Kindergarten Frühförderung abgelehnt - Nun Kindeswohlgefährdung?

Um das ganze zu erklären muss ich die Vorgeschichte kurz erläutern:

Meine Sohn besucht derzeit den Kindergarten. Die Erzieherin ist vor einigen Wochen auf mich zugekommen und meinte das meine Sohn für die Frühförderung einen Platz haben könnte und dies zu empfehlen wäre. Wir sollten das von einer Kinderärztin abklären lassen, ob und in welchem Umfang er so eine Förderung benötigt.

Bei der Ärztin war mein Kind natürlich sehr schüchtern, hat kaum die Aufgaben erledigt die Ihm gegeben wurden. Das Ergebnis war dementsprechend "schlecht" und so wurde die Frühförderung befürwortet. Problematisch war außerdem das ich nicht alle U - Untersuchungen erledigt habe, wissentlich. Jedoch ist dies laut Ärztin seit 2010 in meinem Bundesland Pflicht.

Ich selbst halte nichts von dieser Förderung da meine große Tochter dies bereits mitgemacht hat. Ich habe den Eindruck das Kind wird absichtlich "schlecht gemacht und eine Frühförderung zu rechtfertigen". Abgesehen davon ist die ganze Sache meines Wissens freiwillig. Dies habe ich schlussendlich auch dem Kindergarten mitgeteilt worauf die Stimmung der Erzieherin plötzlich kippte, Sie war nicht sehr erfreut....

Heute dann der Schock, ein Brief vom Jugendamt - Hausbesuch wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Was soll ich also dem Jugendamt diesbezüglich erzählen? Womit muss ich rechnen & wie kann ich mich gegen den "Anstifter" wehren, bzw. habe ich überhaupt Recht auf Auskunft darüber wer das Amt beauftragt hat? Die beiden Mitarbeiter des Amtes kommen zu zweit, darf ich ebenfalls eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben?

Danke vielmals

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Verbraucherschutz beim Bettkauf?

Hallo an alle Leser,

uns ist etwas ganz dummes passiert. Gestern waren wir in der Poco Domäne, um nach einem neuen Boxspringbett zu gucken. Dort sind wir auf einen Verkäufer gestoßen, der uns mehrere Betten gezeigt hat. Letztenendes haben wir ein Bett vorgestellt bekommen, was sehr groß war & wo wir uns nicht sicher waren, ob dieses Bett auch wirklich in unser Schlafzimmer passt, was wir bei dem Verkäufer auch erwähnt hatten. Daraufhin meinte der Verkäufer, dass es kein Problem wäre, denn man könnte das Bett innerhalb 14 Tage problemlos wieder zurückgeben.
Zuhause haben wir es dann ausgepackt und aufgebaut (noch am selben Abend) und wie der Zufall es will, hat es doch nicht gepasst. Bzw wären zu der Wand nur noch ca 10cm um daran vorbeizulaufen. Also habe ich eben noch mal bei der Poco Domäne angerufen und darum gebeten das Bett zurückzugeben und davon ein anderes zu holen. Die Frau war sehr unfreundlich und meinte nur „man weiß doch vorher wie groß das Zimmer ist“ und „da das Bett nicht mehr Original verpackt ist, nehmen wir es nicht mehr zurück.“ jetzt frage ich mich, ob es tatsächlich so ist? Oder ob sie das nur gesagt hat, um uns abzuwimmeln. Laut dem was ich im Internet gelesen haben, soll es eben NICHT so sein. Zudem hat uns noch mal jemand zurückgerufen, der meinte, dass sich das nur auf den Online-Handel beziehen würde und nicht auf den normalen Einzelhandel. Kann mich da jemand eines besseren belehren? Weiß jemand die aktuelle Rechtslage?
danke im Voraus !

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Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

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