Reklamation optische Mangel

Hallo! Vor ca. 6 Monaten wurde mein Waschbecken erneuert (Haftpflichtschaden). Nach wenigen Wochen zeigte sich offensichtlich ein Mangel in der Beschichtung ( Größe ca. halber 10-Euro-Schein), obwohl ich das Waschbecken nur bestimmungsgemäß gebrauche und handelsüblichen Reiniger verwende, sowie kein Dreckwasser hineinkippe. Bei dem Mangel handelt es sich um viele, kleine Kratzer, als ob man diesen Bereich mit Schmirgelpapier geputzt hätte. Nach Rücksprache des Handwerkers mit seinem Zulieferer wurde das Waschbecken erneut getauscht (für mich kostenlos). Bereits nach ca. 2 Wochen stellte sich dieser Mangel erneut an der gleichen Stelle ein. Ich schrieb darufhin den Handwerker erneut an ( per mail vor 6 Wochen und das 2. Mal per mail vor 2 Wochen; detaillierte Bilder beigefügt). Leider habe ich bisher nichts von ihm gehört. Ich vermute, dass er der Meinung ist, ich soll mich wegen diesem, zugegeben auf die Gesamtfläche bezogen, geringem optischen Mangel nicht so anstellen (oder sein Zulieferer ist dieser Meinung und verspürt wenig Lust, vom Handwerker nochmals die Rechnung zu übernehmen). Kann ich nun trotzdem wieder auf einen kostenlosen Tausch des Waschbeckens bestehen oder muss ich diesen Mangel hinnehmen, der ja wirklich "nur" die Optik betrifft? Oder sollte ich auf jeden Fall darauf bestehen, denn es könnte ja sein, dass ich beim Auszug in ein paar Jahren deswegen Probleme mit dem Vermieter bekomme, der auf einen Tausch besteht. Dann kann ich womöglich die Kosten selbst tragen, weil die Reklamation verjährt ist.

Handwerker, Reklamation
Reklamation Couch

Hallo! Ich habe vor einiger Zeit (nicht ganz zwei Jahre) eine Couch erworben. Bereits nach recht kurzer Zeit hat sich ein bzw haben sich mehrere Mängel eingestellt. Die Oberfläche (Bezug Kunstleder) zeigen erste Abnutzungen. Ferner ist die Couch an fast allen genutzten Stellen dermaßen durch gesessen dass man mit seinem Hinterteil die einzelnen Latten zählen kann. Die Couch werde bereits auch reklamiert. Bei der Abwicklung ergibt sich aber folgendes Problem. Der Verkäufer besteht darauf dass die Couch zur Begutachtung in den Laden gebracht wird. Dies ist mir jedoch zu umständlich und dazu noch schwer möglich. Aus diesem Grund habe ich die Couch auch bisher nicht zur Begutachtung gebracht. Der Verkäufer argumentiert die Bringpflicht mit der Tatsache dass es sich um einen Abholmarkt handelt und ich die besagte Couch auch abgeholt habe. Nach meiner Rechtsauffassung ist es so dass sich der Verkäufer, gerade bei größeren und unhandlichen Produkten, um den Transport kümmern muss bzw die Ware vor Ort begutachten (lassen) muss. Der Verkäufer bietet übrigens an für das Holen und Bringen eine Pauschale zu zahlen. Trotzdem würde ich lieber davon absehen, da sich die Pauschale erstens nicht rechnet und zweitens trotzdem die Gefahr besteht dass die Couch bei erneutem Transport (paßt ja kaum durch die Tür und Flur) weiteren Schaden nimmt auf dem ich dann sitzen bleibe.

Jetzt also die Frage: Muss ich mich auf den Vorschlag einlassen die Couch zur Begutachtung bzw Reparatur in den Laden zu bringen oder kann ich darauf bestehen dass es vor Ort bei mir gemacht wird? Ist das im Zweifel rechtlich durchsetzbar? Der Anbieter ist ein eher graues bis schwarzes Schaf im Bezug auf Verkaufsmethoden und Kundenservice (S...&S..)

Möbel, Recht, Reklamation, Umtausch

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