Hallo zusammen, heute habe ich eine Frage an die Rechtsexperten von euch.

Folgendes Problem: Am 25.6.2011 habe ich eine Siemens Waschmaschine beim Media Markt (549€) gekauft. Die Maschine wurde 2 Wochen später von MM-Servicemitarbeitern geliefert und angeschlossen.

Seit der 1. Wäsche bemerkten wir einen merkwürdigen Geruch, der nach dem Schleudern auftritt (brenzlig, nach verbranntem Gummi). Des Weiteren treten sehr laute, metallische Klackergeräusche während des Schleuderns auf und die Maschine produziert nahezu immer die Fehlermeldung "Schaumbildung". Die Konsequenz ist, dass immer wieder neu gespült und geschleudert wird. Zuviel Waschmittel nehmen wir aber gar nicht (ca. 30-40ml Persil Gel). Soweit so schlecht.

Wir riefen den Siemens Service das 1. Mal an. Ein Service-Mitarbeiter kam vorbei, konnte aber nichts feststellen (nach "Kleinreparatur" für 0€). Im Protokoll hat er entsprechend vermerkt, dass kein Mangel vorliege. Zum Gummigeruch meinte er, dieser würde mit der Zeit verfliegen. 1,5 Monate später ist es schlimmer als vorher. Ein anderer Siemens-Servicemitarbeiter war nun das (= 2. Mal) da und hat (Gott sei Dank) auch das Klacker-Geräusch wahrgenommen, das seiner Meinung nach "nicht normal" sei. Die Ursache konnte er aber nicht feststellen. Nach Feinjustierung des Keilriemens war das Geräusch dann auch erstmal nicht zu hören (in einem Testprogramm). Ich ließ die Maschine daraufhin normal laufen - die oben beschr. Probleme traten weiter auf.

Ich nun zum MM gefahren und ein Video, das den Mangel dokumentiert, vorgezeigt. Meine Argumentation (so förmlich habe ich es natürlich nicht vorgetragen): Ein Sachmangel nach §434BGB liegt vor und ich bin noch innerhalb der 6 Monate ab Kaufzeitpunkt. Nach §476 BGB bestand der Mangel also schon zum Zeitpunkt des Kaufs. Ich habe nun doch die Möglichkeit nach §439BGB ("Nacherfüllung") zu wählen, ob ich ein Ersatzgerät oder eine Reparatur haben möchte. Da MM aber nur der Verkäufer ist und gar nicht reparieren kann, so bestand ich auf ein Ersatzgerät. Der MM-Mitarbeiter allerdings faselte etwas von wegen: MM kann da erstmal nix machen - Siemens hätte angeblich erst 3 Versuche zur Reparatur. Erst nach dem 3. erfolglosen Versuch könnte ich von MM ein Ersatzgerät verlangen bzw. das Geld zurückbekommen.... BULLSHIT!

Ich hab doch eigentlich mit Siemens gar nix am Hut!! Den Kaufvertrag habe ich mit MM geschlossen. Die sind damit mein Ansprechpartner was Nacherfüllung angeht. Dass ich trotzdem (bisher 2x) den Siemens Service gerufen habe, spricht nur dafür, dass ich Siemens die Möglichkeit geben wollte, den Mangel auszumerzen - erfolglos. Außerdem ist das mit dem 3 Versuchen Quatsch - es reichen doch 2 erfolglose Versuche, oder??? Muss ich nun den Siemens Service noch ein weiteres Mal kommen lassen oder kann ich nochmal zum MM in die Filiale gehen und denen "den ... aufreißen"? (entschuldigt bitte, aber ich extremst schlecht gelaunt deswegen).

Vielen Dank im Voraus für qualifizierte Antworten!!!