Sachmangel an Picard Tasche Karstadt - Welche Rechte habe ich als Käufer?

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich eines Mangels an einer von mir gekauften Tasche von Picard im Karstadt.

Ich habe diese Tasche gekauft und volle 8 Tage später hat sich im Verschluss ein Metallstäbchen gelöst, das dafür sorgt, dass der Verschluss überhaupt an der Tasche bleibt. Ich muss ständig aufpassen, dass das Stäbchen nicht rausrutscht, da ich sonst den Verschluss der Tasche verlieren würde. 10 Tage nach Kauf bin ich zum Karstadt, um dies zu reklamieren und die Tasche umzutauschen. Die Tasche war nicht mehr da und die Mitarbeiter versuchten jetzt in der letzten Woche die Tasche aus anderen Geschäften zu beziehen. Gerade bekam ich einen Anruf, dass die Tasche nicht mehr beziehbar sei und mir wurden folgende Angebote gemacht:

  • Ich solle zum Schuhmacher, das richten lassen und Karstadt die Rechnung bringen
  • Die Tasche wird eingeschickt und repariert, was 6 Wochen dauert
  • Ware gegen Ware

Ich sehe das überhaupt nicht ein! Ich habe teures Geld für eine Tasche bezahlt, die ich 8 Tage später nicht mehr gebrauchen kann! Ich sehe es nicht ein, deshalb ein Gerenne zu haben oder gar 6 Wochen (nachdem ich sie 8 Tage hatte) darauf zu verzichten oder, komplett absurd, mir irgendeine andere Tasche auszusuchen.

Welche Rechte habe ich? Ich werde am Freitag hingehen und mein Geld zurück verlangen. Kann ich darauf bestehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

BBP

Sachmangel, Reklamation, Schaden, Picard
Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.

Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.

Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.

Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.

Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, HiFi, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Reklamation

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