Referendariat ab 1.2.17. Mutterschutz April. Sollte ich dem Ministerium die Schwangerschaft jetzt mitteilen, oder könnten die mir eine Einstellung verwehren?

Hallo.

Ich bin etwas verunsichert, was meine zukünftige berufliche Absicherung angeht. So sieht meine aktuelle Situation aus:

  • Ich arbeite bis zum 31.01.17 an einer Schule als Vertretungslehrer.
  • Ab dem 01.02.17 möchte ich ins Referendariat gehen. Bewerbung ist bereits raus und die Stellen müssten so ab Mitte November zugeteilt werden.
  • Ich bin Schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 9.5.17.

Jetzt ist meine Idee das Referendariat normal anzufangen dann in den Mutterschutz zu gehen und dann ein Jahr Erziehungsjahr zu machen und danach das Referendariat weiterzumachen. In diesem Fall wäre ich über die Bezüge finanziell abgesichert. Irgendwie ist das auch doof für die Schule, weil ich ja nur bis Ende März an der Schule arbeiten könnte und dann ein Jahr fehle, aber das ist ja vielleicht zweitrangig.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass ich mir das zu einfach vorstelle. Wenn ich jetzt beim Ministerium bescheid sage, dass ich schwanger bin, habe ich Angst, dass die mir eventuell eine Einstellung verwehren können. Dann würde ich ab Februar finanziell überhaupt nicht abgesichert sein.

Melde ich mich also jetzt beim Ministerium oder warte ich bis ich die Stelle und den Einsatzort erfahren habe oder warte ich bis ich den Vertrag unterzeichnet habe? Habt ihr einen Rat? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch in der Beziehung recht gut aus oder war selber in der Situation. Bevor ich mich jetzt im Ministerium "oute" und mir vielleicht einen Weg verbaue, dachte ich ich frage euch.

Vielen Dank für eure Zeit!

Schwangerschaft, Referendariat
Straftat im Referendarit - Folgen?

Hallo, Ich bin seit letztem Jahr Lehramts-Referendar und somit im Beamten Status auf Widerruf. Mein polizeiliches Führungszeugnis ist demnach auch (noch) sauber. Heute kam es dann zu einer sehr, sehr, sehr ungünstigen Situation, die ich in jeglicher Hinsicht bereue. Ich wollte heute meinen Kumpel besuchen, der in der nächstgelegenen größeren Stadt studiert (ca 100km entfernt). Da ich weder Auto noch Semesterticket besitze, kamen wir auf die glorreiche (beschissene) Idee, kurzer Hand sein Semesterticket insofern zu bearbeiten, dass sich anstatt seines Namens nun mein Name auf dem kleinen Zettel befand. Fragt nicht, kommentiert dies bitte auch nicht insofern, als sei ich selber schuld. Das ist mir so was von klar und ich könnte mich wochenlang dafür Ohrfeigen. Die Kontrolleurin im Zug hat das Fake Ticket natürlich sofort bemerkt und hat daraufhin ihren Kollegen zugeholt, der mich direkt darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Möglichkeit einer Urkundenfälschung vorliege und ich in ca. 2 Wochen Post vom Gericht erhalte. Die Geldstrafe (90€) der deutschen Bahn für das "schwarz" fahren sind so oder so klar und werden auch ohne wenn und aber von mir bezahlt. Auch werde Ich nichts gegen die Strafanzeige Unternehmen. Es ist nunmal so wie es ist, Pech gehabt. Viel Gelaber, nun die eigentliche Frage: Muss ich damit rechnen, aus dem Ref rausgeschmissen zu werden? Inwieweit wirkt sich so ein Maß an Strafe auf meinen Status als Beamter auf Wiederruf aus? Kurz gefasst: ich habe verdammt Schiss.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Referendariat, Strafe
Kann man zum Referendariat ohne deutsche Staatsbürgerschaft zugelassen werden; ist das Bestehen des zweiten Staatsexamens mit ausländischem Akzent möglich?

Liebe Leute, 

ich studiere lehramtlich (Gy/Ge Deutsch und Englisch) und gleicherwerbe ich den Bachelorabschluss. Danach läuft die Bewerbung um einenMasterstudienplatz. Tagtäglich bezweifle ich aber meine Chancen, alsNicht-EU-Ausländerin das Referendariat  abzuschließen und weiter in dendeutschen Gymnasien Deutsch und Englisch unterrichten zu können. Obwohl ichsehr gute akademische Leistungen während des Studiums nachweise, raten mireinige Lehrkräfte (Praktikumsschulen) bezüglich des Deutschen ab, den gleichenStudiengang im Masterstudium zu studieren. Einige sagen, dass ich es alsAusländerin  sprachlich nicht schaffe,die hohen Deutsch-Anforderungen bei der Berufstätigkeit zu erfüllen; dieanderen behaupten, dass ich das zweite Staatsexamen am Ende des Referendariatseinfach nicht bestehe. Auch habe ich keine Mitkommilitonen mit DaF und ohnedeutsche Pässe in meinem Studiengang getroffen.

  Ich wollte aber generell fragen, ob ich zum Referendariatohne die deutsche Staatsbürgerschaft zugelassen werden kann? Wenn ja, dann istes noch interessanter zu erfahren, ob ichdas zweite Staatsexamen (womit das Referendariat abschließbar ist) ablegenkann, sogar wenn  ich einen leichten Akzent habe und manchmal unwichtige,immerhin aber Sprachfehler mache?

 Könnte jemand evt. mit mir entweder die eigene Erfahrung oder dieErfahrung von seiner/ihrer Bekannten/Freunde teilen? Ich möchte einfachverstehen, ob mein steiniger Weg mich irgendwohin führt, um nicht 3,5Jahre meines Lebens zu verlieren und nicht ständig die Phrase zu hören: „Siesprechen kein klassisches Hochdeutsch und dazu mit einem Akzent“. Wer könntemir erzählen, nach welchen Kriterien sich die Kommission bei der Evaluierungder Referendars Leistung während des zweiten Staatsexamens  richtet? Wiesieht das Examen aus?

Warum interessiert mich das: ich hab soviel Unmögliches gemachtund Jahre gekämpft, bevor ich 2 Fremdsprachen bis zum deutschen Schulniveau nachgeholthabe und die Studienzulassung erhalten habeIch mache meinBestes: meine Durchschnittsnote ist 1.7. Deswegen wäre es einAlptraum für mich noch 3,5 Jahre meines Lebens ins Masterstudium zu investieren,ohne eine Garantie zu haben, dass man mich weiter durchkommen lässt. 

Danke für eure Rückmeldungen!

Ausländer, Referendariat

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