Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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Angeblich eine Versicherung abgeschlossen. Zahlungsverzug?

Hallo Leute,

Ich habe die Tage ein Schreiben von ein Rechtsanwalt bekommen, das ich angeblich eine Einzelunfall Versicherung bei einer Versicherung abgeschlossen habe. Nun dieses Schreiben sagt aus das wir uns im Zahlungsverzug befinden und wir nun die letzte Gelegenheit bekommen denn genannten Betrag von rund 700 Euro bis Ende des Monats an das angegebene Konto zu überweisen.

Laut dem schreiben sind auch schon mehrere Mahnungen bzgl. des Nicht Zahlen raus gegangen. Jedoch habe ich diese nie erhalten bzw. ich habe auch nie etwas anderes von der Versicherung bekommen wie Werbung, Info Blatt etc... Mir wahr die Versicherung bis zum Tage wo ich das schreiben erhalten habe völlig unbekannt.

Des weitern habe ich kein Interesse an dieser Versicherung und habe auch nie eine Unterschrift bei der Versicherung geleistet geschweige den jemals bei dieser Versicherung gewesen zu sein.

Das schreiben kündigt auch an das nach Ablauf der Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Das schreiben selbst sieht glaubwürdig aus, die Kanzlei und die Versicherung gibt es wirklich. Das schreiben vermittelt auch das wenn wir bezahlen würden alles so wäre als wäre nie etwas gewesen.

Was kann man nun am besten machen?

Selber Rechtsanwalt suchen und das schreiben dort zeigen? Oder bei der Versicherung selber mal anrufen und sich erkundigen?

Lg

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Hohen Vorschuss zurückfordern vom Anwalt?

Hallo. Es geht um einen Rechtsanwalt der uns seit Anfang an viel versprochen hat und nachdem er 15 tausend im voraus genommen hat nicht mehr auf Telefonanrufe reagiert geschweige denn zurückanruft. So etwas habe ich noch nicht erlebt bis jetzt. Ein seriöser anwalt nimmt normalerweise geld nachdem er Leistungen erbracht hat aber ok wir waren sehr naiv und zu diesem Zeitpunkt und haben zu viel von ihm erhofft. Der Mandant sitzt seit 5 Monaten in untersuchungshaft und der anwalt hat den Mandanten nur 3 mal besucht und die akten bekommen und durchgelesen und eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich verlief. Da er uns nicht mehr anruft finde ich dieses verhalten unangemessen und von diesem hohen Vorschuss möchte ich mindestens die Hälfte zurück weil das ist Betrug was dieser Anwalt gemacht hat. Naiven Leuten Geld aus der Tasche ziehen im Vorraus. Normalerweise muss er doch nach der Mandatsniederlegung seine erbrachten Leistungen ordnungsgemäß abrechnen wenn ein anderer Anwalt ihn dazu auffordert und den übrigen Überschuss von den 15 tausend zurückzahlen oder nicht? Er hat 3 mal seinen Mandanten besucht in all diesen Monaten, er hat eine Haftprüfung gemacht die nicht erfolgreich war und die Akten durchgelesen mehr nicht. Er zeigt null Engagement und wir möchten einen Teil unseres Geldes zurück und ihn kündigen. Er hatte vorher handschriftlich eine Vereinbarung geschrieben wegen diesen 15 Tausend euro pauschal im voraus mit unterschrift vom mandanten und hat ihn sozusagen dazu gedrängt zu unterschreiben und ihm druck gemacht einfach ein betrügerisches verhalten und der mandant hat viel von ihm erwartet und ihm geglaubt da der anwalt viel versprochen hat und am ende nichts dabei rumkam. Er ist so dreist das er sogar vor der 1. Hauptverhandlung noch 10 tausend haben wollte. Dieser fehler wird uns definitiv nicht mehr vorkommen aber ich wollte fragen ob wir einen teil vom vorschuss zurückfordern können weil er für 15 tausend keine vergleichsweise erbrachte Leistung gebracht hat und es sich beim Mandanten noch um die Untersuchungshaftphase handelt und der Anwalt nur bei der Haftprüfung ihn verteidigt hat mehr nicht. Bitte nur antworten wer sich damit auskennt und keine unnötigen kommentare. Danke.

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