Darf man Studentenvorteile bis zur Exmatrikulation noch nutzen?
Markus ist noch bis zum 30.09.24 als Student an einer Universität immatrikuliert.
Er hat aber sein Studium bereits im Mai 2024 erfolreich beendet und hat sich zu Ende des Sommersemesters 2024 exmatrikulieren lassen, also zum 30.09.24. Er hat diesbezüglich bereits eine Bestätigung seitens der Universität erhalten.
In verschiedenen Seiten im Internet gibt es z.B. Abos, die für Studenten vergünstigt angeboten werden, z.B. Zeitschriftenabos.
Darf Markus bis zum 30.09.24 solche Aboverträge mit Studentenrabatt abschließen? Eigentlich schon, oder?
4 Antworten
Ich frage mich ja, warum Markus nicht selbst fragt ;)
Jedenfalls, solange er nicht exmatrikuliert ist, ist er Student. Dementsprechend kann er auch jederzeit irgendwo sagen, dass er Student ist um entsprechende Vergünstigungen zu erhalten.
Als ich Student war, hatte ich auch ein vergünstigtes Abo. Es wird i.d.R. 1x/Jahr ein Nachweis verlangt, aber schau in die genaueren Vertragsbedingungen Auf dem Nachweis steht ja drauf wie lange er gilt, bei Studenten meist nur 6 Monate. Wenn man also kurz vor der Exmatrikulation gefragt wird und der Vertragspartner nicht zum Ende der eingerechten Bestätigung wieder nachfragst, sondern erst 1 Jahr später, hast du eben Glück gehabt.
notting
Ja, denn der Studentenstatus besteht bis zur Exmatrikulation.
Allerdings gelten die Vergünstigungen nur bis dahin. Spätestens bei der Verlängerung des Abos wird wieder ein Nachweis des Studiums verlangt, der dann nicht mehr erbracht werden kann.
Ja, das kann gut sein. Aber Abos unter vergünstigten Konditionen laufen in der Regel ja nicht unbegrenzt, sondern sind ein Lockangebot, damit du es später zu regulären Konditionen weiterführst. Da wird also irgendwann wieder die Frage nach deinem Studentenstatus kommen.
Ja, Markus ist bis zum 30.09. immatrikuliert, also Student.
Also wie ich das verstanden habe, verlangt der eine Aboanbieter nur bei Vertragsabschluss eine Vorlage des Studentenstatus