Neuer Standort Feuersirene - Klagen?

Hallo Community,

als ich heute Abend von der Arbeit nach Hause kam und aus dem Fenster sah traute ich meinen Augen nicht, die Gemeinde hatte heimlich, still und leise die Feuersirene von dem ca 150m weit entferntem Baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abmontiert, und rund 15m von unserem Haus entfernt auf dem Gelände des benachbarten Kindergartens mittels eines nagelneuen ca. 18m hohen Mastes wieder aufgebaut. Mal davon abgesehen das ich stinksauer bin als nun sprichwörtlich direkter Anwohner noch nicht mal vorher schriftlich darüber informiert worden zu sein, stellt sich nun die Frage ob wir als Familie und Nachbarn dieses neuen Exemplares diesbezüglich den Rechtsweg einschlagen können, es ist ja nicht so das wir den Lärm der Sirene nicht kennen würden, aber 150m sind dann eben doch was anderes als 15m, ich sehe unseren sowieso verängstigten Hund vor lauter Panik schon durch sämtliche geschlossene Türen rennen. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist übrigens schön weit ausserhalb im Gewerbegebiet gebaut worden. Mal davon ab, es wäre nicht so das wir hier (in direkter Nachbarschaft !) keine Ausweichflächen hätten, das Kindergartengelände hat sicherlich einen halben Hektar Spielfläche für die Kinder in Richtung unbewohntes Gebiet, ausserdem sind wirklich nur jeweils 100m vom jetzigen neuen Standort jeweils zwei ca 2 Hektar grosse Wiesen wo sich in direkter Nachbarschaft keine Wohnhäuser befinden.

Kann jemand von ähnlichen Fällen und eventuellen Prozessausgängen berichten ?

Bitte nur sachdienliche Hinweise.

Grüsse Sascha

Feuerwehr, Recht, Gemeinde, Klage, Rechtslage, Sirene
Rechtslage Fahrrad Reklamation Aldi

Hallo Community,

ich habe derzeit ein rechtliches Problem mit meinem Fahrrad: Vor ca 2 Monaten habe ich mir ein neues Rad bei Aldi gekauft. Leider ist dieses vor ca 1 Woche kaputt gegangen (Zug der Gangschaltung gerissen). Vor ca 3 Tagen habe ich also das Rad zu Aldi gebracht. Dort wurde mir gesagt das dieses leider für 14 Tage zum Händler eingeschickt werden müsste für eine Reparatur. Zwar ärgerlich aber rechtlich einwandfrei, da soweit ich weiß der Verkäufer 2x nachbessern darf. Allerdings habe ich heute abend (19:30!) einen meiner Meinung nach unverschämten Anruf von Aldi erhalten ich soll "sofort" mein Rad abholen. Das Rad kann von Aldi nicht repariert werden und ein Einschicken wäre seitens Aldi nicht möglich. Er wollte mir eine Nummer geben damit ich mich mit dem Zwischenhändler kurzschließen soll um einen Reparaturtermin zu besprechen. Allerdings ist meines Wissens nach der Verkäufer selbst in der Pflicht das Rad zu reparieren! Außerdem habe ich keine Zeit unter der Woche einen solchen Termin wahrzunehmen, allein schon aus beruflichen Gründen. Deshalb habe ich dies abgelehnt. Der Anrufer von Aldi war außer sich. Er sagte er habe seine Pflicht erfüllt indem er mir eine Kontaktaddresse rausgesucht hat. Meine Meinung ist da eine Andere. Soweit ich weiß ist der Verkäufer und nicht der Zwischenhändler in der Pflicht. Ich habe von Aldi einen Einlieferungsbeleg für die Reparatur und eine mündliche Zusage (Freundin als Zeuge) das mein Rad in spätestens 14 Tagen repariert sein soll. Kann mir bitte jemand etwas zur Rechtslage sagen oder wie ich mich am besten verhalten soll? Pragraph aus dem HGB wäre evtl. auch hilfreich, ich konnte da leider nix finden. Ich hoffe doch das ich zumindes noch mal mein Geld wieder bekomme wenn der Service schon s*****e ist... Wäre Toll wenn jemand meine Vermutung bestärken könnte.

Fahrrad, Anwalt, ALDI, Garantie, Gewährleistung, Rechtslage

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