Rechtsfrage: Parzellenverkauf ungültig - Käufer hat schon umgebaut, muss dies erstattet werden?

Hallo alle zusammen,

ich habe eine etwas knifflige Rechtsfrage. Meine Schwiegermutter hat ihre Parzelle an einen Bekannten verkauft, und zwar ziemlich unter Wert. Sie selbst hatte die Parzelle für 7000€ erstanden und anschließend ein riesiges Klettergerüst aufgestellt, Beete gepflanzt und das Dach vom Häuschen komplett erneuert.
Da ihr Mann verstorben ist, wollte sie sich davon trennen - der Bekannte hat ihre Lage ausgenutzt und hat ihr 3000€ für die Parzelle geboten, viel zu wenig, aber sie wollte das Ganze schnell hinter sich bringen. Sie haben handschriftlich einen Vertrag gemacht.
Jetzt, nach einem Jahr, stellt sich jedoch heraus, dass der Vertrag ungültig ist, da der Parzellenverein nicht involviert war und der Verkauf über eben diesen laufen muss.
Nun haben wir uns überlegt, dass wir die Parzelle dann doch lieber behalten möchten. Der Bekannte besteht aber nun darauf, dass wir ihm nicht nur die von ihm gezahlten 3000€ erstatten, sondern auch noch das, was er in dem letzten Jahr in die Parzelle investiert hat.
Da er die Parzelle viel zu günstig bekommen hat, sehen wir das aber gar nicht ein und da es rechtlich gesehen weiterhin die Parzelle meiner Schwiegermutter ist, wäre es für uns nun interessant zu wissen, wie die Rechtslage aussieht.

Also: Er hat die Parzelle viel zu günstig gekauft (3000€), sie ist aber bestimmt 7000€ wert. Er hat in die Parzelle investiert (neue Möbel, Wände gestrichen, Rasen gelegt) aber der Verkauf war ungültig, sodass sie noch unsere ist. Wir überweisen ihm die 3000€ zurück - sind wir nun verpflichtet, ihn für seine Investitionen zu entschädigen?

Vielen Dank

Recht, Anwalt, Immobilien, Rechtslage, Verkauf
Schwerhörig und Lautstärkeneinschätzung mit den Nachbarn?

Einen schönen guten Abend|Tach😊

Also ich bin schon mit der Schwerhörschädigung auf der Welt gekommen. Nun wohne ich nichtmehr als Dorfjunge im Dorf wo ich so laut sein durfte wie ich will, sondern in der Stadt mehr zentral und habe direkte Wandnachbarn.

Nun habe ich in der neuen Gegend gemerkt das ich immer mehr ein bedrückendes Gefühl bekomme aufgrund der Lautstärke da die Musik auch noch von mein Hörgeräten in ein extra Stream Mode viel lauter und klangvoller übertragen wird (was sehr nice ist)

Dennoch nach der Zeit hab ich das Gefühl die Musik ist lauter als sie ist. Auch ohne Stream Mode ist es halt aufgrund dadurch das Hörgeräte alles mit Nanomikrofonen aufgenommen wird ich deshalb ja "Digital" die ganze Umwelt höre nicht so wie das Natürliche Ohr von Menschen.

PS: habe eine sogenannte Hochton Frequenz Hörschädigung. Das heißt in mein Fall sowas wie Vogelgesang, Flugzeuge kann ich schlecht hören. Tiefe Töne kann ich Recht gut hören

Deshalb sind zb. Auch meist Männer besser hörbar oder "tiefklingende Frauen" klar ist jede Stimme anders. Ich dachte ich schreib es als extra einfach hinzu :D

Ich hoffe auf relativ vernünftige antworten, auch Spekulation hör ich gerne da ich in Google kaum dieses Problem gefunden habe und jede Hilfe echt lieb wäre :-)

Vielleicht ist jemand von euch auch Hörgeschädigt oder Akustiker, auch die sich mit Rechten in der Richtung auskennen hät ich gern eine Frage ob im Fall einer Polizei Ruhestörung ich das als Argument bringen kann, da ich ja nicht die Absicht hab meine Nachbarn abzufucken.

Falls ich irgendwas vergessen hab zu erwähnen lass es mich wissen.

Musik, Nachbarn, Rechtslage, Schwerhörigkeit
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

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