Rückgabemöglichkeit einer defekten Waschmaschine beim Media Markt

Hallo zusammen, heute habe ich eine Frage an die Rechtsexperten von euch.

Folgendes Problem: Am 25.6.2011 habe ich eine Siemens Waschmaschine beim Media Markt (549€) gekauft. Die Maschine wurde 2 Wochen später von MM-Servicemitarbeitern geliefert und angeschlossen.

Seit der 1. Wäsche bemerkten wir einen merkwürdigen Geruch, der nach dem Schleudern auftritt (brenzlig, nach verbranntem Gummi). Des Weiteren treten sehr laute, metallische Klackergeräusche während des Schleuderns auf und die Maschine produziert nahezu immer die Fehlermeldung "Schaumbildung". Die Konsequenz ist, dass immer wieder neu gespült und geschleudert wird. Zuviel Waschmittel nehmen wir aber gar nicht (ca. 30-40ml Persil Gel). Soweit so schlecht.

Wir riefen den Siemens Service das 1. Mal an. Ein Service-Mitarbeiter kam vorbei, konnte aber nichts feststellen (nach "Kleinreparatur" für 0€). Im Protokoll hat er entsprechend vermerkt, dass kein Mangel vorliege. Zum Gummigeruch meinte er, dieser würde mit der Zeit verfliegen. 1,5 Monate später ist es schlimmer als vorher. Ein anderer Siemens-Servicemitarbeiter war nun das (= 2. Mal) da und hat (Gott sei Dank) auch das Klacker-Geräusch wahrgenommen, das seiner Meinung nach "nicht normal" sei. Die Ursache konnte er aber nicht feststellen. Nach Feinjustierung des Keilriemens war das Geräusch dann auch erstmal nicht zu hören (in einem Testprogramm). Ich ließ die Maschine daraufhin normal laufen - die oben beschr. Probleme traten weiter auf.

Ich nun zum MM gefahren und ein Video, das den Mangel dokumentiert, vorgezeigt. Meine Argumentation (so förmlich habe ich es natürlich nicht vorgetragen): Ein Sachmangel nach §434BGB liegt vor und ich bin noch innerhalb der 6 Monate ab Kaufzeitpunkt. Nach §476 BGB bestand der Mangel also schon zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich habe nun doch die Möglichkeit nach §439BGB ("Nacherfüllung") zu wählen, ob ich ein Ersatzgerät oder eine Reparatur haben möchte. Da MM aber nur der Verkäufer ist und gar nicht reparieren kann, so bestand ich auf ein Ersatzgerät. Der MM-Mitarbeiter allerdings faselte etwas von wegen: MM kann da erstmal nix machen - Siemens hätte angeblich erst 3 Versuche zur Reparatur. Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch könnte ich von MM ein Ersatzgerät verlangen bzw. das Geld zurückbekommen.... BULLSHIT!

Ich hab doch eigentlich mit Siemens gar nix am Hut!! Den Kaufvertrag habe ich mit MM geschlossen. Die sind damit mein Ansprechpartner was Nacherfüllung angeht. Dass ich trotzdem (bisher 2x) den Siemens Service gerufen habe, spricht nur dafür, dass ich Siemens die Möglichkeit geben wollte, den Mangel auszumerzen - erfolglos. Außerdem ist das mit dem 3 Versuchen Quatsch - es reichen doch 2 erfolglose Versuche, oder??? Muss ich nun den Siemens Service noch ein weiteres Mal kommen lassen oder kann ich nochmal zum MM in die Filiale gehen und denen "den ... aufreißen"? (entschuldigt bitte, aber ich extremst schlecht gelaunt deswegen).

Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten!!!

Waschmaschine, Kaufvertrag, Media Markt, Reklamation, Umtausch
Reklamation einer Couch

Ich habe am 01.02.2010 bei der Fa. Roller eine Eck-Couch mit Schlaffunktion für 899,-- Euro gekauft. Als Lehne hinten zum anlehnen dienen 5 große Polster und 4 kleinere Kissen. Die Couch ist nun 18 Monate alt und wird von mir, meiner Frau und meinen 2 Kindern benutzt.

Mittlerweile weist das gute Stück folgende Mängel auf:

1.Die großen hinteren Kissen zum anlehen sind längst nicht mehr formstabil, zwei davon wirken schon innerlich porös, so dass es kein schöner Anblick mehr ist und immer ungemütlicher wird. 2.Man spürt an einigen Stellen bereits die Federn bzw. den Draht oder wie das Innenleben auch immer heißt. 3.Die Couch wird von hinten (bei den Lehnen) nach vorne (Sitzfläche) immer abschüssiger; d.h. wenn ich z.B. hinten liege und meine Frau davor, hat man immer das Gefühl, runter (also auf den Boden) zu rollen. 4.Die Schlaffunktion kann schon länger nicht mehr benutzt werden, da diese ja nur selten verwendet wird und deshalb inzwischen viel höher als die restliche Sitzfläche der Couch ist.

Eigentlich hatte ich immer gedacht, dass man eine Couch, die ja immerhin fast 1000 Euro gekostet hat (und dass für nur eine Ecke, ohne Sessel o.ä.) mind. 10 Jahre benutzen kann. Nun ist meine aber bereits nach 18 Monaten ziemlich am Ende und ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie das gute Teil in 1 oder 2 Jahren ausschaut.

Meine Frage: Wie stehen die Chancen, wenn ich bei Roller reklamiere und wie mache ich das am besten ???

Kaufvertrag, Garantie, Reklamation

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