Habe privat ein Auto gekauft und jetzt ist die Katze aus dem Sack, was kann ich tun?

Guten Tag, ich wollte nur eine Rechtsbelehrung haben für folgen Vorfall:

Ich (Käufer) habe ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann gekauft. Gestern fand der Kauf erst statt und heute bin ich mit dem Auto zur Werkstatt, weil mich ein bestimmtes Geräusch gestört hat. Der Meister hat gesagt, es sei das Zweimassenschwungrad defekt/kaputt (wie auch immer) und müsse erneuert werden. Zu dem muss man zwingendermaßen auch die Kupplungsscheibe erneuern und je nach dem, wie lange das Auto schon so gefahren wurde hat evtl auch Antriebswelle und Getriebe drunter gelitten (laut Internetforen). Ein ungefährer Preis läge bei 800,00€ um das Problem zu beseitigen. Ich habe das auto für 1.400,00€ gekauft. Es war als 1.800,00€ VB angegeben. So hohe Reparaturkosten sind ein Schlag unter die Gürtellinie bei mir. Der Verkäufer hat nichts von einem Kaputten Zweimassenschwungrad erzählt.

Jetzt zu meiner Frage:

Darf ich Gebrauch vom 14-tägigem Rückgaberecht machen, falls der Verkäufer nicht bereit ist, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen oder gegebennenfalls entgegenzukommen? Ich traue mich nicht mehr das Auto zu fahren und bin bei einer Pizzeria beschäftigt als Lieferant. Mein Chef hat heute schon schaden davon genommen, dass ich nicht zur Arbeit erscheine. Weil falls das Auto durch die ganzen Fahrten schlimmer wird, kann ich vielleicht nichts mehr machen und die Schuld bleibt auf mir hängen.

P.S.: Habe den ADAC Kaufvertrag benutzt. Eine Gewährleistung sollte somit nicht ausgeschlossen sein.

Bitte um Hilfe :/ Moralisch bin ich schon am Boden zerstört.

Mit freundlichen Grüßen Ibrahim Kaya

DAS HIER IST DER KAUFVERTRAG: 

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf

also halt die vorlage

Autokauf, Rechtslage
Werden bei der Bahn ehrlich Pendler immer Bestraft?

Hallo liebe Gemeinde, ich muss jetzt ein bisschen ausholen...: Ich fahre jeden Tag mit dem Zug zur Arbeit und wieder nach Hause (in Bayern - München/Pfaffenhofen a.d. Ilm). Ich habe ein Abo der MVV (Isar Card 9 Uhr/ gültig für den Münchner Innenraum ) und ein DB-Ticket von Petershausen nach Pfaffenhofen, auch im Abo (in diesem Streckenabschnitt zählt die MVV karte nicht mehr). Es gibt dort einen Regional Zug und einen Regional Express, der diese Strecke fährt.

Die Haltestellen der Regionalbahn: München->Dachau->Petershausen->Paindorf->Reichertshausen->Pfaffenhofen

Die des Regional-Express: München->Pfaffenhofen

Die Tickets kosten in beiden Zügen das gleiche

Heute musste ich EINE Station weiter fahren, nach Rohrbach. Bei der abfahrt von Pfaffenhofen wurde ich kontrolliert. Ich hatte mir in MUC, ein Ticket für Pfaffenhofen nach Rohrbach geholt. Als der Schaffner bei der Abfahrt in Pfaffenhofen sagte, "Sie sind doch nicht erst hier zugestiegen" antwortete ich Wahrheitsgemäß mit "Nein, in München". Ich bin bereits drei bis vier mal mit dem RE gefahren und auch Kontrolliert worden, jedoch hat NIE jemand auch nur einen Kommentar von sich gegeben, dass das Ticket nicht gültig ist.

Kurz und knapp... Ich wurde bei der Abfahrt von Pfaffenhofen auf der fahrt nach Rohrbach kontrolliert und bestraft, für eine fahrt die schon hinter mir lag. Die DB verlangt deswegen ein erhörtes Beförderungsentgelt von 60€.

Meine Frage deshalb,: Ist es rechtens, ohne das ich eine Information darüber erhielt, das meine Tickets in diesem Zug nicht gültig sind (App, Fahrplan usw...) oder hat da der Mitarbeiter einfach falsch reagiert?? Und darf die Bahn mich zu Kasse beten, obwohl ich in einem abschnitt kontrolliert wurde, für den ich nachweislich ein gültiges Ticket besitze?

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