Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist.
Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind.
Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt.
In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.
Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war.
In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.
Wer kann helfen?