BTM Eintrag?
Hallo liebe Community,
Vor 5Jahren hab ich Cannabis gekauft von einem Dealer, dieser wurde von der Polizei festgestellt und sein Handy ausgewertet. In der Auswertung haben die Beamten meinen Kauf notiert und mir einen einen entsprechenden Brief nachhause geschickt, dass ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin. Ich habe mit meinem Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erwirken können. Nun meine Frage: Wenn ich mich in einer allgemeinen Polizeikontrolle wiederfinde und die Beamten meine Daten an die Leitstelle für eine Datenabfrage durchgeben, wird dieser Vorfall dann angezeigt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Wird angezeigt...sowas bleibt mindestens 10 Jahre drin im System außer es kommt was neues dazu dann deutlich länger
Klar beim LKA deines Bundeslandes .. Erfolgsaussichten gering
Ja. Normalerweise wird so ein Vorfall im sog. Datenerfassungssystem der Polizei (INPOL neu) gespeichert. Wenn Du nicht sicher bist, ob, fragst Du bei der nächst gelegenen Polizeidienststelle einfach nach.
Mehrteilige Antwort (ich war mir jetzt nicht sicher, was du alles gemeint hast)
Zuerst einmal, wir sind nicht die USA. Bei der Einreise dorthin kann es passieren, dass dich der Zollbeamte am Flughafen anspricht und zu dir sagt, dass es Zeit wird, dass du nach 20 Jahren mal wieder in den USA Urlaub machst.....
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Erstens: Polizeiliches Führungszeugnis. Dein Verfahren wurde eingestellt, folglich: Im Führungszeugnis werden allgemeine Verurteilungen zu einer Geldstrafe oder zu Freiheitsstrafen von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt.
Zweitens: BZR: Die Tilgungsfrist richtet sich dabei nach der Strafhöhe. Im BZR werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen grundsätzlich nach fünf Jahren gelöscht. Selbiges gilt für Freiheitsstrafen oder Arreste von weniger als drei Monaten und Jugendstrafen unter einem Jahr. Eingestellte Verfahren (wie du es erwähnt hast) werden nicht im BZR aufgenommen.
Polizeiliche Vorfälle: Die elektronische Speicherung erfolgt nach dem jeweiligen Landesrecht, ebenso die Ablage der Akten (Vorsicht, das sind 2 verschiedene Dinge). Grundsatz: so lange es nötig erscheint. Zwischenzeitlich ist das aufgrund des BVG Urteils zum allg. Persönlichkeitsrecht und der daraus resultierenden Datenschutzverordnungen so geregelt, dass es auch eine zeitliche Höchstgrenze gibt (wie gesagt, je nach Bundesland...) Hier nachlesen:
Und viertens und am wichtigsten: Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder Kontrolle vor Ort findet KEINE anlaßunabhängige Prüfung der früheren Sachverhalte statt. Eine solche Anfrage kann zwar durchgeführt werden, darf jedoch nur erfolgen, wenn entsprechende Anhaltspunkte für eine Abklärung vor Ort notwendig sind.
So und zum Schluß: Dies gilt natürlich nur, wenn nichts mehr dazu gekommen ist oder ältere schwere Delikte vorliegen, die länger gespeichert werden können. Kommt etwas Neues dazu, bleibt das "Alte" vorhanden. Für eine vollständige Antwort fehlt aber nicht nur dies, sondern auch nach welchem Recht (JGG?) damals vorgegangen wurde.
Was dieser Anwalt zu sagen hat, könnte dich interessieren:
"BtM-Eintrag - Habe ich einen Eintrag im Führungszeugnis? Vorstrafe bei Polizeikontrolle?"
Kann ich eine Löschung beantragen und wie sind die Erfolgs-chancen. Zudem.. Wo stellt man solch einen Antrag
Mfg