Vermieter kündigt, weil Einkommen angeblich zu gering?
Hallo zusammen,
meine Mitbewohnerin zieht aus der Wohnung aus - ab sofort zahle ich die Miete also alleine. Mein Vermieter hat mir nun eine Kündigung geschickt, weil er meinte, mein Einkommen sei zu gering. Das Einkommen reicht, um die Miete zu zahlen und noch Geld zum Leben zu haben. Die Miete ist immer pünktlich eingegangen und wird dies auch in Zukunft.
gibt es hier Anwälte die wissen, ob das rechtens ist?
danke vorab!
9 Antworten
Salue
Sollte Deine Mitbewohnerin den Mietvertrag mit unterschrieben haben, könnt ihr nur gemeinsam kündigen. Nachher kann der Vermieter entscheiden, ob er Dir die Wohnung auch einzeln vermietet und einen neuen Mietvertrag auf Dich alleine macht.
Ansonsten kann Deine Mitbewohnerin zwar ausziehen, sie haftet aber weiter solidarisch für den Mietzins.
Ein Recht auf einen neuen Mietzins gibt es nicht. Ein Anwalt kann Dir nur dies bestätigen. Anders sieht es aus, wenn nur Du den Mietvertrag unterschrieben hast. In diesem Fall kann es dem Vermieter egal sein, ob Deine Mitbewohnerin auszieht. Es hat ja für ihn keinen Nachteil.
Tellensohn
Vermutlich ist es so wie ich vermute. Beide sind im Mietvertrag eingetragen.
Damit hat der Vermieter eine gewisse Sicherheit dafür, dass der Mietzins bezahlt wird. Denn beide haften solidarisch. Wohnt aber nur noch eine Person in der Wohnung ist die Gefahr gross, dass die ehemalige Mitbewohnerin keinen Mietzins mehr bezahlen will. Er müsste dem Geld hinterherrennen. Eine einseitige Veränderung der Mietverhältnisse zu seinen Ungunsten muss er nicht hinnehmen. Einen neuen Mietvertrag mit der verbliebenen Mieterin wird er kaum abschliessen wollen.
Wer mit jemandem zusammen eine Wohnung mietet muss sich bewusst sein, was er dabei eingeht.
Tellensohn
Eine einseitige Veränderung der Mietverhältnisse zu seinen Ungunsten muss er nicht hinnehmen
Hieße also, der bestehende Vertrag läuft weiter.
So lange die Fragestellerin die Miete rechtzeitig und vollständig bezahlt, kann der Vermieter nicht kündigen. Jedenfalls nicht mit dieser Begründung.
Die Kündigung ist schlicht unwirksam, weil der Kündigungsgrund nicht ausreicht. Das bedeutet, du lehnst dich im Sessel zurück und ignorierst diese "Kündigung".
Der Vermieter könnte nun eine Klage auf Herausgabe der Mietwohnung anstrengen. Aber mit Sicherheit weist das Amtsgericht diese Klage zurück .
Solltest du zusammen mit deiner Mitbewohnerin eine Mieterpartei gebildet haben und damit einen Mietvertrag in Personenmehrheit geschlossen haben, dann ist die Kündigung der Frau ungesetzlich und die Handlung des Vermieters ebenso. Du hast doch der Kündigung nicht etwa zugestimmt?
Wer was darf, hängt vom Vertrag ab, über den du leider nichts schreibst.
War sie Hauptmieterin und du Untermieter, muss sie dir kündigen. Fristgerecht spätestens zu ihrem eigenen Vertragsende.
Seid ihr beide Hauptmieter, kann der Vertrag nur auf dich alleine übergehen, wenn eine entsprechende Klausel enthalten ist oder alle Vertragsparteien (inklusive Vermieter) zustimmen.
Wenn nicht, kann sie ohne deine Zustimmung (die sie evtl. einklagen könnte) nicht alleine "aussteigen". Ausziehen darf sie natürlich trotzdem...
Ggf. gibt es auch zwei separate Mietverträge, was zwar ungewöhnlich aber bei Studenten nicht so selten ist. Aber stimmt: Zu den Vertragsdetails steht hier nichts.
Theoretisch möglich, dann könnte/ dürfte/ müsste aber der Vermieter einen neuen Mitbewohner suchen ohne dem FS die komplette Miete aufzubürden...
meine Mitbewohnerin zieht aus der Wohnung aus - ab sofort zahle ich die Miete also alleine.
Suche dir rechtlichen Rat, zur Not beim örtlichen Mieterverein.
Das ist kein legaler Grund, jemandem zu kündigen. Wenn du die Miete immer pünktlich und vollständig gezahlt hast, kann der Vermieter das nicht machen. Gehe dagegen vor.
Das ist kein Kündigungsgrund.
Relevant ist aber erstmal ob ihr beide Hauptmieter seid - wenn nur ein Mieter kündigen will, kann der Vermieter nämlich sagen "nein"
Nach einer Neuvermietung klingt das hier nicht: "Mein Vermieter hat mir nun eine Kündigung geschickt"