Fitnesstudio akzeptiert mein Attest nicht.

Hallo Leute,

brauche dringend eure Hilfe...

Ich rennen nun schon länger meine Vertragskündigung im Fitnesstudio hinterher und zum zweiten mal kommt nun Post das ich genauere angaben zu meiner Krankheit preisgeben solle.

im Attest Steht:

"Aufgrund einer, seit drei Wochen bestehenden schweren Gesundheitsstörung (starke LWS-Beschwerden) kann Herr * keine Sportlichen Aktivitäten ausführen.

Die Teilnahme an jeglicher Sportlichen Aktivität muss aus medizinischer Sicht vermieden werden um eine Verschlechterung der Gesundheitsstörung auszuschließen.

Über weitere Zusammenhänge zwischen der Festgestellten Diagnose und der Tauglichkeit seiner Sportlichen Aktivität dürfen wir aufgrun der Schweigepflicht uns des Datenschutzgesetzts keine Angaben machen"

Daraufhin kam nun wieder ein Schreiben es reicht nicht um den Vertrag Außerordentlich zu kündigen. nun wollte ich Fragen ob ich mit dem Kündigungs schreiben voll und ganz richtig liege oder ob es da verbesserungen gibt? dazu ob ich im recht liege, kann ich bei so einer Situation die Einzugsermächtigung einziehen? theorätisch liege ich im Recht und nicht das Fitnesstudio. bitte Helft mir.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung auf Ihr Schreiben.

Laut dem Aktenzeichen 211 C 44/09 muss und werde ich Ihnen keine genaueren angaben zu meiner Erkrankung preisgeben da sie meine Intimsphäre zu berücksichtigen haben.

Gleichzeitig widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Bankverbindung (,,,***) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung und darüber hinaus.

Das ärztliche Attest in Kopie liegt diesem Schreiben bei.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung und das Datum des Vertragsendes schriftlich.

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Schmale Doppelgarageneinfahrt, Nachbar blockiert diese mit einem Stein

Hallo

unsere Garage befindet sich genau, neben der Garage vom Nachbarn. Links davon befindet sich unser Haus mit Zaun, rechts davon dem Nachbarn sein Haus mit Zaun. Die Einfahrten sind leider sehr schmal. In letzter Zeit gab es oft Streitigkeiten, mit besagtem Nachbarn. Diese gingen nicht von uns aus und es gab auch nicht wirklich Gründe dafür. Nun ja, der Nachbarist schon etwas älter, wohn alleine und ist schon immer nicht sehr umgänglich gewesen. Er forderte uns z.b. auch auf, nicht in der Einfahrt zu parken, weil er sonst nicht hier parken könne und da er schon länger hier wohne, mehr Rechte habe ... blabla Eine wirkliche Einigung ist nicht möglich, im besten Fall wird man nur beschimpft. Nun zur Sache. Der Nachbar hat nun seinen Zaun versetzt und seine einfahrt verbreitert. Er parkte bisher immer in der Garage, aber seit der Verbreiterung nur noch in der Einfahrt. Ist für uns kein Problem, da unser Zaun schon immer etwas versetzt war und wir nie Probleme beim aussteigen hatten. Leider fällt unserem Nachbarn wohl immer wieder etwas neues ein, um uns das Leben schwer zu machen. Jetzt hat der Nachbar, vorne bei der Einfahrt, einen großen Stein hingelegt. Groß genug dafür, wenn man dagegen fahren würde, sich das Auto beschädigt, aber klein genug, dass man in beim herreinfahren nicht sieht. Der Stein liegt zwar auf seinem Grundstück, aber halt gleich vorne bei der Einfahrt, davor befindet sich der Gehweg. Mit Ihm zu reden wird wie immer nichts bringen. Gibt es hier Möglichkeiten etwas zu unternehmen?

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Recht, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage, Streit
Meet and Greet vom Veranstalter versaut

Hallo meine Lieben,

es geht heute um folgendes:

Ich war am Freitag auf einem Konzert (100€ VIP Ticket) und hatte dazu noch ein Meet and Greet (zuzüglich 130€). Das Meet and Greet war echt super, auch das Konzert. Naja bei dem Konzert war ich leider nur die Ersten drei Lieder dabei ..

Es ist folgendes passiert:

Mein Kumpel ist grundlos vor dem Konzert rausgeflogen. Grundlos sage ich wirklich nicht weil er mein Freund ist, sondern weil es so ist. Irgendwelche Weiber vor uns in der Reihe meinten sich Platz verschaffen zu müssen und haben drei mal Security gerufen und er hatte nicht mal die Chance sich zu rechtfertigen (Ich weiß, ist ja üblich das man sich nie rechtfertigen kann, trotzdem in meinen Augen unfair). Begründung: Er würde angeblich drängeln. Da frage ich mich zunächst - Auf welchem Konzert wird nicht gedrängelt? Somit waren seine 100 Euro futsch, er musste raus. Ich war vor dem Konzert dann beim Meet and Greet. Ich durfte kein Handy mit reinnehmen, keine T Shirts zum Unterschreiben einfach nix. Kann ich einerseits verstehen, aber wer plant den ein Meet and Greet ohne Autogramm? Das kam jedenfalls vom Veranstalter. Da waren 5 Leute der Veranstaltung und ein Mann links von mir meinte, ich dürfte ein Shirt mit rein nehmen. Jemand anderes kam dann und meinte nein und zwang mich alle meine Sachen abzulegen.

Habe mich heute diesbezüglich etwas informiert und man riet mir mein Geld zurück zu fordern. Weiß aber grad nicht ob es für sowas spezielle Anwälte gibt.

Könnt ihr mir helfen?

Danke im Voraus!

Betrug, Geld, Anwalt, Jura, Klage, Konzert, Rechtslage, Veranstaltung
Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

Ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr sagt:

"Er möchte nicht die Projekt Präsentation Zuhause erstellen / vorbereiten da er es während der Arbeitszeit zu Erledigen hat und nicht seine Private Freizeit für diese Aufgabe aufwenden möchte.“
  • Die Örtliche IHK hat für sein Projekt 70 Stunden als Ziel gesetzt.
  • Er ist Fachinformatiker in Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
  • Dieses Zeit Kontingent (70 Stunden für das Projekt) wurde von der Firma dem Auszubildenden ausgestellt und wurde von dem Auszubildenden aufgebraucht.

Muss die Firma, den Auszubildenden rechtlich die Möglichkeit geben die Projekt Präsentation in der Arbeitszeit zu erstellen? (wenn ja, welcher Zeitraum währe angebracht? Die Präsentation selbst hat eine Dauer von 15 min.) Oder ist es seine Heim-Investition? Die Firma möchte den Auszubildenden ungerne die Zeit geben da dieser Auszubildende andere Projekte mit größerer Wirtschaftlichkeit in den nächsten Zeiträumen erledigen sollte.

Aktuell wird vermutet das die Erstellung der Präsentation in den 70 stunden hätte erledigt werden sollen. Und der Mehraufwand sein eigenes verschulden(darum ist es jetzt seine Hausaufgabe geworden).

Die Firma selbst hat keinen Betriebsrat dieser kann nicht gefragt/involviert werden.

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Notwehr nachweisen

Hallo alle zusammen. Bei meiner folgenden Frage sind vorallem die juristischen Experten oder zumindest diejenigen gefragt, die sich etwas mehr mit diesem Rechtswesen auskennen.

Hier geht es um Notwehr: Eine (meist gewaltsame) Verteidigung, die erforderlich ist, um gegenwärtige rechtswidrige Angriffe von sich oder einem anderen abzuwenden.

Ich habe da auch schon so einiges über die Rechtslage gelesen und wann etwas als Notwehr gilt und dass die Verhältnismäßigkeit bei der Verteidigung zum Angriff stimmen muss e.t.c. Aber mich würde trotzdem sehr interessieren, wie so eine Notwehr-Handlung eigentlich als solche nachzuweisen ist. Allein wenn ich auf der Straße von einem Täter angegriffen werde, mich demnach gegen ihn gewaltsam zur Wehr setze, kann dieser doch theoretisch einfach den Spieß umdrehen. Er könnte behaupten, dass ich der Agressor gewesen bin und er sich gegen mich zur Wehr gesetzt hat. Demnach kann also genauso gut ich für mein Handeln bestraft werden, obwohl es ja in diesem Beispiel eindeutig, von meiner Seite aus, Notwehr gewesen ist. Daher frage ich euch: über welche Mittel und Wege kann z.B festgestellt werden wer denn nun der Notwehr-handelnde war und wer der Täter war. Welche Dinge werden bei solch einem Konflikt in Betracht gezogen. Was muss ich als Opfer beachten? Welche Beweise müssen vorallem erbracht werden. All das würde mich brennend interessieren!

Daher hoffe ich, dass man mir auf meine Fragen ein paar fundierte Antworten geben kann. Ich wäre sehr dankbar für jede noch so kleine Antwort.

MFG Flipperghost

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