Habe kein Abo abgeschlossen bekomme aber Brief?

DasOrakel  18.09.2024, 10:16

Wie alt bist Du?

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 10:35

19

5 Antworten

Ich habe eben mit meinem Vater gestritten

Wie alt bist du denn? Sofern du minderjährig bist, sollten deine Sorgeberechtigten einfach erklären, dass sie von einem entsprechendem Abonnement nichts wissen und diesem auch nicht zustimmen, damit hat sich die Sache.

Kann ich das kündigen?

Du hast wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen, also solltest du, sofern du geschäftsfähig bist und zuvor genannter Weg daher nicht funktioniert, der Forderung widersprechen, Nachweis für den vermeintlichen Vertragsschluss verlangen und hilfsweise die Anfechtung erklären.

https://dean-blohm.de/widerspruch-gegen-unberechtigte-forderung-eines-inkassounternehmens/

Sofern du dies getan hast, wirst du ggf. noch weitere Briefe erhalten, die einschüchternd wirken können, erfahrungsgemäß passiert dann aber nichts mehr.

Wenn du dir dies selbst nicht zutraust oder auch absolut keine Briefe mehr erhalten willst, würde ich dir empfehlen, dich an den Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes zu wenden. Als ich bei der VZ in der allgemeinen Verbraucherberatung saß, hatte ich fast täglich so einen Fall. Für die Vertretung fallen pauschale Kosten i. H. v. € 50,-- (Beratung & Vertretung, bei geringem Einkommen ist eine Ermäßigung auf € 36,-- möglich) an, diese werden von der PVZ allerdings oft erstattet und dann auch entsprechend von der VZ wieder an dich gezahlt.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht
Was denkt ihr?

Häufig gelesene Frage hier - Antwort jedoch gänzlich irrelevant :)

Du kannst die Rechnung papierschriftlich zurückweisen und um Zusendung eines Nachweises ersuchen.

Eines Nachweises darüber, daß die Forderung begründet ist.

Pro forma etwaig geschlossene Veträge im Brief widerrufen.

Ich habe sowas nie gemacht.

Vielleicht bist Du nur nicht bewußt darüber, doch einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Dann kann es keinen Nachweis geben :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Kann ich das kündigen?

Wenn Du nichts abgeschlossen hast, kannst Du auch nichts kündigen.
Jedenfalls würde ich das keinesfalls so formulieren.

Die Firma PVZ ist seit Jahren dafür bekannt, so zu agieren.
Ob nun selbst und absichtlich, oder über irgendwelche dubiosen Drückerkolonnen.

Du kannst denen einfach schreiben, dass Du keinen Vertrag mit ihnen hast, Forderungen also nichtig sind. Wenn sie darauf bestehen, sollen sie Dir den Vertragsabschluss im Detail nachweisen.

...das hört sich nach einem Fake an. Ich würde da garnicht reagieren drauf !

Die wollen an dein Geld !


ruhrgur  17.09.2024, 18:25

Fake ist das nicht, meist hat man irgendwo bei einem Gewinnspiel oder ähnlichem aus versehen im Kleingedruckten dem Vertrag zugestimmt.

ruhrgur  17.09.2024, 18:36
@Mdmkaj

Wie ich in meiner Antwort bereits sagte, kein Grund zur Panik. Nach Widerspruch bzw. Anfechtung kommt meist nur noch heiße Luft; bei Vertretung durch die VZ i. d. R. nicht einmal mehr das.

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:38
@ruhrgur

Also was soll ich machen?

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:45
@ruhrgur

Habe versucht im internet zu widerrufen da stand tut uns leid die frist ist abgelaufen.

ruhrgur  17.09.2024, 18:46
@Mdmkaj

Du kannst und sollst auch nichts widerrufen. Wenn du minderjährig bist, erklären deine Sorgeberechtigten den schwebend unwirksamen Vertrag für nichtig, wenn du volljährig bist, musst du Widerspruch einlegen oder dich an die VZ wenden, damit diese das für dich übernimmt. Ich habe dir das Ganze auch in meiner Antwort bereits ausführlicher geschildert.

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:48
@ruhrgur

Ich rufe an keiner geht ran. Ich werde morgen dahinfahren und ja ich bin volljâhrig. Ich habe in einem Beitrag gesehen da haben viele geschrieben, wenn man einen Probeabo innerhalb 14 Tagen nicht kündigt verlângert es sich um 1 jahr und muss man des dann bezahlen.

ruhrgur  17.09.2024, 18:50
@Mdmkaj

Du sollst auch weder dort anrufen noch persönlich vorstellig werden. Einen Vertrag hast du wissentlich nicht abgeschlossen, bezahlen musst du daher überhaupt nichts.

Erneut: Du erklärst schriftlich (!), dass du der Forderung widersprichst und diese hilfsweise anfechtest. Damit ist die Sache erledigt. Wenn du dir das alleine nicht zutraust, kannst du dich gerne an die Abteilung allg. Verbraucherrecht / kollektiver Rechtsschutz der VZ deines Bundeslandes wenden.

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 18:58
@ruhrgur

Woher wissen Sie meine Namen meine Adresse, wenn wir kein Vertrag abgeschlossen haben? Wir haben doch im Internet Vertrag abgeschlossen beim Probeabo

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 19:00
@ruhrgur

Und außerdem, wie soll ich da wieder sprechen, wenn es nicht geht? Ich habe ja im Internet versucht und es ist ja auch generell so wenn man in 14 Tagen nicht kündigt dann verlängert sich der Vertrag und ich kann nicht mehr widersprechen oder nicht

ruhrgur  17.09.2024, 19:29
@Mdmkaj
Woher wissen Sie meine Namen meine Adresse, wenn wir kein Vertrag abgeschlossen haben?

Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Da du dies aber nicht wissentlich und willentlich getan hast, liegt ein Irrtum vor, der zur Nichtigkeit des Vertrages führen kann.

Und außerdem, wie soll ich da wieder sprechen, wenn es nicht geht?

Natürlich geht das. Du sollst Widerspruch einlegen, nicht Widerruf.

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 19:48
@ruhrgur

Soll ich per Brief Widerspruch machen?

ruhrgur  17.09.2024, 19:50
@Mdmkaj

Wenn dir der Unterschied zwischen Widerspruch und Widerruf nicht klar ist, solltest du dies am besten nicht selbst tun, sondern dich, wie bereits angeraten, an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes wenden. Aber ja, Widerspruch legt man schriftlich (per Einwurf-Einschreiben) ein. Fax und E-Mails sind theoretisch auch möglich, allerdings ist der Einwurf am einfachsten nachweisbar.

Mdmkaj 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:46
@ruhrgur

Ich habe gegoogelt und da stand das man weder Widerspruch noch Widerruf machen kann wenn 14 tage abgelaufen sind.

ruhrgur  17.09.2024, 20:50
@Mdmkaj

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Dies hat mit einem Widerspruch nichts zu tun.

Ich sage es noch einmal im Guten: Du musst Widerspruch einlegen, um aus dem Vertrag herauszukommen. Den Kopf in den Sand zu stecken bringt nichts. Bitte wende dich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt, wenn du alleine nicht weiterkommst.