Nebenkostenabrechung?
Hallo, ich hab eine Frage zwar wurde ein WBA gestellt mit kontoauszügen und nebenkostenab. wurde genehmigt, NK war noch ein Guthaben von 54,00 Euro, das hat der Vermieter direkt an das Jobcenter überwiesen, kann das jc das nachvollziehen das es von mir kam also das Guthaben oder gibt sowas ärger weil er hätte es mir aufs Konto überweisen sollen??? wie ist da die rechtslage
2 Antworten
Möglicherweise kann das JC die Überweisung nicht zuordnen. Deshal solltest du dort nachfragen, ob die Buchung auf deinem KdU-Konto eingebucht wurde.
Wenn du ein Nebenkostenguthaben hast und das Jobcenter deine Mietkosten übernimmt, gilt nach § 22 Abs. 3 SGB II, dass dieses Guthaben dem Jobcenter zusteht. Normalerweise überweist der Vermieter das Guthaben auf dein Konto, und du müsstest es dem Jobcenter melden (nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I).
In deinem Fall hat der Vermieter das Guthaben direkt an das Jobcenter überwiesen. Das ist zwar ungewöhnlich, aber kein Problem. Da das Geld ohnehin dem Jobcenter zusteht, wird es korrekt verbucht. Du könntest zur Sicherheit das Jobcenter kurz informieren, aber es sollte keinen Ärger geben.
Hoffe ich konnte helfen😊
muss ich das beweisen das der Vermieter es dem jc überweisen hat oder sehen die es auch so aufgrund der überweisung mit dem Betrag ??? versteht es nicht ganz, ist eig gut das er es dem jc überwiesen hat ist doch das Guthaben im jc?
Dem Vermieter gegenüber bist du der Mietschuldner, aber du kannst durch eine Abtretungserklärung die Miete direkt durch das JC an den Vermieter überweisen lassen.
Das ist korrekt. Wenn der Vermieter das Guthaben direkt an das Jobcenter überwiesen hat, setzt das normalerweise voraus, dass eine Abtretungserklärung vorliegt, die dem Jobcenter übergeben wurde. Bin da einfach mal von ausgegangen 😊
das jc überweist die miete auch an den direkt an den Vermieter, dann war es ja doch korrekt das Guthaben direkt ans jc zu überweisen oder ?
Ja, das stimmt. Wenn das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist, ist es auch korrekt, dass das Guthaben direkt an das Jobcenter geht. Da das Jobcenter die Mietkosten trägt, steht ihm das Guthaben zu.
Dieses pro cedee setzt voraus, dass hier ein Abtretungserklärung dem JC übergeben wurde.