Zu zweit mit 1g Gras erwischt Kollege nimmt Besitz auf sich?

hi community

Ich bin 22 Jahre alt, komme aus NRW und bin Student. 

Ich wurde schon vor 4 Jahren mit zwei Freunden auf einem Parkplatz dabei erwischt Cannabis zu konsumieren und zu besitzen. Das ganze ist dann nach einer Vorladung fallen gelassen worden. „geringe Menge etc.“ 

Jetzt wurde ich vor 2 Tagen (Samstag) mit einem Freund zusammen dabei erwischt wie wir bei ihm vor der Haustür auf einem Parkplatz beim Cannabis Konsum erwischt wurden. 

Das ganze lief so ab: 

Wir standen neben meinem Auto und waren gerade fertig mit dem Konsum. Dann kam auch schon die Polizei. Der Joint war aus. Eine Gefährdung des Verkehres war also nicht gegeben.

Anschließend wurden wir dann gefragt ob wir dort irgendetwas geraucht hätten. Wir haben ehrlich geantwortet mit Ja. 

Anschließende Körperkontrolle am Auto. 

Mein Kollege packte seine Drehutensilien aus und gab dabei auch zu es sei alles seins. 1g 

Danach wurde dann mein Auto durchsucht. Ohne Fund. 

Meine Frage ist jetzt: 

Wird das Verfahren nur gegen meinen Freund erstellt oder muss ich auch mit einem Verfahren rechnen? 

Dadurch dass sie mein Kennzeichen aufgeschrieben haben? Kann ich mit einem drogenscreening rechnen?

Ich befürchte dass das Verfahren am Ende sowieso eingestellt wird. Aber ist mein erster Delikt der auch fallen gelassen wurde von Nachteil? Dürfte ja nichts in meiner Akte stehen. 

Kann es sein dass ich garkein Brief bekomme oder direkt den ersten Brief mit der Einstellung des Verfahrens ? 

Ich bedanke mich vielmals im Voraus 

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gras, Drogen, Cannabis, erwischt, Strafe, Strafrecht
Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

Guten Tag,

Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).

Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.

Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.

1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?

2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?

3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?

4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?

5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?

6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?

7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?

8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?

Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!

Insolvenz, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Arbeitsrecht, Finanzamt, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Pfändung, Steuerrecht
Fahrschule kündigen ohne Theorie und praktisch?

Guten Abend liebe Leute,

mein Bruder hat im Juli bei einer Fahrschule angemeldet und hat den Grundbetrag und das Lehrmaterial bezahlt .

Der Grundbetrag beträgt 370 Euro und Lehrmaterial 100.

Die Fahrschule ist haftungsbeschränkt , eine Firma heißt Datapart ,die zuständig ist und schickt die Rechnungen usw .

In der AGB von Datapart steht,dass der Fahrschüler jederzeit kündigen kann ohne Gründe.

Und da steht dass die Fahrschule hat den Anspruch auf 1/3 des Grundbetrags wenn die Kündigung vor Beginn der theoretischen Ausbildung erfolgt .Wir sind damit einverstanden dass die Fahrschule des 1/3 Betrags behält.

Wir sind mit Bruder in die Fahrschule gegangen und haben mit dem Chef gesprochen und hat gesagt ihr kriegt von Datapart dann unter der AGB euer Geld zurück und haben wir uns gekündigt .

nach Tagen habe ich die Datapart angerufen und habe verlangt den Rest vom Grundbetrag ,sie sagten mir dass die Fahrschule hat keine Gutschrift veranlassen und ich soll mit der Fahrschule besprechen.

Also am Ende habe ich den Chef telefoniet und hat mich überrascht. Er sagt folgendes : ihr kriegt kein Geld mehr weil ihr gekündigt habt sechs Wochen nach der Ausbildungsbeginn .

Also nach dieser Enttäuschung habe ich wieder die AGB von DATAPART gelesen und habe gelesen, dass die Fahrschule der volle Grundbetrag behalten darf,wenn die Kündigung später als sechs Wochen nach Ausbildungsbeginn erfolgt .

Aber wir haben weder Theorie noch praktisch bei der Fahrschule gemacht.

Was bedeutet Ausbildungsbeginn eigentlich .???

Rentiert es sich einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen??

Die AGB von der Fahrschule ist in dieser Link (Ziffer 5 und 6) :

http://www.foerde-fahrschule.de/download/docs/AGB.pdf

Hat jemand Erfahrung oder Tipps.?

Danke im Voraus .

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BETRUG Zahlungsaufforderung Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden BETRUG?

Habe eine Zeit lang kein Geld gehabt da in meiner Familie das Geld wo anders benötigt wurde und konnte einige meiner Rechnungen nicht zahlen (was ja mal passieren kann). Mittlerweile hat sich Infoscore gemeldet und anschließend wurde der Fall an die Rechtsanwaltsgesellschaft "Rainer Haas & Kollegen" weitergegeben. Die versuchen sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen und kommen einen überhaupt nicht entgegen selbst wenn man den geforderten Betrag zahlen möchte. Hatte mehrmals angerufen unter der Nummer die auf den Briefen angegeben ist aber da geht niemand ran. Nach langen recherchieren habe ich anschließend eine erreichbare Nummer gefunden und angerufen und gefordet mir die Unterlagen in denen aufgelistet wird: für was ich zahlen soll für wann und an wen mir zuzuschicken. (Ich hatte leider das geforderte Geld erst in der Hand als die 1. Frist vom Anwaltsbüro abgelaufen war und dadurch natürlich ein höherer Betrag entsteht) 

Am Telefon des Sekretär "neuer Betrag liegt bei 408€ und jo jo Unterlagen zuschicken machen wir sofort"...aber es kam nie was bei mir an. 

Am "26.10." (4 Tage nach dem Telefonat) Erhalte ich dann eine MAIL dass ich 408€ zahlen muss und Zahlungseingang ist für den "26.10." gesetzt... Merkt ihr selbst oder?

2 Tage später erhalte ich einen Brief von den Kollegen in dem aber nur 312€ verlangt wird und zwar zu einem ganz anderem Zahlungstermin dem 02.11.!

Auf den Brief habe ich mit einer fristgerechten Zahlung reagiert und die Mail ignoriert. (Befürchte dass man mich am Telefon vom feinsten prellen wollte da nichts schriftlich festgehalten wird und man mir ja dadurch alles anlabern kann)

Nun erneut Post bekommen dass ich ja zum 26.10. die 408€ (Mail) nicht gezahlt habe und den Restbetrag von 97€ nun zahlen muss bis zum 18.11.

Ich mach kein finger mehr krum und bitte um Rat.

P.s. Habe bis jetzt keine Bestätigung erhalten dass überhaupt Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Vielen Dank!

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