Reklamation an möbelhaus

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das müssen sie, denn der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, vergleiche § 439 II BGB.


BINE2812  26.04.2017, 08:09

Gilt das auch für Möbel, die man gekauft und selbst nach Hause transportiert hat? Danke!!

0

Du wirst ein neues Bett bekommen und sie nehmen das alte mit. Dafür musst du nichts bezahlen.