Wer hat Schuld (Unfall - zeugen bla bla)?
Guten Tag.
Ich will es mal schnell und einfach erklären:
Ich war mit meinem PKW unterwegs und befuhr die Hauptstraße die 2 spurig ist, also ich fuhr auf der rechten Seite und so ungefähr 200-250 Meter entfernt ist eine quer strasse, so und wer in die Hauptstraße rein fahren will muss am stopfschild halten. So wie gesagt ich befuhr die Hauptstraße und zwar die rechte Spur , also ich fuhr normal weiter und dann geschah es, das Auto von der querstr hat nicht am Stoppschild gewartet und fuhr einfach raus ich wechselte direkt auf Die Linke Spur damit ich nicht reinfahre und hupte noch und das andere auto ist von der rechten direkt in Die Linke Spur gewechselt obwohl es genau da eine durchgezogene Linie gab ich konnte nichts mehr tun habe gebremst und bin ihn hinten links reingefahren, die Polizei gab mir recht er musste die 80 Euro oder so bezahlen.
Nach 1 Monat meint mein Anwalt das die angeblich einen Zeugen haben der bestätigt das ich soooo schnell war das ich diesen Unfall nicht vermeiden konnte und ich nun Schuld bin
Wer genau ist nun Schuld? Und wird die Aussage des zeugen was bringen ? Ich meine jeder kann behaupten ich wäre zu schnell aber beweisen oder sonst was kann man ja nicht ?
4 Antworten
Du musst gar nichts beweisen. Im Rechtsstaat ist es so, das derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese auch beweisen muss. Und: Beweisen heisst beweisen, und nicht von Drittpersonen behaupten lassen.
Bei irgendwelchen Aussagen muss Du nun extrem darauf acht geben, dass Du selbst nichts behauptest, was du nicht beweisen kannst. Deshalb meine Anregen: Halt einfach voll die Klappe, denn er behauptet und er muss beweisen. Nicht du. Wenn du aber sagen würdest, er hätte einen Schickanenstopp gezogen, nachdem er auf seine linke Spur eingedreht hatte, müsstest du das beweisen. Dehalb: halt die Klappe!
So. Wenn der vermentliche Zeuge mit dem Unfallverursacher bekannt ist, kann man locker auf dieser Basis eine Gefälligkeitsaussage konstruieren. Mach dir da mal deswegen nicht ins Hemd!
Ferner, wenn du schneller gefahren bist, als erlaubt, hat er das ja ebenfalls feststellen können. War ja offensichtlich. Schliesslich hat der "Zeuge" das ja auch gesehen. Also ist nochmal er schuld, dass er einem herannahmenden Fahrzeug vor den Bug gefahren ist.
Ich sehe gar kein Problem.
Aber was dein Anwalt tut oder unterläst, da frage ich mich schon ein klein wenig...
hast absolut recht danke dir !! Werde nächste Woche meinen Anwalt wechseln.
Du hast die Erklärung der Polizei...
Er ist bereits von denen zur Kasse gebeten worden.
Und da er sowieso Wartepflicht hatte, dazu die Linie überfahren hat.....entspann dich und warte, was bei Gericht rauskommt.
Und ob sich ein angeblicher Zeuge notfalls für einen Bekannten einen Meineid leisten möchte- bezweifele ich.
Ob nun zu schnell oder nicht- die Vorfahrt hat er missachtet- nicht du.
Ändern kannst du es sowieso nicht. Und was Richter entscheiden- kann keiner vorhersagen.
Du hast einen Anwalt frag diesen da der Akteneinsicht beantragen und dann genaueres zu den getätigten Aussagen der Zeugen und damaligen Unfallaufnahme durch die Polizei sagen kann.
Nach 1 Monat meint mein Anwalt
frag diesen, der kennt den kompletten Sachverhalt.
die überhöhte Geschwindigkeit muss er dir nachweisen, was er nicht kann; vielleicht ist da ein Unfallgutachter gefragt