Pachtvertrag kündigen und noch weitere Fragen?

Hallo zusammen,

ich werde erstmal folgendes Problem beschreiben und am Ende meine Fragen stellen.

Meine Oma hat Weinreben verpachtet seit mehreren Jahren, mit einem schriftlichen Pachtvertrag. Bezahlt wird jährlich und weitere vertragliche Details sind nach den gesetzlichen Vorschriften geregelt.

Der Pächter hat bis 2019 auch die Pacht bezahlt. 2020 jedoch nicht. Meiner Oma ist das erst vor wenigen Wochen auf gefallen, da die Pacht auch nicht sehr hoch ist.

Es ist ihr erst aufgefallen, nach dem sich einer aus der Ortsverwaltung bei uns gemeldet hat, da die Weinreben verwahrlost sind. Der Pächter hat seit längerer Zeit nichts gemacht. Die Reben sind kaputt und mit Reblaus befallen.

Die Ortsverwaltung hat den Pächter nicht erreicht. Adresse und Telefonnummer sind veraltet. Neue nicht bekannt. Auch uns ist die nicht bekannt.

Die Ortsverwaltung wollte von uns das wir uns darum kümmern. Da wir den Pächter erstmal nicht ausfindig machen konnten, haben wir angefangen, Sträucher und Unkraut zu entfernen. Die Weinreben stehen aber noch.

Nach längerer Sucherei haben wir doch noch die Nummer des Pächters ausfindig machen können.

Jetzt behauptet er, dass alles nicht stimmt. Die Pacht wäre bezahlt und es wäre nicht verwahrlost. Beweise haben wir und Zeugen.

Jetzt beschwert er sich aber weil wir schon tätig wurden, an den Reben haben wir aber nichts entfernt und möchte nun Geld von uns da er ja erst neue Rebstöcke für 1000€ gekauft hätte. --> Hätten kein Ertrag gebracht, da alles verwahrlost.

Eine ordentliche Kündigung kann laut Vertrag erst zum 11.11.2022 erfolgen. Wollen den Pächter aber schnell los werden uns ihm auch nicht noch was zahlen, wir haben ihm ja auch arbeit abgenommen.

Jetzt zu meinen Fragen

Ist eine fristlose Kündigung möglich? Da er die letzte Pacht nicht bezahlt hat, gehe ich davon aus.

Könnte er für die neuen Rebstöcke was verlangen? --> sind nicht entfernt, haben nur Sträucher und weitere Unkraut entfernt.

Muss er seine neue Adresse uns mitteilen und können wir da ihm was?

Danke schon mal fürs beantworten

Kündigung, Landwirtschaft, Rechtsanwalt, Deutschland, Recht, Rechtslage
Mahnung trotz Gutschrift?

Hallo zusammen,

am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.

Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.

Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?

Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.

Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Inkasso, Mahnung, Rechtslage, gutschrift, Mahngebühren, XXXLutz, Zahlungserinnerung, Wirtschaft und Finanzen

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