Hallo zusammen,
ich habe im nun endenden Wintersemester 21 / 22 meine Masterarbeit geschrieben - das war meine letzte Prüfungsleistung für das Studium und damit mein Studium beendet. Die Arbeit habe ich bereits Ende Januar abgegeben.
Der Dozent meint nun, er benötige für die Korrektur noch mindestens bis Ende April, da er sich zusätzlich nun noch eine Verletzung zugezogen hat, wahrscheinlich sogar länger. Das Semester endet jedoch zum Ende März. Die Hochschule verlangt nun, dass ich mich für ein weiteres Semester einschreibe, damit ich sicher meine Note und mein Zeugnis erhalte.
Eigentlich sehe ich nicht ein, nochmal das Entgelt zu zahlen. Ich habe alle meine Prüfungsleistungen im vergangenen Semester abgeschlossen und sehe nicht, weshalb ich mich für ein weiteres Semester einschreiben soll, nur weil die Note noch nicht vorliegt (obwohl die Arbeit bereits vor 2 Monaten abgegeben wurde).
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so ein Vorgehen üblich ist - oder ist es das? Gibt es da irgendwelche Regelungen?