Rechtsfrage :Hausverkauf und Mietverhältnis verschwiegen?

Meine Freunde haben ein Haus gekauft, unten wohnt ein Ehepaar (die ziehen gerade aus, das sind die Eigentümer)  in der Einliegerwohnung drüber ein Elternteil der Frau. Nennen wir ihn mal Hans.

Meine Freunde wollten unten einziehen und mir die Wohnung drüber vermieten. Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin bereit zum Umzug. Und nein ich kann nicht in meiner alten Wohnung bleiben das schon mal vorab.

 

 

Das Ehepaar hat meinen Freunden das Haus verkauft die Zahlung der Restsumme erfolgt nun bald. In dem Kaufvertrag (der notariell beglaubigt ist )steht nichts von einem Mietverhältnis drin.

„Hans“ ist nun ins Altenheim gekommen aber darüber gar nicht happy, also hat er seinen Sohn (den Bruder vom Eigentümer) eine Vollmacht gegeben und der klagt nun dass es einen „mündlichen Mietvertrag“ gegeben hätte und das Ehepaar den Hans gar nicht hätte hinaus schmeißen dürfen. Hans ist aber wie gesagt schon im Heim und nicht mehr in der Wohnung.

Nur ein Teil seiner Sachen sind noch in der Wohnung, in die ich ja einziehen will. Und auch muss denn bald habe ich ja keine Wohnung mehr und muss raus aus meiner.

Schlüssel haben wir, das ist nicht das Problem. Hans ist wie gesagt selber schon im Heim.

Meine Freunde haben nun Schiss die Sachen da raus zu räumen weil sie Angst haben verklagt zu werden.

Ich denke aber dass die gesamte „Schuld“ beim Verkäufer liegt der das Haus ja mietfrei quasi im Vertrag angegeben hat und wenn jemand Ärger bekommt dann dieser oder was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Hausverkauf
An der Tankstelle getankt und versehentlich die Rechnung eines anderen bezahlt, welche geringer war?

hallo vor 2 monaten habe ich anscheinend (kann mich nicht mehr daran erinnern, könnte aber stimmen) an einer tankstelle getankt und die Rechnung eines anderen Kunden bezahlt, statt meine eigene Rechnung zu zahlen. Meine Rechnung betrug 48,06 Euro die des anderen 35 Euro, somit habe ich 13 euro zu wenig gezahlt. Dem tankstellenverkaufer ist dies wohl im nachhinein aufgefallen und mir gar nicht. Das heisst ich müsste die 13 euro wieder zurückzahlen (lächerlicher Betrag).

Nun hat mich der Rechtsanwalt der Tankstelle angerufen und mich aufgefordert den Betrag samt der Aufwendungen zurückzuzahlen. Insgesamt sollen sich alle aufwendungen (Nummernzeichen erfragen) inklusive meiner Verbindlichkeiten 112 € belaufen. Der Anwalt hat mir ein Vergleichsangebot gemacht , dass ich niúr noch die Hälte zahlen solll. sprich 50 Euro (geringfügiger Betrag immer noch). Er meinte ich hätte die Pflicht gehabt den Betrag zu kontrollieren. Das habe ich nicht getan und somit wäre es auch teilweise meine schuld.

Meine Frage ist 1.muss ich den Betrag von 56 Euro zahlen oder reicht es wenn ich nur den zu wenig gezahlten anteil zurückzahle?

  1. Warum lässt sich der anwalt auf einen vergleich ein wenn es um einen streitwert von ca 13 Euro geht und verzichtet von den gesamten Aufwendungen 112 auf die hälfte. Der betrag von 13 euro ist geringer als die kosten der aufwendungen . Gibt es da keine schadensminderungspflicht?

  2. Was soll ich tun , zahlen oder nicht zahlen ? will mir den ärger zwar ersparen aber irgendwie finde ich das auch nicht richtig immer zu zahlen

MFG Danke für eure Ratschläge

Rechtsanwalt, Geld, Recht, tanken, Jura, Richter, Strafe, Streit, Tankstelle

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