Darf der Käufer einer privat verkauften Ware diesen zurückgeben?

ich brauch mal euer Schwarmwissen in einer aktuellen Angelegenheit.

Ich habe Heimkinoanlage über Ebay Kleinanzeigen verkauft und der Käufer hat nun über den PayPal Käuferschutz diesen Kauf angefochten und darf jetzt wahrscheinlich diese Ware wieder an mich zurücksenden und erhält dann den vollen Verkaufspreis zurück.

Das sehe ich aber absolut nicht ein, ich habe die Ware mit meiner Partnerin vor dem Verpacken auf Herz und Nieren geprüft und keine Mängel festgestellt, auch während der Benutzung der Anlage über 4 Jahre, hatte diese nie einen Defekt oder ähnliches.

Doch plötzlich nach Ankunft der Ware, soll ein Defekt aufgetreten sein, welchen ich wie gesagt nie hatte und daher auch nicht erklären kann.

Die Ware war ordnungsgemäß Verpackt, daher ist eine durch den Versand verschuldete Entstehung ausgeschlossen.

Der Verkauf war ein Privatverkauf bei dem ich im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.

Denn wer weiß, ob dieser Defekt nicht vom Käufer entstanden ist und nun darf er die Ware Defekt an mich zurück geben ? Das scheint mir extrem ungerecht und da möchte ich notfalls auch gerne mit einem Anwalt dagegen vorgehen!

Wie bewertet Ihr den Sachverhalt? Evtl. gibts hier ja ein paar die im Thema Recht fit sind und mir hier eine fundierte Antwort geben könnten.

Recht, Anwalt, eBay, Gesetz, Privatverkauf, Rechtschreibung, Rechtsfrage, Rechtslage, verkaufen im internet
Ist das Wort " Erbschleicher" eine strafbare Beleidigung?

Hallo zusammen

Frage: Kann man Angezeigt werden, wenn man jemanden, bei jemand anderen, Erbschleicher nennt?"

Erklärung zur Frage:

Ich habe meine Schwester, vor meinen Vater in schriftlicher Form ein Erbschleicherin genannt. Der Grund dafür ist, weil sie versuchen wollte, das ich über das Erbe, meinen gesetzlichen Betreuer nichts erzählen sollte. Sprich: Sie wollte das Erbe dem Ämtern nicht mitteilen. Nun ist sie aber ein Person die mich nicht leiden kann und seit Jahren schon versuchte auf mir rum zu hacken. Sogar Lügen und Beleidigungen wie " Menschen ohne Arbeit mit Behinderung, Verdienen keinen Respekt" Sätze waren dabei usw.

Worauf ich hinaus will:

Ich nannte sie Erbschleicherin weil ich wollte für meinen teil das man ehrlich mit dem Erbe meiner Oma ( die Mutter, meiner Mutter und meine Mutter lebt aber nicht mehr) umgeht. Aber das Verschweigen vor dem Ämtern, wo man Angaben und Abgaben machen muss, ist in meinen Augen ein Gier Gedanke nach mehr, Geld von meiner Schwester. Und ich selber hasse unehrlichkeiten.

Das Erbe sollte durch 3 Enkelkinder geteilt werden. Meine Qusine und meine Schwester haben meine Oma zu Lebenzeiten, immer wieder um Hilfe gebeten durch Vorrauszahlung von Erbegeld. Weil meine Oma hatte das Geld von Opa und dessen schriftlichen Erbewunsch und Erbe, nach seinen Tod früher geerbt. Dies wurde schriftlich verfasst. Meine Schwester war dann, die letzten Lebensjahre der Vormund für meine Oma.

Mein Vater hat dem Text an sie über Whats-App weiter geleitet mit dem Erbschleicher Satz meinerseits an meine Schwester. Diese schickte meinen Vater eine Sprachnachricht das sie sich überlegen würde " mich wegen des Wortes Erbschleicher wegen Beleidigung überlegt, mich an zu zeigen".

Ist das überhaupt eine Beleidigung?

Familie, Recht, Beleidigung, Rechtslage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rechtslage