Was für Minijobs kann ich mit 13 machen?

4 Antworten

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht enge Grenzen vor. Grundsätzlich soll man erst ab 15 Jahren arbeiten können. Davor sind nur leichte Tätigkeiten gegen Entgelt möglich.

In Paragraph 2 Abs. 1 Kinderschutzverordnung heißt es: Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden

1.mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,

2.in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit

a)Tätigkeiten in Haushalt und Garten,

b)Botengängen,

c)der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,

d)Nachhilfeunterricht,

e)der Betreuung von Haustieren,

f)Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,

3.in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei

a)der Ernte und der Feldbestellung,

b)der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse,

c)der Versorgung von Tieren,

4.mit Handreichungen beim Sport,

5.mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist.

Die meisten Betriebe nehmen nur Jugendliche ab 14 oder 16 Jahren.

Du kannst mit 13 aber durchaus Prospekte verteilen.

Gar keine - im Maximalfall könntest Du die sogenannten kostenfreien Wochenzeitungen und Werbug austragen.

Ansonsten kommen nur sehr kleine Hilfstätigkeiten in Betracht .... siehe dazu:

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

Zeitung austragen

Regale einräumen


wilees  24.08.2024, 19:00

letzteres bestimmt nicht.

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NackterGerd  24.08.2024, 19:06
@wilees

Gemüse im Shop oder Bauernhof der Eltern schon

Alkohol natürlich nicht

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