Ist ein öffentliches Interesse gegeben(Strafverfolgung)?
Ist ein Öffentliches Interesse gegeben wenn eine Person ständig Privatklagedelikte leistet (Bedrohung, Beleidigung, einfache Körperverletzung). Das kam jetzt oft vor und ich habe es leider nur 2x zur Anzeige gebracht, Zeugen sagten aber aus. Ich wurde beide male auf den Privatklageweg verwiesen und garnichts passierte. Wie sieht es aus wenn ich kommende Vorfälle immer wieder zur Anzeige bringe? Irgendwann müssten die doch die Nase voll haben und das Öffentliche Interesse bejaen oder?
4 Antworten
Der Typ, der in Voerde die Frau vor den Zug geschubst hat, war auch wg. oben genannter und schlimmerer Delikte bekannt. Gab bis zu dem Zeitpunkt offensichtlich auch kein öffentliches Interesse der Strafverfolgung.
Er sei unter anderem wegen Diebstahls und Körperverletzungen aktenkundig gewesen, so eine Polizeisprecherin an diesem Montag. Der 28-Jährige aus Hamminkeln bei Wesel habe in der Vergangenheit auch zwei Freiheitsstrafen als Ersatz für Geldbußen verbüßt, sagte die Sprecherin. https://www.focus.de/politik/sicherheitsreport/wahnsinnstat-in-voerde-bahnsteig-mord-31-iraker-stuerzte-sich-auf-killer-und-verhinderte-schlimmeres_id_10947419.html
Das stimmt so nicht, der Typ aus Voerde ist ja mehrmals von der Polizei mitgenommen worden, aber wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung kommt man nun mal nicht in den Knast sondern läuft bis zu einem Gerichtsverfahren weiter frei herum - das ist das Problem
Auch wenn Du hundertmal Anzeige erstattet, bleibst Du nur eine Person und wirst nicht automatisch zur Öffentlichkeit. Ein öffentliches Interesse ist nur dann gegeben, wenn nicht nur Du betroffen bist
Was hast DU denn auf dem Privatklageweg in die Wege geleitet? Gab es einen Sühnetermin?
Die Wirkung einer Straftat muss also über den unmittelbaren Lebenskreis des Geschädigten hinausgehen, damit öffentliches Interesse angenommen werden kann. https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliches_Interesse
Das ist der Knackpunkt.