Alter GF einer GmbH hat sich (private) Ware bestellt, die erst jetzt unter neuem GF ausgeliefert wurde. Darf ich die mit Aufschlag weiterberechnen?

Hi zusammen,

wir haben ein paar Schwierigkeiten mit dem alten GF unserer im April übernommenen GmbH. Noch Anfang des Jahres, da war es schon bekannt, dass wir die Firma kaufen, hat sich der ehemalige GF private Möbel bestellt. Diese wurden zum Teil im Mai ausgeliefert, was wir noch toleriert haben und die Rechnung des Lieferanten weitergereicht haben. Mit der Bitte um Zahlung. Währenddessen mussten wir aber auch dort Material kaufen, was unser Kreditlimit, auf Grund der noch offenen privaten Rechnung des Vorbesitzers, bei dem Lieferanten überschritten hatte. Wir sind da echt mit viel Aufwand dem Geld hinterher gelaufen und mussten die Wogen beim Lieferanten glätten.

Nun wurde noch eine Tür nachgeliefert und ein Aufmaß genommen, was uns wieder 2 Rechnungen des Lieferanten bescherte. Das gehörte noch alles zu der ersten Bestellung. Die Summe ist diesmal nicht so hoch, dennoch haben wir uns diesmal entschieden, die Rechnungen dem ehemaligen GF als Kunden in Rechnung zu stellen und dafür, weil EK-Preise ja nicht an Kunden weitergereicht werden dürfen, einen Aufschlag zu verlangen.

Langer Rede kurzer Sinn... Nun gibt´s natürlich Diskussionen, dass der ehemaliger GF die Original-RG haben möchte und nur den EK-Preis zahlen will.

Wer hat jetzt Recht? Was dürfen wir bzw. der ehemalige GF in dem Fall wirklich durchsetzen?

Danke für eure Hilfe!

Rechnung, GmbH Recht

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