Ich arbeite über eine Zeitarbeitsfirma als Pflegefachkraft in Altenheimen, psychiatrischen Wohnheimen sowie Behindertenheimen im Nachtdienst.
Es ist teilweise so, dass ich nachts alleine bin in einer Einrichtung oder die einzige Fachkraft, sprich sonst nur Pflegehilfskräfte da sind. In solchen Fällen sehe ich es arbeitsrechtlich ehrlich gesagt nicht ein, dass mir vom Arbeitgeber eine Pause abgezogen wird. Klar, komme ich mal zum sitzen, aber mir geht es vor allem ums Prinzip und um die rechtliche Komponente dabei. Ich meine, in beiden gerade genannten Fällen kann ich mich nicht einfach mal 30 oder 45 Minuten raus ziehen, sondern bin ständig in Alarm Bereitschaft. Es kann jederzeit zu einem Notfall, Sturz etc. kommen und dann muss ich handeln.
Ich habe meinen Arbeitgeber vermehrt darauf angesprochen. Dieser meinte jedoch nur er wäre vor dem Finanzamt verpflichtet nachzuweisen, dass seine Mitarbeiter Pausenzeiten einhalten. Ich habe dann auf den Stundenzetteln oft vermerkt Pause aus eben genannten Gründen nicht möglich. Der Arbeitgeber trägt dann im Nachhinein aber einfach eine Pause ein, die er selbst zeitlich noch festsetzt. Da steht dann z.B. ich habe Pause gemacht von 01:00-01:45 Uhr. Obwohl ich vermerkt habe Pause nicht möglich und der Kunde den Stundenzettel so abgesegnet bzw. unterschrieben hat.
Wenn man das aufs Jahr hochrechnet, schenke ich dem Arbeitsgeber ne Menge Kohle.
Wie seht ihr das?