Haftbefehl wegen nicht gezahlter Geldstrafe was tun?

Hallo Leute

Ich wurde zu einer Geldstrafe verurteilt der Betrag war 2.400€...Ich habe die Raten eine Zeitlang gezahlt danach hatte ich Geldprobleme und konnte nicht weiter zahlen ...dann habe ich eine Ladung zum Strafantritt bekommen... ich hätte noch Sozialstunden beantragen können ...aber mein Anwalt meinte ich könnte auch nochmal ein Antrag auf Ratenzahlung stellen...da ich gerade einen neuen Job gefunden habe ...das habe ich dann auch getan...Nur bis heute kam keine Antwort! Der erste Antrag ist genau 10 Tage her und die Frist ist jetzt um! Das heißt ich hätte die Strafe schon antreten müssen ...Gestern habe ich dann ein Termin bei meinem Anwalt gehabt ...er hat dann erneut einen Antrag geschrieben und auch reingeschrieben... dass ich bis heute keine Antwort auf den ersten Antrag bekommen habe...obwohl ich mich an die Frist gehalten habe! Er meinte so schnell sammeln sie mich nicht ein...Aber ich bin da anderer Meinung... er sieht das alles viel zulocker ...Ich habe jetzt angst ...dass sie am Montag auf meine Arbeitstelle kommen und mich dort einsammeln?Nahause gehe ich aufjedenfall erstmal nicht ... Meint ihr man kann die Sache noch irgendwie aus der Welt schaffen?Ich will meine Arbeitstelle nicht verlieren wegen einer Geldstrafe... Kann alles nicht wahrsein ich habe früh genug einen Antrag gestellt und keine Antwort erhalten .Hätte ich das vorher gewusst hätte ich direkt Sozialstunden beantragt? Aber nein ich verlasse mich auf meinen Anwalt der garnichts ernstnimmt und am Ende stehe ich da ... 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Geldstrafe, Haftbefehl, Staatsanwaltschaft, Strafe, Rechtslage Deutschland
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

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Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?

Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.

Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.

Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.

1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.

Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.

Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.

Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?

Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.

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