Hat das Ordnungsamt Sonderrechte zum Falschparken?
Wir ärgern uns momentan immer wieder über das Ordnungsamt. Die parken den Dienstwagen immer auf einem unseren Kundenparkplätzen, welche eh schon sehr knapp sind, oder parken selbst im absoluten Halteverbot, oder sogar vor unserer Einfahrt, ohne bei uns zu kaufen. Das ganze nur, um auf der Straße Strafzettel zu verteilen.
Spricht man die nett drauf an, meinen die nur, dass sie Sonderrechte hätten und in "Ausnahmefällen" überall parken dürften. Ist das wirklich so? Kann ich den Dienstwagen einfach abschleppen lassen? Es ist ja schließlich Privatgrundstück und überall steht ja der Hinweis, dass Falschparker auf eigene Kosten abgeschleppt würden.
6 Antworten
Hi, also grundsätzlich hat das Ordnungsamt in diesem Fall die gleichen Sonderrechte wie die Polizei, da sie ja ihre hohetlichen Ausgaben wahrnehmen.
Aber deren Dinstwagen abschleppen? Ich glaub, das würde sich eh kein Abschlepper trauen. Schließlich arbeiten die mit denen zusammen und hoffen auf Aufträge.
Ich würde auch zur Beschwerde als Behördenleiter raten.
Auf einem Privatgrundstück dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihr Dienstfahrzeug natürlich zu keiner Zeit ohne Einwilligung des Grundbesitzers abstellen.
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen sie ihr Dienstfahrzeug m.W. auch nur dort abstellen, wo es das allgemeinen Verkehrswesen und ggf. Rettungsdienste nicht in Zugang und aktivem Fluß beeinträchtigt , oder behindert.
In begrenztem Maße kann das OA zumindest im öffentlichen Verkehrsraum durchaus einige Sonderrechte im Zuge ihrer unmittelbaren Tätigungsausübung haben ; aber mit Sicherheit nicht vollumfänglich gleichgestellt mit Polizei, Feuerwehr oder Notärzten im Akuteinsatz und dortig etwaigen Sonder- / und Wegerechten zu deren Dienstausübung.
Sonderrechte in gewisser Form haben sie schon, ein absolutes Halteverbot ist für die meines Erachtens aber trotzdem Tabu da eine solche Einschränkung durchaus seine Gründe hat.
Rufe mal beim Ordnungsamt an oder schreibe eine E-Mail dort hin, dann wirst du weitere Informationen erhalten. Wenn dir das dann immer noch nicht ausreicht kannst du ja mal einen Anwalt befragen, da ihr ein eigenes Geschäft besitzt dürftet ihr da ja einen an der Hand haben.
Na erzähle mal auf welchen Markt blockieren die Kundenparkplätze u wo wird die Einfahrt durcj die zugeparkt ??
Einfach mal beim Amtleiter nachfragen , kann man sogar per E-mail