Pfefferspray eingesetzt als Notwehr. Wie geht es jetzt weiter?
Hallo,
Ich hatte mit jemanden eine mündliche Auseinandersetzung. Der Gegner hat angefangen. Am Anfang bin ich ruhig geblieben und später hab ich mich versucht mit Worten zu verteidigen.
Daraufhin hat er mich angegriffen und wie ein sumuringer zu Boden geschmissen. Ich wer fast mit den Kopf auf die Tischkante geknallt. Daraufhin habe ich aus Notwehr mein Pfefferspray eingesetzt. Nun habe ich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung am Hals wegen dem Pfefferspray. Wie geht es jetzt weiter? Werde ich verurteilt oder was passiert jetzt. Wird es eingestellt?
12 Antworten
vor gericht und auf hoher see, bist du in gottes hand
normal klingt das nach astreiner notwehr, aber vielleicht geht sein vater mit dem richter kegeln?
du bist minderjährig, oder?
da passiert nicht viel, im extremfall bekommst paar sozialstunden, wenn überhaupt
Bei einer gefährlichen Körperverletzung beginnt das Strafmaß bei Freiheitsstrafe von 6 Monaten - "paar tagessätze" sind da kaum möglich, sofern kein minder schwerer Fall vorliegt - wobei selbst dann ein "paar" noch immer untertrieben wäre.
das ist ein minderschwerer fall
er bekommt dafür höchstens 30 tagessätze, wette ich viel geld drauf
er bekommt dafür höchstens 30 tagessätze, wette ich viel geld drauf
Hahaha... aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten solltest du vorsichtiger mit deinem Geld umgehen ;-)
Selbst bei einem msF beträgt die Mindestfreiheitsstrafe 3 Monate. Unter Anwendung von § 47 StGB (Umwandlung in Geldstrafe) können gar nicht weniger als 90 TS dabei raus kommen :'-D
Entweder die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wegen Notwehr ein oder sie klagt dich wegen gefährlicher Körperverletzung an bzw. beantragt einen entsprechenden Strafbefehl gegen dich. Aber auch nach einer Anklage kann der Richter den Fall anders als die Staatsanwaltschaft bewerten und dich freisprechen.
Gegen einen Strafbefehl könntest Du Rechtsmittel einlegen, so dass es in der Folge wie nach einer Anklage zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde. Vor allem wird das Ganze sehr lange dauern, weil die Justiz völlig überlastet ist und zudem an sich langsam arbeitet.
Jemanden mit Pfefferspray zu besprühen ist immer eine Körperverletzung. Deshalb muss der Tathergang rekonstruiert werden, damit dann jemand entscheiden kann, ob es
a) Notwehr war und nicht bestraft wird
b) "Teilweise" Notwehr war (man hat sich verteidigt, aber das gewählte Mittel war nicht angemessen oder man hat sich anfangs verteidigt, und dann einen "Gegenangriff" gestartet (Beispiel: der Angreifer hat aufgehört/wurde abgewehrt und man hat ihn danach noch mit Pfefferspray besprüht). In diesem Fall wird man bestraft, aber die Strafe fällt geringer aus als im Fall c)
c) keine Notwehr war - in diesem Fall wird man ganz normal bestraft (die Umstände können U.U. für eine leichte Strafminderung sorgen - das muss aber nicht sein
Da die Ermittler und der Richter zum Zeitpunkt des geschehens nicht vor Ort waren, ist in diesen Fällen das größte Problem, dass du dir nicht sicher sein kannst, dass man deiner Schilderung der Situation glaubt. Ohne Zeugen (und ohne Überwachungskamera) könnte dein "Kontrahent" auch behaupten, dass du ihm einfach Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hast und er nichts oder fast nichts gemacht hat. Außerdem könnten sich auch Freunde von ihm melden und behaupten, dass sie die Auseinandersetzung gesehen hätten und seine Behauptung unterstützen (das ist zwar illegal und wird bestraft, wenn es raus kommt, aber es kommt durchaus vor, dass es nicht rauskommt). Gleiches gilt, wenn seine Freunde dabei waren und erzählen, dass du angefangen oder übertrieben reagiert hättest. Außerdem kann es auch sein, dass richtige Zeugen denken die Wahrheit zu schildern, tatsächlich aber erst später hingeguckt haben (weil sie die vorher woanders hingeguckt haben). Dann haben sie möglicherweise den Anfang nicht mitbekommen und erst gesehen wie du das Pfefferspray verwendet hast. In diesem Fall konstruiert sich das Gehirn ganz von selbst einen Ablauf. Auch das ist natürlich bekannt und bei der Befragung wird versucht, dass sowas bemerkt wird - eine Garantie gibt es aber nicht.
Nein das sehe ich nicht so, wenn man Attacken ausgesetzt ist von einer Gruppe ist Pfefferspray völlig o. k. so lang Die Gruppe aggressiv genug ist.
Trotzdem kommt es auf die Aussagen an. Die Bilder zeigen zwar, dass du verletzt wurdest, aber die Verletzungen könntest du dir auch schon vorher oder erst nachher an anderer Stelle zugezogen haben. Außerdem könntest du auch erst das Pfefferspray eingesetzt haben und danach hätte sich der Getroffene gewährt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass er dich verletzt hat und du zurückgeschlagen hast und ihm erst als die Auseinandersetzung im Prinzip zu Ende war mit Pfefferspray besprüht hast.
Das heißt nicht, dass die Polizei einer solchen Geschichte glauben muss (2 Zeugen sind nicht zwangsläufig glaubwürdiger als einer) und auch nicht, dass es tatsächlich zu einer Falschaussage des anderen kommt, aber es ist halt immer Glückssache.
Insbesondere der Punkt, ob das gewählte Mittel angemessen war, ist auch bei korrekter Rekonstruktion des Ablaufs (z.B. durch Kameraaufnahmen und viele Zeugen) oft strittig. Einerseits darf man einen Angriff abwehren und darf dabei dem Angreifer auch mehr Schaden zufügen als er einem vermutlich zufügen wird, andererseits muss man bei gleicher Wirksamkeit das mildeste Mittel wählen (wobei man nicht verpflichtet ist einem Streit in jedem Fall aus dem Weg zu gehen - "das Recht muss dem unrecht nicht weichen"). Man darf bei der Verteidigung auch nicht übertreiben und darf nach der Selbstverteidigung nicht selbst angreifen. Umgangssprachlich gesprochen: Wenn der Gegner am Boden liegt, darf man nicht immer weiter nachtreten - andererseits könnte er ja U.U. wieder aufstehen und erneut angreifen.
Wenn die Tat nicht von der Notwehr gedeckt gewesen sein sollte, wirst du entsprechend verurteilt. Das größte Problem wird dann in Zukunft wohl dein Führungzeugniss sein.
nein, erst ab 91 tagessätzen
91 bekommt er niemals dafür
wenn sie sagen, dass er ohne notwehr gehandelt hatte, den anderen vorsätzlich damit besprüht, 30 vielleicht
Der FS spricht aber von Anklagepunkt schwere Körperverletzung. Selbst bei Minderschweren Fällen beträgt das Strafmaß nach Paragraph 224 StGB 3 Monate bis 5 Jahre, sofern der FS Erwachsen sein sollte.
der bekommt niemals über 30
kollege hat seiner frau eine volle bierflasche an den kopf geworfen, sie ist umgekippt und kam ins kh
30 ts
der bekommt niemals über 30
Siehe unten. Eine Geldstrafe unter 90 TS ist schon systematisch nicht möglich.
Andere Fälle sind nicht übertragbar - ich vermute, dass es dabei nicht um eine gef. KV ging (warum auch immer...)
Und du bist nach der Tat (entschuldige, nach der Selbstverteidigung) nicht zur Polizei gegangen? Schönblöd würde ich sagen!
Als ich mich das letzte Mal selbst verteidigt habe, bin ich zum nächsten Polizei Revier gelaufen und hab denen den gesamten Ablauf geschildert. Denen ihr Protokoll galt als Aussage vor Gericht.
Mein Anwalt weiß Bescheid und holt sich Akteneinsicht. Danach spreche ich mit dem Anwalt vor. Ich hab Rechtsschutz der andere nicht
Bin 26