Hallo liebe Community,
Vor 5Jahren hab ich Cannabis gekauft von einem Dealer, dieser wurde von der Polizei festgestellt und sein Handy ausgewertet. In der Auswertung haben die Beamten meinen Kauf notiert und mir einen einen entsprechenden Brief nachhause geschickt, dass ich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bin. Ich habe mit meinem Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erwirken können. Nun meine Frage: Wenn ich mich in einer allgemeinen Polizeikontrolle wiederfinde und die Beamten meine Daten an die Leitstelle für eine Datenabfrage durchgeben, wird dieser Vorfall dann angezeigt oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen