Welche Rechte als Mieter?

Durch ein Missgeschick habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin in der Wohnung vergessen, welche die nächsten Wochen woanders ist, wenn nicht sogar länger, und nicht einfach kurz hier hin kann.
Für meine Wohnung bekam ich einen zweit Schlüssel, den ich zum Glück bei meiner Mutter hatte. Für die Eingangstüre bekam ich keinen zweitschlüssel und durch Mitbewohner dieses Hauses habe ich erfahren, dass die auch für die Eingangstüre einen zweiten Schlüssel haben - sogar von der Hausverwaltung bestätigt. Die Hausverwaltung ist jetzt so lieb, mir deren Schlüssel zu leihen, nur sollte ich meinen Vermieter nach meinem Ersatzschlüssel fragen, da die den Schlüssel selber benötigen.

Hab meinem Vermieter geschrieben und er meint nur, dass er im Urlaub ist und sich danach meldet.

Leider hatte ich so ein ähnliches Szenario schon mal, wo ich zwei Monate hinterher laufen musste, nur um am Ende an die Hausverwaltung geschickt worden bin.

Das ganze ging von Ende April bis vor zwei Wochen ca.

Jedenfalls nervt mich das wirklich sehr, vor allem weil ich die Schlüssel ja bei Einzug schon bekommen sollte und dass nicht mal die Spitze vom Eisberg ist, mit den Dingen um die ich mich nach meinem Einzug kümmern musste, was beim Einzug schon hätte fertig sein müssen.

Während ich hier schreibe, hat mir mein Vermieter auch mitgeteilt, dass ich den frühestens im nächsten Monat bekommen würde, wenn nicht sogar später.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich als Mieter da irgendwelche Rechte habe und was ich tun kann?
Weil langsam nervt mich das Extrems.

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Meine Haftpflicht will den Schaden nicht bezahlen bevor ich nicht die ablehnung der gebäudeversicherung vorlege. Mein Hausverwalter weigert sich. Was tun?

Wie oben beschrieben. Mein Hausverwalter will sich nicht an die Gebäudeversicherung wenden. Und meine haftpflicht will nicht zahlen wenn sie nicht das ablehnungsschreiben dieser bekommt. Der Vorfall ist selbst verursacht.

Ich habe die Ablaufgarnitur in der Dusche bzw. den Geruchsverschluss, (das ist dieses Teil im Abfluss der Dusche, was aussieht wie ein Sieb, mit der Schraube in der Mitte) versucht aufzuschrauben, um es zu reinigen (darf man nicht) und Wasser ist deshalb über längere Zeit ausgetreten. Wie ich hier gelesen habe kommt das wohl öfter mal vor.

Mein Hausverwalter argumentiert, dass die gebäudeversicherung nicht zuständig ist, da ich an dem Schaden schuld bin und meine haftpflicht argumentiert, dass nach einem Bundesgerichtshof Urteil die gebäudeversicherung zuständig ist. Beide lassen mich jetzt auf den Kosten sitzen. (Ich hab bei der schadenbeseitigung unterschrieben, dass ich es bezahle, wenn es weder Versicherung noch Vermieter tun) Nach meinem Verständnis, ist meine Versicherung wohl im Recht, gegenüber meiner Hausverwaltung, da ich die Gebäudeversicherung in meinen Nebenkosten mitbezahle.

Für einen anwalt lohnt es sich wohl nicht bei 1000Euro schadenssumme. Rechtsschutzversicherung ist wohl eher meist nicht nachwirkend. Ich denke über einen mieterbund nach. Meine Eltern sagen dass der aber auch nichts ausrichten wird, wenn sich der Hausverwalter so quer stellt. Ein Mieterbund wo Rechtsschutz enthalten ist, wird vermutlich auch zu teuer und ob die wirklich was bewirken ist die Frage.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit Streitigkeiten mit Vermieter/Hausverwalter gemacht? Oder kann mir jemand ein bißchen was über mieterbunde und ob die geholfen oder nicht geholfen haben erzählen? Oder hat jemand gute Erfahrungen gemacht etwas zu bewirken, dass die Versicherung zahlt? Ich bin übrigens bei der Huk Coburg. Weitere Lösungsvorschläge sind willkommen.

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Mietkaution zurück erhalten?

Hallo zusammen,

ich habe nochmals eine Frage zu meiner Mietkaution. Diese Betrug 920 Euro.

58qm Kellerwohnung 460 kalt. 120 Nebenkosten ( Gas,Wasser, Versicherung).

Aufenthalt vom Mitte August 23, bis 09.7.24.

Übergabeprotokoll war ohne Mängel. Nach Frage meinerseits zwecks Kaution, kam die Antwort vom Makler, das wir wie besprochen die Nebenkostenabrechnung von 2023 abwarten, ca. Oktober und dann je nach dem, etwas von der Kaution auszahlen. Im Mietvertrag steht>

§ 4 Kaution

1. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution in Höhe von 920,00 € an dem Vermieter zu leisten. Die Kaution darf drei Nettomonatsmieten (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten.

2. 2. Über die Kaution ist drei Monate nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Steht eine Forderung des Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so ist er berechtigt, einen der voraussichtlichen Forderung entsprechenden Betrag auch darüber hinaus zurückzubehalten. Der Mieter kann fällige Mietzahlungen nicht mit der Kaution aufrechnen.

Sprich, den Rest bekomme ich laut Makler erst mit der Nebenkostenabrechnung 2025 im Herbst.

Mein Vormieter hat noch nicht mal seine Kaution und Nebenkostenabrechnung bekommen, wie er mir schrieb.

Ist das wirklich alles rechtens? Oder lieber zum Mieterbund gehen?

Grüße

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Ziegelstein in Mietwohnung?

Vor ein paar Tagen hörte ich einen heftigen Einschlag am Dachboden unserer Mietwohnung. Ich wohne direkt unter dem Dachboden auf der letzten Etage. Nun ging ich nach oben und sah , dass dieser Fette Ziegelstein runtergefallen war.

Es geht um eine Mietwohnung einer Wohnungsgesellschaft , wo ich bereits im April angerufen habe , dass sie wegen dem Dachboden kommen sollen , da dort alle Schaumstoffabdeckungen rausfallen und alles marode ist.

Sie meinten , dass sie es so weiterleiten und dass jemand vorbei kommt und es repariert. Bis Juli verging die Zeit und niemand kam. Vor kurzem fiel der Stein runter.

Hier hängen Leute einschließlich mir Wäsche auf und man will sich nicht ausmalen , was passiert wäre , wenn man darunter gestanden hätte. Tod !

Jetzt rief ich die Wohnungsgesellschaft erneut an und beschwerte mich lautstark , warum 1. keiner kam und 2. so etwas passieren kann. Daraufhin meinte eine Sachbearbeiterin , dass sie im Computer meine Meldung von damals gar nicht registriert haben ?!?! Stimmt aber nicht , ich rief an und die meinten , dass die jemanden vorbeischicken werden. Keiner kam , nichts wurde in die Wege geleitet und jetzt wird unterstellt , dass ich angeblich nie angerufen habe ?!

Was kann man gegen die Wohnungsgesellschaft tun bzw. was würdet ihr in meinem Fall tun.

Ich meine : Es hätte jemand sterben können , wenn er drunter gestanden hätte !!!

Jetzt ist alles voller Splitter oben und allgemein ist der Dachboden marode und die Stiropor-Wände fallen alle ab.

Wiegesagt : Ich rief deswegen im April an , sie versprachen mir , dass jemand kommt , keiner kam und es wurde angeblich kein Anruf registriert.

Jetzt fiel ein Ziegelstein runter , was passiert als nächstes ? Komplette Bude bricht zusammen oder was ?

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