeindlichen Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet hat. Als Verdachtsfall galt die Partei im Bundesland bereits seit 2021. Entsprechend wurden seitdem Informationen gesammelt, welche mit den Prinzipien eines Rechtsstaates, der Menschenwürde oder der Demokratie nicht vereinbar sind.

Begründung des Verfassungsschutzes und weitere Folgen

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes fordert die AfD nicht nur die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion, sondern streben auch eine Abschaffung der derzeitigen parlamentarischen Demokratie an. Hollmann erläutert, dass aufgrund dieser Tatsachen und der verfassungsfeindlichen Position der Partei die Beobachtung sowie der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.

Die Bundes-AfD

Die AfD als ganzheitliche Partei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (noch) nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Derzeit gilt sie als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Dies entspricht einer Stufe unter der Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Februar 2024 wird sich das Oberverwaltungsgericht Münster damit beschäftigen.

Reaktion der AfD

Die AfD in Sachsen-Anhalt prüft derzeit, wie ein juristisches Vorgehen gegen die Einstufung möglich ist. Martin Reichardt, der AfD-Landesvorsitzende teilte dies dem MDR mit. Für ihn handelt es sich bei der Einstufung um ein politisch motiviertes vorgehen, von Seiten des Verfassungsschutzes sei dies ein „weiterer Diffamierungsschlag“.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet ihr die Einstufung des Verfassungsschutzes? Welche Konsequenzen wird das für die AfD und auch die weitere politische Landschaft in Deutschland haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bitte beachtet, dass politische Diskussionen stets das Potential haben, dass die Gemüter etwas überkochen – wir bitten Euch, dass sich auch hier an unsere Netiquette gehalten wird. Diese Frage soll lediglich das aktuelle Geschehen aufgreifen und zu einer produktiven Diskussion innerhalb der Community führen.

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-sachsen-anhalt-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-100.html

https://www.spiegel.de/reaktion%20/deutschland/sachsen-anhalt-verfassungsschutz-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-a-17e4108c-fcdc-47db-9440-19097757c1e8

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-rechtsextremistisch-reaktion-100.html#AfD

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?

Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?

Razzien und Verbot

Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.

Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.

Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.

Nancy Faesers Statement

Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.

Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".

Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin

Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.

Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.

In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
  • Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
  • Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
  • Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
  • Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html

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Ich finde das Verbot sinnvoll, da... 56%
Ich finde das Verbot nicht zielführend, weil... 37%
Andere Meinung und zwar... 7%
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AfD Leaks: ,,Die Ratte Merkel an der Spitze! Diese Volksverräterin gehört lebenslang in den Knast!" Wann wird diese Partei endlich verboten?
Enthüllt: Vertrauliche Chats aus der AfD "Quasselgruppe"

Im September 2017 zieht die AfD zum ersten Mal in den Bundestag ein. Mehr als 70 Abgeordnete treten später einer streng vertraulichen Chatgruppe bei. Sie nennt sich "Quasselgruppe".

Rund 40.000 Posts liegen NDR und WDR jetzt vor. Sie zeigen, was die AfD-Politiker denken und wie sie reden, wenn sie glauben, dass ihnen keiner zuhört.

Häufiges Streitthema: Wie rechtsextrem soll die Partei sein? Ein Abgeordneter fragt: "Wollen wir eine national-sozialistische oder eine freiheitlich-konservative Partei sein?" Eine Kollegin genervt: "Fällt es so schwer, mal nicht über das Dritte Reich zu reden?"

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/afd-leaks-die-geheimen-chats-der-bundestagsfraktion-100.html

Kommentar von mir:

Die AfD ist weder ein Prüf- noch ein Verdachtsfall! Die AfD hätte schon längst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen. Wie viel Futter braucht der Verfassungsschutz noch?

Für mich gehört so eine Partei in kein demokratisch gewähltes Parlament, Punkt! Wann kapiert auch endlich mal der letzte AfD- Wählende, dass diese Partei rechtsradikal, gar faschistisch ist?

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Meinung des Tages: Die Wahlen in Sonneberg spalten die Gemüter - wie weit dürfen Aussagen über das Wahlergebnis und die Wähler gehen?

In Sonneberg hat der AfD-Kandidat Robert Sesselmann die Landratswahl gewonnen. Er ist damit der erste AfD-Landrat Deutschlands.

Der Thüringer Verfassungsschutz hatte erst kürzlich den AfD-Landesverband gesichert rechtsextremistische Bestrebung und Beobachtungsobjekt eingestuft. Unter anderem deshalb scheiden sich die Geister, was dieses Wahlergebnis angeht.
Diese unterschiedlichen Meinungen werden auch entsprechend kundgetan, sowohl von Privatleuten als auch von denjenigen, die offizielle Ämter besetzen. Doch nicht jede Äußerung wird gut aufgefasst.

Besonders in der Kritik steht die Aussage des Chefs des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer. Unter anderem sprach er von „20 Prozent braunem Bodensatz in der Bundesrepublik“ – und wird für diese Aussage scharf kritisiert. Mit dieser Aussage sei er, so seine Kritiker, zu weit gegangen.

Unsere Fragen an Euch: Geht Kramers Aussage zu weit oder hält sich diese im Rahmen? Wie weit sollten Aussagen über Wahlergebnisse im politischen Kontext gehen dürfen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Diskussionen.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Verfassungsschuetzer-Ergebnis-der-AfD-ist-ein-Alarmsignal,audio1409916.html

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/thueringer-verfassungsschutz-chef-ueber-afd-sind-bei-etwa-20-prozent-braunem-bodensatz-li.363848

https://www.tagesschau.de/inland/regional/thueringen/landrat-stichwahl-sonneberg-100.html

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Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

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Findet ihr, dass Haldenwang (Mamas Liebling) jetzt zurücktreten müsste? Ist er von der CDU noch tragbar?

Haldenwang wirft der AfD in nebulösen Anschuldigungen vor, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/thomas-haldenwang-afd-rechtsextremismus-bjoern-hoecke?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Der Verfassungsschutzchef sagte, die sogenannte Neue Rechte praktiziere einen sehr intellektuellen Rechtsextremismus: Vordergründig distanziere sie sich von Gewalt, aber sie befördere die Verschwörungstheorie der "Umvolkung" und vermittle das Gefühl, dass etwas geschehen müsse, um solche vermeintlichen Entwicklungen zu stoppen. Das sei der "geistige Nährboden" für Taten wie den Anschlag in Halle. 

https://www.tagesschau.de/inland/haldenwang-afd-verfassungsfeindlichkeit-europawahl-100.html

Verfassungsschutzchef zu AfD-Parteitag: "Rechtsextremistische Verschwörungstheorien" verbreitet

Dass mehr als 40% der unter 5-Jährigen einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil kein deutscher Pass) haben, sollte ja nun unstrittig sein.

Ja, er ist nicht mehr tragbar. 69%
Ich stimme Haldenwang (und den Grüninnen) zu 31%
Nein, er wird sich entschuldigen. 0%
Mir egal, ich habe ohnehin keine Kinder. 0%
Jeder Satz aus seinem Mund bringt der AfD 0,1% mehr. 0%
Die Umvolkung war von D und der EU nicht so geplant. 0%
Seine Behauptungen sind sogar strafrechtlich relevant. 0%
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