Post: Einschreiben nicht angekommen, was tun? Merkwürdige Ausrede der Post?

4 Antworten

Hi,

doch es ist beim Empfänger nicht angekommen.

Wie kommst Du drauf? Sagt der Empfänger das, oder ist wegen dem Status der Sendungsverfolgung?

Bei der Online-Abfrage für Sendungsnummer "steht leider können wir ihnen auf elektronischem Wege keine Auskunft über den Status ihrer Sendung geben, wenden Sie sich an unser Callcenter".

Das passiert, wenn der Brief 2x ausgescannt und unterschrieben wurde. Dann gibt es keine eindeutige Zustellung und somit kein Name/Unterschrift an wen zugestellt wrude.
Ob es noch mehr Gründe gibt, weiß ich nicht.

Was kann ich jetzt tun? Kann ich den Namen der Person bekommen, die das ausgeliefert hat?

Kannst und wirst Du nicht.

Oder den Namen, der Person, die es angeblich erhalten haben soll? Was waren eure Erfahrungen damit, was kann man in so einer Situation tun?

Ich hatte selbst mal ein Einschreiben verschickt wo ich den gleichen Status in der Sendungsverfolgung hatte.
Auf Anfrage bei dem Callcenter hieß es, der Brief sei 2x gescannt worden. Ein Name/Unterschrift des Empfängers könnte ich nicht erhalten, ich müsse mich an den Empfänger wenden welcher mir doch bitte bestätigen soll den Brief erhalten zu haben (Einschreiben also sinnlos gewesen).

Da kann man nichts tun. Ist einfach so.
Ich würde allerdings versuchen das Geld zurück zu bekommen, da Du versprochene Leistung nicht erhalten hast (ich habs damals verpennt das zu versuchen -.-)

Bei sehr wichtigen Sachen demnächst besser auch mit Rückschein versenden.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 20:49

Also der Empfänger sagt, der Brief ist nicht angekommen. Das Callcenter meinte, der Brief sei schon vor drei Wochen angekommen. Ich habe diese Woche und vor 1 Woche gefragt und der Empfanger hat immernoch nix bekommen. Ich verstehe aber jetzt nicht, wieso man mir bei einem normalen Einschreiben nicht die Namen sagen kann, aber bei einem Einschrein-Rückschein würde das gehen? Also kann man bei einem Einschreiben-Rückschein die Namen erfahren? Du sagst du hast vepennt dir das Geld zurückzuholen, aber in diesem Fall sagt ja die Post selbst es sei ausgleiefert worden, das macht es ja unmöglich das Geld zurückzuholen?

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monara1988  20.09.2019, 10:08
@SailorSea
Ich verstehe aber jetzt nicht, wieso man mir bei einem normalen Einschreiben nicht die Namen sagen kann, aber bei einem Einschrein-Rückschein würde das gehen?

Es gibt einen Fehler, weshalb im System kein (eindeutiger) Name vorhanden ist. Das ist ein Nachteil eines Einschreibens; der Name/Unterschrift ist nur Online einsehbar.
Ein Rückschein ist schwarz auf weiß, Papier: das wird ausgefüllt und weggeschickt, da kann nicht einfach was nochmal gescannt werden (=Fehler).

Also kann man bei einem Einschreiben-Rückschein die Namen erfahren?

In beiden Fällen geht das.

Du sagst du hast vepennt dir das Geld zurückzuholen, aber in diesem Fall sagt ja die Post selbst es sei ausgleiefert worden, das macht es ja unmöglich das Geld zurückzuholen?

Bei einem Einschreiben will man wissen das es angenommen, und wer es angenommen, hat. In Deinem Fall kannst Du es aber nicht einsehen, hast kein Bestätigung. Die Post hat also nicht das geliefert, was die Post versprochen hat: einen Nachweis. Ergo müsste man sich den Betrag erstatten lassen.

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Vier Wochen. Da hättest Du es ja zurück bekommen müssen.

Hast Du denn schon mal Deinen Postkasten inspiziert ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 20:53

der ist leer bzw nicht die gewünschten Briefe!

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Warum Ausrede?

Die Post hat Dir auf der Webseite mitgeteilt, dass die Information über ein Callcenter abgefragt werden kann. Mehr nicht.

Grundsätzliches Vorgehen:

Du stellst (persönlich, in einer Postfiliale bzw. -annahmestelle) einen Nachforschungsantrag und gibst denen die Nummer des Einschreibens.

Dann solltest Du auch Auskunft bekommen, ob es eingeworfen wurde (bei einem Einwurf-Einschreiben). - Das hast Du aber ja im Grund schon bestätigt bekommen, wenn auch am Telefon. Den Namen des Postmitarbeiters werden sie Dir sicher nicht "einfach mal so" nennen, wozu auch? Was nützt es Dir wenn sie sagen "das war ein Herr Lüdenscheidt"? Abgesehen davon weiss ich nicht, ob das überhaupt erlaubt ist (Datenschutz).

Die andere Möglichkeit wäre für Dich gewesen, es als "Einschrieben mit Rückschein" zu senden. Da bekommst Du von der Post eine Bestätigungskarte auf der der Empfänger den Empfang des Briefes unterschreiben muss.

 

Ich habe hier, aufgrund Deiner Schilderung, aber erst einmal folgende Gegenfrage: Kann es vielleicht sein, dass der Empfänger das einfach nur behauptet ("der Brief ist nicht angekommen")? Hast Du ihn mal damit konfrontiert, dass Du den Brief als Einschreiben geschickt hast und dass die Post die bestätigt hat, dass er ordnungsgemäß ausgeliefert wurde?

Das würde ich an Deiner Stelle machen.


SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 15:37

Es handelte sich um ein normales Einschreiben (also weder Einschreiben Einwurf oder mit Rückschein). Als ich beim Callcenter nachgefragt habe, wurde mir gesagt, dass meine Sendung eingeworfen wurde und danach von einem Empfänger ein Rückschein zurückgesendet wurde [Diesen Empfänger ist aber nicht der gleiche Empfänger, wie die Person, zu dem die Sendung als Endziel hinsollte, weil es eine große Institution ist mit Zwischenweiterleitung und eigener Poststelle] [wohin der Rückschein ging, weiß ich nicht, aber scheinbar an die deutsche Post!?]. Das kann ich zu 100% nicht ausschließen, aber ich sehe keinen Grund weshalb der Empfänger das behaupten sollte, denn es ist die Aufgabe des Empfängers meine Sendung zu erhalten; und wenn nicht, bedeutet es im Endeffekt Mehraufwand für uns beide. Zum Callcenter: Ich finde es halt merkwürdig, dass man diese Informationen nicht selbst online aufrufen kann, sondern nur über ein Callcenter, wo doch der Mann im Callcenter mir selbst gesagt hat, dass er die Sachen "über sien Systme abruft" - warum dann dieser Umweg über das Callcenter, warum kann das System nicht für alle direkt zugänglich sein?! Jedenfalls was ich mich noch frage: Hat die Post denn die Adresse bei der Sendungsnummer oder wird die Adresse der Zielperson nicht gespeichert?

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Waldmensch70  19.09.2019, 15:57
@SailorSea

Ja, das mit dem Callcenter verstehe ich, ehrlich gesagt, auch nicht wirklich warum das so ist. Aber ich hatte auch schon "einfache Einschreiben", für die ich über die Sendungsverfolgung keine Daten abrufen konnte. Da stand dann aber nur sinngemäß etwas von "keine Information verfügbar" oder so ähnlich.

Ich glaube, wenn man kein Einschreiben mit Rückschein macht (wofür man dann ja auch mehr bezahlt), dann bieten sie den Service halt einfach nicht regulär an, denn warum sollte man sonst mehr Geld für das "teurere Einschrieben" ausgeben?

Und das CallCenter war im Prinzip schon die Stelle zur "Nachforschung", also das, was man früher (noch umständlicher) nur mit persönlichem Erscheinen in der Filiale und Ausfüllen eines Nachforschungsantrages gemacht hat. - In sofern ist das ja schon "moderner" bzw. "einfacher" geworden.

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SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 20:52
@Waldmensch70

Meinst du mit einfache Einschreiben = Einschreiben-Einwurf? Also bei der deutschen Post gibt es auch für Einwurf eine Sendungsverfolgung. Und da müssen Infos verfügbar sein. Naja, wer selbst zusätzlichich die teurere Variante wählt, bekommt die Info ja direkt - die anderen müssen dafür zusätzlich Nachfragen. Und erst auf meiner telefonrechnung werde ich sehen ob das Callcenter Geld kostet.... Das CallCenter hat nur bedingt geholfen.

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Du hast doch für den Brief eine Tracking-Nummer, oder? Hast du danach mal im Internet gesucht? Da kannst du sehen, wo der Brief hängt. Mit der Info würde ich mich dann an deiner Stelle ans Callcenter wenden.


SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 15:15

hast du überhaupt meine Frage gelesen?!

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SecretSecretary  19.09.2019, 15:43
@SailorSea

Ok, sorry. Das hab ich tatsächlich überlesen. Mea culpa.

Aber mit der Aussage vom Callcenter hast du dich ja wohl nicht zufrieden gegeben oder? Die sollen dir die Sendungsverfolgung schriftlich zukommen lassen - von der Poststelle, wo du den Brief abgegeben hast bist zum Empfänger - inkl. der Unterschrift der Person, die den Brief angeblich entgegengenommen hat. Auch wenn du es online nicht sehen kannst, die müssen da Einsicht haben. Immerhin hast du für diesen Service extra bezahlt.

Klappt das nicht, versuch es z.B. auf der Facebookseite der Post. Da kannst du dein Anliegen direkt posten und die Mitarbeiter reagieren rasch und zielorientiert (kann ja jeder mitlesen).

Wenn auch das nicht klappt, dann hast du mit deiner Vermutung Recht und dein Brief ist untergegangen. Dann kannst du weitere Schritte einlegen. Das ersetzt natürlich den korrekten Erhalt des Briefes leider nicht.

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SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 15:51
@SecretSecretary

Danke für deine Antwort, als ich beim Callcenter angerufen habe, habe ich auch gefragt, wer das entgegengenommen hat, da sagte der Callcenter-Mitarbeiter "aus Datenschutzrechtlichen Gründen" darf er es nicht sagen... das hat mich verärgert. Welchen Sinn hat denn diese Unterschrift wenn man sie nicht sagen kann? Haben ich einen rechtlichen Anspruch darauf oder kann er es mir aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigern?

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SecretSecretary  19.09.2019, 18:38
@SailorSea

Da bin ich leider überfragt. Vielleicht findest du dazu was in den AGB der Post. Ich würde aber davon ausgehen, da du ja für eine Leistung bezahlt hast und diese nicht nachweisbar erfüllt wurde (oder gar nicht). Was für ein Sinn macht ein Einschreiben, wenn es nachher nicht mehr nachzuverfolgen ist? Da hättest du gleich eine Brieftaube schicken können.

Die Frage ist halt ob es den Aufwand wert ist. Hattest du davon finanzielle Folgeschäden? Öffentlich machen würde ich es in jedem Fall. Es muss ja einen Schuldigen geben und mit einer Nachverfolgung könnte dieser ganz leicht gefunden werden.

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SailorSea 
Beitragsersteller
 19.09.2019, 20:55
@SecretSecretary

Ich frage mich auch , welchen Sinn es macht, wenn man keine Namen bekommt bei diesem Einschreiben...einen finanziellen Folgeschaden werde ich haben, es sei denn der Empfänger versteht, das es nichtmeine Schuld ist. Ich denke aber, ich werde die Sendungsverfolgung schriftlich anfordern.

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