Dürfen Überstunden bei unverschuldetem Arbeitsausfall verrechnet werden?

Hallo zusammen,

ich habe zwei verschiedene Fälle, die ich nicht genau einordnen kann. Ich bin als Monteur/Handwerker tätig und habe einen Festvertrag, also kein Arbeitszeitkonto. Überstunden haben ich dagegen sehr viele.

Fall 1:

Ein Auftrag geht über einen kompletten Tag. Dieser Auftrag musste aus diversen Gründen abgesagt werden ohne mein Verschulden. Ich weiß, dass hier keine "Minusstunden" anfallen dürfen, da der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug befindet, bzw. er das Betriebsrisiko trägt. Minusstunden darf ich ja so oder so nicht erhalten, aber bei verschuldetem Arbeitsausfall kann man mir Stunden vom Gehalt abziehen.

Nun sagte mir mein Arbeitgeber, ich bleibe dann halt zuhause und es wird mir von meinen Überstunden abgezogen. Ich weiß, dass der Arbeitgeber weisungsberechtigt ist, was den Abbau von Überstunden betrifft, aber ist dies hier wiederum nicht gleichzusetzen mit Minusstunden? Letztendlich ist es nicht mein Verschulden das der Auftrag an dem Tag nicht durchgeführt werden konnte. Wenn ich z.B. keine Überstunden hätte, dann muss er mir den Tag ja ebenfalls voll bezahlen.

Fall 2:

Ich arbeite regulär von 7:00 - 15:30, bin in dieser Zeit also vom Disponent voll durchgeplant. Jetzt schaffe ich meine auf 8 Stunden verplante Arbeit bereits um 14 Uhr erledigt zu haben. Ich Frage in der Firma nach ob noch was zu tun ist, was verneint wird. Auch hier wird dann wieder informiert, dass ich dann halt um 14 Uhr Feierabend machen kann, das dann aber ebenfalls von meinen Überstunden abgezogen wird.

Hier sehe ich es ähnlich wie im Fall 1, aber denke mir das hier der AG doch eher die Anweisung zum Abbau der Ü-Stunden anweisen kann als im ersteren Fall.

Evtl. kann hier ja der ein oder andere etwas Licht ins Dunkel bringen :)

LG

Mirko

Überstunden, Arbeitszeit

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