Eigentümerwechsel während eines Mietvertrages?

3 Antworten

Eine Kündigungssperrfrist, je nach Kommune bis zu 8 Jahren, greift nur dann, wenn Ihr Mietbeginn vor einer Umwandlung der Mietwohnung zu Wohnungseigentum gelegen hätte.

In solchem Falle stünde Ihnen als Mieter außerdem ein Vorkaufsrecht zu.

Zunächst gilt, dass Kauf, Schenkung oder Erbe bestehende Mietverträge nicht brechen.

Der neue Eigentümer tritt automatisch in den bestehen bleibenden Vertag ein.

Ein Eigentümer kann jederzeit Eigenbedarf geltend machen und damit begründet ein Mietverhältnis kündigen.

Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate. Nach fünf Jahren Miete verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Ab einer Mietdauer von acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate (§ 573 Abs. 1 BGB).

Kommt drauf an ob die Wohnung bei deiner Anmietung schon eine ETW war oder nicht.

Die Sperrfrist gilt nur nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung. Ist es aber schon jetzt eine Eigentumswohnung, gibt es keine Sperrfrist.


Nathan93 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 10:20

Also die Wohnung gehört quasi noch einer Hausverwaltung an wo auch mein Mietvertrag läuft. Ist quasi also eine Mietwohnung

0
anitari  04.07.2024, 10:35
@Nathan93

Entscheidend ist ob es eine Eigentumswohnung ist bzw. ob sie das schon war als Du sie angemietet hast.

Gehört der HV das ganze Haus oder hat jede Wohnung einen anderen Eigentümer?

0