Pullover mit Beamten Beleidigung = strafbar?

8 Antworten

Es gibt keine Beamtenbeleidigung im Gesetz.

Es gibt den Begriff der Beleidigung, der gilt immer.

So ein T-Shirt beleidigt niemanden persönlich, jedoch verunglimpft man damit eine Berufsgruppe, ein Richter könnte darin schon eine Straftat sehen.

Frage zurück: warum kauft man so ein Kleidungsstück mit derartigen Schriften? Was genau hat die Polizei dir getan?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Glucabo0909 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 15:04

Die Polizei hat mir nichts getan. Ich habe nichts gegen sie. Ich habe mir den Pullover gekauft da ich ihn vom Aussehen gut fand und er mit wie angegossen gepasst hat. Ich dachte da die Marke relativ groß ist von der ich sie gekauft habe würden mir hierbei keine rechtlichen Konsequenzen folgen

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Das Bundesverfassungsgericht hat zu diesem Thema bereits einige Entscheidungen gefällt. Lesenswert ist folgende Pressemitteilung des BVerfG zu dem Beschluss vom 17.05.2016: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-036.html

Zusammengefasst lässt sich daraus folgendes ableiten:

Das bloße Tragen eines Kleidungsstück mit einem "beleidigenden" Aufdruck (z.B. ACAB) ist nicht ohne Weiteres wegen Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar (nur am Rande: Eine "Beamtenbeleidigung" gibt es im deutschen Strafrecht nicht; der einzige Unterschied zu einer Beleidigung anderer Personen ist, dass bei einer "Beamtenbeleidigung" auch der Dienstvorgesetzte den für die Strafverfolgung erforderlichen Strafantrag stellen kann und nicht nur der Beleidigte selbst).

Erforderlich für eine strafbare Beleidigung ist immer, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgrenzbare Personengruppe bezieht. Das ist bei der Kollektivbezeichnung der Polizei / Polizisten nicht ohne Weiteres gegeben, sondern nur, wenn bestimmte Umstände hinzutreten - nämlich wenn der Täter die Äußerung erkennbar gegen eine bestimmte Gruppe von Polizisten richtet.

Nicht ausreichend ist es laut BVerfG, dass die Äußerung in einem Rahmen gezeigt wird, bei dem typischerweise (viele) Polizisten anwesend sind.

Also: Wenn du mit diesem T-Shirt einfach durch die Straßen läufst, begehst du (in der Regel) keine Straftat. Gehst du aber beispielsweise mit einem solchen T-Shirt gezielt auf eine Gruppe von Polizisten (oder einen einzelnen Polizisten) zu und "präsentierst" ihnen den Aufdruck, dann ist die Äußerung als strafbare Beleidigung zu werten, da sie sich in dieser Situation auf einen abgrenzbaren und überschaubaren Personenkreis bezieht.


Glucabo0909 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 15:02

Vielen Dank, dein Beitrag war sehr aufschlussreich und danke auch dafür das du nicht ein unnötigen Kommentar zu dem Kauf da gelassen hast 👌🏽

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Offenkundig gibt es in Deutschland unterschiedliche Rechtsauffassungen dazu.

Ich persönlich finde, dass kein Straftatbestand erfüllt ist. Allerdings finde ich es auch nicht besondes clever und ich finde es grenzwertig.

Man fragt sich "Wozu?" ... Es ist einfach sinnfrei.

Wäre ich Polizist, hätte ich dir wohl das Selbe gesagt oder wäre an dir vorbei gelaufen und hätte mir gedacht "Was für ein Depp..."

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn sie Legal Verkauft werden würd ich davon Ausgehen.

Ist aber klar das Polizisten so was nicht sehen wollen.


Glucabo0909 
Beitragsersteller
 27.09.2019, 15:06

Ja von einer Deutschen Modemarke die groß ist

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