Hohen Vorschuss zurückfordern vom Anwalt?

Hallo. Es geht um einen Rechtsanwalt der uns seit Anfang an viel versprochen hat und nachdem er 15 tausend im voraus genommen hat nicht mehr auf Telefonanrufe reagiert geschweige denn zurückanruft. So etwas habe ich noch nicht erlebt bis jetzt. Ein seriöser anwalt nimmt normalerweise geld nachdem er Leistungen erbracht hat aber ok wir waren sehr naiv und zu diesem Zeitpunkt und haben zu viel von ihm erhofft. Der Mandant sitzt seit 5 Monaten in untersuchungshaft und der anwalt hat den Mandanten nur 3 mal besucht und die akten bekommen und durchgelesen und eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich verlief. Da er uns nicht mehr anruft finde ich dieses verhalten unangemessen und von diesem hohen Vorschuss möchte ich mindestens die Hälfte zurück weil das ist Betrug was dieser Anwalt gemacht hat. Naiven Leuten Geld aus der Tasche ziehen im Vorraus. Normalerweise muss er doch nach der Mandatsniederlegung seine erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abrechnen wenn ein anderer Anwalt ihn dazu auffordert und den übrigen Überschuss von den 15 tausend zurückzahlen oder nicht? Er hat 3 mal seinen Mandanten besucht in all diesen Monaten, er hat eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich war und die Akten durchgelesen mehr nicht. Er zeigt null Engagement und wir möchten einen Teil unseres Geldes zurück und ihn kündigen. Er hatte vorher handschriftlich eine Vereinbarung geschrieben wegen diesen 15 Tausend euro pauschal im voraus mit unterschrift vom mandanten und hat ihn sozusagen dazu gedrängt zu unterschreiben und ihm druck gemacht einfach ein betrügerisches verhalten und der mandant hat viel von ihm erwartet und ihm geglaubt da der anwalt viel versprochen hat und am ende nichts dabei rumkam. Er ist so dreist das er sogar vor der 1. Hauptverhandlung noch 10 tausend haben wollte. Dieser fehler wird uns definitiv nicht mehr vorkommen aber ich wollte fragen ob wir einen teil vom vorschuss zurückfordern können weil er für 15 tausend keine vergleichsweise erbrachte Leistung gebracht hat und es sich beim Mandanten noch um die Untersuchungshaftphase handelt und der Anwalt nur bei der Haftprüfung ihn verteidigt hat mehr nicht. Bitte nur antworten wer sich damit auskennt und keine unnötigen kommentare. Danke.

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Ich hätte gerne gewusst mit welchen Kosten Ich rechnen muss wenn ich eine Abänderungsklage einreichen will?

Hallo zusammen,

in meinen Vergangen fragen brauchte ich Rat wegen Mitwirkungspflicht von meinem Sohn usw. Kurz zur Geschichte: Mein Sohn ist nicht bereit seiner Belegepflicht nach zukommen zwecks Bedürftigkeit und Zielstrebigkeit trotz der doppelten Fristsetzung. Er hat aktuell eine Neuberechnung über das JA veranlasst und ich auch dazu bereit war. Die Überweisung habe ich seid September als Verwendungszweck „ Zins und Tilgungsfreies Darlehen“ betitelt.

Gestern kam ein Schreiben von seinem Anwalt das ich dies sofort abzuändern habe, und weil ich es so betitelt habe, zählt es nicht als Unterhalt, und soll doppelt bezahlen. Vom RA kam auch zugleich die Honorar Rechnung da ich im Verzug sei. Ich habe seinem RA eine E-Mail geschrieben das ich zu einem 2 mal eine Fristsetzung gesetzt hatte und zum anderen was daraus die Konsequenz sein wird. Ich habe auch dankend die Rechnung abgelehnt da ich nicht der Auftraggeber bin.

Ich werde gezwungen mir ein Anwalt zunehmen damit es nicht ausartet, weil die mir gedroht haben mit der Vollstreckung des Unterhaltstitel. Ich möchte vorab sagen das nichts offen ist. Das JA kann und will mir nicht helfen, also werde ich die Abänderungsklage einreichen müssen. Jetzt zur Frage: welche Kosten muss man einkalkulieren und wie sind die einzuschätzenden Chancen damit auch durch zukommen?

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Rechte, Kosten, Wirtschaft und Finanzen

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