Zivilprozess, kann ich die Verteidigungsanzeige direkt mit der Klageerwiderung vereinen?

Gemäß §§ 697 Abs. 2, 276 ZPO habe ich eine 2-wöchige Notfrist zu erfüllen meine Verteidigungsabsicht in einem Zivilprozess anzuzeigen. Leider kann ich auch nirgendwo im Internet festellen, ob ich nicht direkt in •einem• Schreiben

a) Meine Verteidigungsabsicht anzeigen darf

b) Meine Klageerwiderung begründen darf

Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Klage aus einem Mahnbescheid, der durch die ehemals gleiche Adresse eines Familienangehörigen auf meinen Vornamen abgeändert wurde und gegen mich eingeleitet wurde. Nun liegt die Zuständigkeit des Falls dem Amtsgericht vor, nachdem ich zuvor Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe.

Kurz und knapp würde ich somit meine Absicht der Verteidigung im Schreiben anzeigen, beantragen die Prozesskosten im Falle eines Klagegewinns an den Gegner zu übertragen und letztendlich meine eindeutig klare Begründung anheften, dass es sich bei mir nicht um den wahren Schuldner handelt.

Wenn jemand da mehr weiß, ob das so formgerecht ist in diesem Bürokratie-Schrottplatz, wäre ich sehr dankbar das kurz zu erklären. Vielen Dank euch und schonmal falls gegeben ein schönes Wochenende!

PS: Interessant und beinahe frech finde ich es auch, dass auf dem Schreiben vom Amtsgericht nun nur mein •erster• Vorname und •Nachname• zu finden ist.

Zuvor aber auf dem Mahnbescheid stand mein Erst- und Zweitname + Nachname, was wenigstens einigermaßen die Verwechslung erklären könne, da der ursprüngliche Schuldner meinen Zweitnamen als Vornamen trägt und selbstverständlich auch den gleichen Nachnamen hat.

Rechtsanwalt, Recht, Amtsgericht, Bürokratie, Gerichtsverhandlung, Justiz, Rechtslage
Saturn verweigert Gewährleistung?

Hallo, wie aus meiner bereits vorherigen Frage hervor geht, ist meine Bauknecht Waschmaschine defekt bzw. hat einen Schaden. Das Gummi zwischen der Trommel und der Tür, ist teilweise geschmolzen. Bei öffnen der Waschmaschine, kam zunächst Rauch heraus, die Kleidung und das Badezimmer reicht nach Rauch und beim anfassen des Gummis, klebte das geschmolzene Gummi an meinen Fingern.

Gekauft hatte ich die Waschmaschine am 28.06.2021 beim örtlichen Saturn Markt (Hessen) inkls. Lieferung, Anschluss und Altgerätmitnahme. Da die Waschmaschine neu ist besitzt sie ja eigentlich noch 1 Jahr Garantie und Gewährleistung (Siehe link). Auf meine bisherigen Frage wurde mir gesagt, dass ich zum Saturn gehen sollen wo ich sie gekauft habe, das Problem schildern soll und von der Gewährleistung gebrauch machen soll.

Das habe ich dann heute im Saturn Markt gemacht. Jedoch hat der Mitarbeiter direkt gesagt Zitat: "Das ist ganz einfach, wenden Sie sich an den Hersteller, er repariert sie dann." Ich habe mehrfach versucht ihn zu erklären, dass wir eine Gewährleistung haben, das wir die Waschmaschine hier im Saturn Markt gekauft haben. Jedoch hat er mir ständig gesagt, dass ich mich an den Hersteller wenden soll, da er (Saturn) dafür nicht zuständig ist. Auf meinen Versuch hin ihm zu sagen, dass Garantie und Gewährleistung nicht das gleiche ist sagte er mir, dass er nicht dafür zuständig sei, sondern der Hersteller und dieser auch für die Gewährleistung aber Saturn selber nicht.

Des Weiteren sagte er, das ich selbst die Waschmaschine in den Saturn Markt bringen könnte (3. Stock) und sie (Saturn) dann einen Reparaturauftrag erstellen könnten (Kulanz) aber sie selbst nicht dafür zuständig sind. Bei Kleingeräten machen Sie sowas aber bei Großgeräten wie einer Waschmaschine machen sie sowas nicht und/oder sind nicht zuständig. Bein Anruf an die Saturn Servicehotline wurde mir gesagt, dass ich mich an den Saturn Markt wenden soll, wo ich die Waschmaschine auch gekauft habe. Schön, da komme ich der erst eben her?

Nun weiß ich nicht, was davon stimmt und was nicht und/oder Saturn überhaupt zuständig/verpflichtet ist etwas zu tun. Ich habe vor es morgen nochmals bei einem anderen Mitarbeiter zu versuchen, jedoch denke ich, dass ich wieder abgewimmelt werde.

Wenn der Verkäufer Saturn dafür zuständig ist, warum hat er mich denn so abgewimmelt? Und besteht die Möglichkeit mir einen Link zu schicken der mir zeigt, dass Saturn gesetzlich dafür zuständig ist und ich diesen dann ggf. ausdrucken und morgen in den Saturn Markt mitnehmen kann. Sollte ich wieder abgewimmelt werden, dann werde ich nach dem Filialleiter reden.

Gewaschen wurde bisher nur ca. 7 mal und davon nur 4 mal bei 60Grad ansonsten immer bei 40Grad

Was davon stimmt den nun und an wen soll ich mich denn wenden?

Im Netzt steht: Kurz erklärt: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)

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Mittel/Möglichkeiten, wenn eine Gemeinde unangemeldet eine Umleitungsstraße für Autos auf Feldfeld legt, der landwirtschaftlich genutzten Weiden durchläuft?

Guten Tag zusammen!

Wir besitzen Weideflächen, auf denen im Frühjahr bis Herbst Rinder leben. Diese müssen täglich mit Wasser versorgt werden und alle paar Tage zu neuen Weiden gebracht werden - zwecks frischem Gras. Die Gemeinde, in der wir leben, hat eine Umleitungsstraße für den Verkehr auf einen Feld- bzw. Wanderweg gelegt, der direkt durch unsere Weideflächen führt. Rechts und links befinden sich unsere Weiden, mittig die Umleitungsstraße. Da der Feldweg so schmal ist, dass ihn nur ein Auto passieren kann (keine Ausweichmöglichkeiten), wurden zudem zwei Ampeln eingerichtet, mit denen der Gegenverkehr geregelt wird und somit zwischen jedem Wechsel gewartet werden muss. Die Umleitungsstraße ist ca. 1,5 km lang und die Wartezeit zwischen den Ampeln beträgt ca. 20 min. Die Umleitungsstraße besteht aus Schotter und weist ein starkes Gefälle auf. Das erste Auto lag schon im Graben. Die Autos fahren trotz angebrachter 30er-Zone-Schild deutlich zu schnell.

Problem 1: Wir müssen täglich mit dem Traktor dorthin, der teilweise genau zwischen den Ampeln stehen bleiben muss, um dort die Zäune zu öffnen. Währenddessen kommt kein Auto daran vorbei. Zudem müssen wir selbst jeden Tag an den Ampeln stehen bleiben, um zu unserer Weiden zu kommen. Am Tag kommt da zeitlich was zusammen.

Problem 2: Da die Rinder von einer Weide zur nächsten gebracht werden müssen, müssen sie hin und wieder auch auf der Umleitungsstraße laufen. Wir haben keine andere Möglichkeit, diese umzusiedeln. Das ist hochgefährlich - für Tier & Mensch.

Problem 3: Wir bekommen den Unmut (aufgrund Wartezeiten) der Autofahrer ab. Extrem nervenaufreibend.

Problem 4: Es wurde kein Schild angebracht, auf dem darauf hingewiesen wird, dass hier Tiere den Weg kreuzen und dass hier ein Traktor stehen könnte und Menschen arbeiten.

Problem 5: Wir wurden nicht über diese Umleitungsstraße auf dem Feldweg nicht informiert (obwohl bekannt ist, dass die Weiden genutzt werden).

Frage: Wir haben keine Kapazitäten am Anfang und Ende der Ampel jeden Tag Leute aufzustellen, die darauf hinweisen und aufpassen, dass hier gearbeitet wird und Tiere leben. Das ganze kostet Nerven, Zeit und letztendlich Geld. Können wir dafür eine Entschädigung verlangen? Oder zumindest einfordern, dass hier Warnschilder angebracht werden? War es korrekt von der Gemeinde, dass wir nicht informiert wurden?

Bevor wir die Gemeinde bzgl. die unzufriedenen Situation anschreiben, wären wir über Infos dankbar!

Arbeit, Tiere, Landwirtschaft, Verkehr, Recht, Gemeinde, Rechtslage

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