Kann der Arbeitgeber nachträglich Urlaub eintragen?

2 Antworten

Die meiste Arbeitgeber erwarten bei einer Kündigung, dass alle restlichen Urlaubstage bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses auch genommen werden. Ansonsten könnte für das Unternehmen eine Auszahlungspflicht entstehen. Gleiches gilt für Überstunden. Im Prinzip ist es also nicht falsch, mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Modus zu vereinbaren, zumal dem Arbeitgeber dsa "Abfeiern" im Regelfall lieber ist als eine monetäre Ausbezahlung. Merkwürdig ist aber die anscheinend fehlende Absprache mit Dir. Hierzu würde ich empfehlen, zeitnah das Gespräch mit der Vorgesetzten zu suchen.

Das scheint zumindest möglich zu sein. Bei mir auf der Arbeit ist es gängige Praxis. Bis zur Beendigung der Arbeitsverhältnisses muss der Urlaub vergeben sein. Wenn Arbeitskräftemangel ist, wird eben Urlaub an sowieso schon geplanten frei verplant.

Ich arbeite bei einem der größten diakonischen Arbeitgeber. Wenn es nicht rechtens wäre, dann würde so ein großer Arbeitgeber es sich nicht leisten können.