Großeltern eröffneten Sparbuch auf meinen Namen - Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Großeltern haben nach meiner Geburt ein Sparbuch eröffnet. Das Sparbuch läuft auf meinen Namen. Da ich zum Zeitpunkt der Eröffnung ja noch minderjährig war musste meine Mutter (mit Vorlage meiner Geburtsurkunde) die notwendigen Eröffnungspapiere mit unterschreiben. Meine Großeltern haben auf dieses Sparbuch bis zu meinem 18. Geburtstag eingespart, danach nicht mehr. Von diesem Sparbuch wusste ich allerdings bis vor Kurzem nichts. Ich bekam vor einigen Wochen ein Schreiben von der zuständigen Bank (ist nicht meine "Hausbank"), dass ich mich mit meinem Personalausweis melden soll (Legitimation). Dies tat ich auch und fragte nach für welchen Zeck sie diese Daten bräuchten. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass noch dieses Sparbuch existiert und auf meinen Namen läuft, welches meine Großeltern eröffnet haben. Soweit so gut.

Nun meine Frage(n):

Welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) habe ich bezüglich des Sparbuches (Guthabens)?

Ich nun 24 Jahre alt. Das Sparbuch ist (vermutlich) noch im Besitz meiner Großeltern. Aufgrund eines menschlichen Fehlverhaltens meines Opas habe ich seit gut 3 Jahren allerdings so gut wie keinen Kontakt zu ihnen.

Zudem interessiert mich welche Rechte (wenn möglich mit Quelle) meine Großeltern bezüglich des Sparbuches haben! Könnten sie sich z.B. das Guthaben ausbezahlen lassen?

Vorab schon mal vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Bank, Rechtslage, Sparbuch
Rechtslage für Mitbewohner von Drogendealer

ich bräuchte dringend eure hilfe bzw. die rechtslage im folgenden fall und hoffe das sie nicht schon mal erfragt worden ist. angenommen: 1. person A wird zum ersten mal mit drogen (chemischen drogen) erwischt und soll sofort eine geldstrafe von 1800 euro zahlen oder die strafe im knast absitzen. dieser kann den betrag aber sofort nicht bezahlen und flüchtet aus angst zu einem anderen Freund um unterzutauchen, bis er das geld hat um es dann zurückzu zahlen. angenommen der haftbefehl wird ausgestellt bevor A die Summe zurückzahlen kann, aber sich dann freiwillig der Polizei stellt mit der Summe, zählt das dann oder muss A dann so oder so in Bau wegs dem Haftbefehl? 2. A ist ein Dealer und hat einen mitbewohner B der überhaupt nix mit dem Zeug zu tun haben will und in seinem Zimmer befinden sich auch keine Substanzen, raucht gelgendlich nen Joint mal mit, aber verkauft auch nix. Die Miete läuft übrigens auf A und B ist nur untermieter. angenommen A's Machenschaften fliegen auf, die Polizei steht in der Wohnung und findet das Zeug..ist aber nur wegs A da. Wie schauts für B aus? Macht er sich automatisch strafbar? selbst wenn A aussagt, dass B nix damit zu tun hat?? B ist in sachen drogen nicht vorbestraft aber wegs (schwarzfahren und diebstahl) Falls das Bundesland eine Rolle spielt, Bayern und B hat von den Drogen seines Mitwohner gewusst -danke für eure antworten schon mal

Wissen, Recht, Drogen, Jura, Rechtslage
Aus einem Spielautomaten Geld auszahlen lassen, das einem nicht gehört: Rechtslage & Folgen?

Ich habe in einer Spielothek auf dem Geldspeicher eines Automaten eine Summe verrechnet gehabt. Ich wurde dann am Handy angerufen und bin etwas Abseits der Automaten um den Lärm der Automaten zu unterdrücken, ich stand direkt beim Eingang.

5min später komme ich zurück, und das Geld war weg. Da ich am einzigem Ausgang stand und niemand das Gebäude verlassen hat, war derjenige noch Anwesend, der sich die 20€ hat auszahlen lassen. 2 Meter entfernt saß ein etwas älterer Mann, mein Verdacht fiel auf ihn. In diesem "Abschnitt" des Gebäudes war sonst niemand zu sehen. Ich habe ihn angesprochen aber er sagte er habe nichts gemerkt, "da er in sein Spiel vertieft war"... dann sagte er, er habe zwei Ausländer gesehen, aber nichts auffälliges bemerkt.

Wenn man seinen Gewinn auszahlt geschieht das das in 2€ Münzen. Das Geräusch der in das Ausgabefach, fallenden Münzen ist deutlich hörbar für mehrere Sekunden. Das hat er auch nicht gehört.

Ich habe daraufhin das Personal verständigt. Diese meinten, dass ich auf eigene Gefahr hin den Automaten verlassen habe. Daraufhin habe ich die Polizei verständigt. Die Personalien des Mannes wurden aufgenommen und ich werde benachrichtigt, wenn die Videoüberwachung ausgewertet ist.

Handelt sich es hier um eine Straftat? Wenn ja, welche? Wäre das Video ein zulässiger Beweis? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf das Geld?

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