Eigentümerwechsel während eines Mietvertrages?
Guten Tag zusammen, habe folgende Frage.
Die Wohnung die ich momentan miete soll höchstwahrscheinlich verkauft werden. Wenn ein neuer Eigentümer gefunden ist darf er mich kündigen wegen Eigenbedarf oder greift da die Sperrfrist ein von 3 jahren, wo ich quasi Zeit habe eine neue passende Wohnung zufinden
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Eine Kündigungssperrfrist, je nach Kommune bis zu 8 Jahren, greift nur dann, wenn Ihr Mietbeginn vor einer Umwandlung der Mietwohnung zu Wohnungseigentum gelegen hätte.
In solchem Falle stünde Ihnen als Mieter außerdem ein Vorkaufsrecht zu.
Zunächst gilt, dass Kauf, Schenkung oder Erbe bestehende Mietverträge nicht brechen.
Der neue Eigentümer tritt automatisch in den bestehen bleibenden Vertag ein.
Ein Eigentümer kann jederzeit Eigenbedarf geltend machen und damit begründet ein Mietverhältnis kündigen.
Bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate. Nach fünf Jahren Miete verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Ab einer Mietdauer von acht Jahren beläuft sich die Kündigungsfrist auf neun Monate (§ 573 Abs. 1 BGB).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Kommt drauf an ob die Wohnung bei deiner Anmietung schon eine ETW war oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Die Sperrfrist gilt nur nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung. Ist es aber schon jetzt eine Eigentumswohnung, gibt es keine Sperrfrist.
Also die Wohnung gehört quasi noch einer Hausverwaltung an wo auch mein Mietvertrag läuft. Ist quasi also eine Mietwohnung