Probleme mit Mieter, Kündigung?

courrefour  25.07.2024, 08:09

Welche persönlichen Probleme habt ihr denn mit ihm?

Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 08:19

Unfreundlich, ausfallen, stört dass die Elektrik im Haus nicht weitergeht, Schreit und ist unfreundlich zu Nachbarn

Gerhart  25.07.2024, 11:07

Ist der Mietvertrag ein Formularmietvertrag? Dann wäre die Kündigungsklausel unwirksam und es gälte die gesetzlich Kündigung

Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:28

soweit ich weiß schon. Werde später nochmal schreiben

8 Antworten

Also wenn die Unfreundlichkeit zu den Nachbarn wirklich massiv ist und diese auch im gleichen Haus wohnen, dann könnte man eventuell über Störungen des Hausfriedens nachdenken.

Anderenfalls wird es schwierig. die einmlaige Demontage der Tischplatte, könnte man als Zerstörung des Eigentums werten, was vielleicht einen Kündigungsgrund darstellt, jedoch ließe sich das im Rahmen eines Schadensersatzes regeln.

Als mögliche Lösung wäre der Weg über eine Abfindung denkbar. Hierfür müsste man sich mit dem Mieter an einen Tisch setzen. hat er z.B. eine andere, angemessene Wohnung gefunden, es steht dir frei, bei der Suche zu helfen, könnte man z.B. daran denken Umzugskosten und Kautuon für ihn zu übernehmen, wenn er im Gegenzug bereit ist, umzuziehen.

Das hat übrigens rein garnichts mit Erpressung oder sonst etwas zu tun. sondern ist einfach eine Abmachung zwischen zwei erwachsenenen personen!

  • Wenn du lieber Mieter bereit bist, in eine andere Wohnung zu ziehen, bezahle ich dir dafür die Summe von 3.000 €

das wäre jetzt eine Möglichkeit mit aus der Luft gegriffenenen zahlen.


Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 11:00

ok danke dir. Muss dazu aber sagen dass die nachbarn nicht meine mieter sind

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Peppie85  25.07.2024, 21:13
@Firetube118

Wenn es sich um ein Haus mit verscheidendeden, an unterschiedliche Parteien vermietete Wohnehiheiten handelt,. könnte man ggf. im Rahmen der Eigentümerversammlung etwas bewirken.

Rein theoretisch, wohl vermerkt theoretisch steht z.B. den Miteigentümern das Recht zu dich zu zwingen, den Mieter zu kündigen um für Ruhe zu sorgen. Das ginge notfalls sogar so weit, dass man dir das Recht am Eigentum abspricht. d.h. du zwangsverkaufen müsstest.

Aber wie gesagt, das ist graue theorie, da du ja den Mieter auch los werden willst. Mit einem derartigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft in der Tasche hättest du dann aber die Legitimation, den Mieter zu kündigen. jedenfalls fristgerecht.

das Ganze sollte aber auf jeden Fall über einen Anwalt für Mietrecht laufen. es lauern einfach zu viele Fallstricke.

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Mietvertrag auf 5 Jahre

Heißt genau was?

Bitte den genauen Wortlaut oder eine Bild der Klausel einstellen.

im Garten der mitvermietet wird stand ein breiter Baumstumpf auf dem eine Tischplatte gebaut wurde so als Gartentisch und der wurde von ihm mutwillig zerstört weil er ihn weghaben wollte.
Würde das schon ausreichen für eine Kündigung?

Nein


Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:10

beide parteien verzichten für 60 Monate auf ihr recht zur ordentlichen kündigung

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anitari  25.07.2024, 09:12
@Firetube118

Das ist unwirksam. Laut BGH darf die Vertragsbindung des Mieters maximal 48 Monate dauern.

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Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:15
@anitari

Bist du dir ganz sicher? Der letzte Anwalt bei dem ich war, der war keiner für Mietrecht aber er wollte unseren Fall nicht annehmen

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bwhoch2  25.07.2024, 09:24
@Firetube118

Anitari ist sich sicher, wenn es sich um ein Haus in Deutschland handelt. Ich nehme an, dass Dein Gruß "Moin" eher nicht auf Österreich oder die Schweiz als Standort hinweist.

Und, ja: Kündigungsverzicht in Deutschland maximal 48 Monate und wenn das nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen normalen unbefristeten Mietvertrag mit der Möglichkeit der dreimonatigen Kündigungsfrist, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind oder eben unabhängig davon fristlose Kündigung bei schwer wiegenden Vertragsverstößen. Der kaputte Tisch reicht dazu allerdings nicht aus.

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Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:41
@bwhoch2

Verstehe. Also da wir statt 48 Monate die 60 Monate drin geschrieben haben ist der Vertrag teilweise nicht wirksam und es ist somit ein unbefristeter Mietvertrag sodass ich ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann?

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anitari  25.07.2024, 09:51
@Firetube118

Als Vermieter kannst Du nur aus berechtigtem Interesse, BGB § 573, oder wichtigem Grund, BGB § 543 oder § 569 dem Mieter kündigen.

Es ist nicht zufällig ein 2FH mit nur 2 Wohnungen und Du eine davon bewohnst?

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Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 10:58
@anitari

Oben wohnt eine Familie und er wohnt unten dort wo ich gerne aus eigenbedarf einziehen würde was dann ja gehen müsste wenn ich dich richtig verstanden habe

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Reicht nicht für eine Kündigung, aber wohl sicherlich für eine Abmahnung, wenn die Platte mutwillig beschädigt wurde. Er muss sie auf jeden Fall ersetzen


Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 08:19

Eine schriftliche Abmahnung?

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Eigenbedarf geht leider nicht weil er einen Mietvertrag auf 5 Jahre hat

Wie lautet der Wortlaut dazu im Mietvertrag? Befristung ist nur wirksam mit stichhaltiger Begründung.

Das hier

begründet sind diese 5 jahre nur dass beide parteien darauf verzichten

ist keine.

Falls du einen wechselseitigen Kündigungsverzicht meinst: Der ist nur gültig bis 48 Monate.

Du musst also erstmal diese Frage

Wie lautet der Wortlaut dazu im Mietvertrag?

beantworten. Dann kann man weitersehen.


Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:12

beide Vertragsparteien verzichten für einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Zeitpunkt des des Vertragsabschlusses auf ihr recht zur ordentlichen kündigung des Mietvertrags

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DaKaBo  25.07.2024, 10:03
@Firetube118

Okay. Sowas dachte ich mir schon. Das ist ein wechselseitiger Verzicht auf Kündigung. 60 Monate sind unwirksam, gilt nur bis 48 Monate. Also ist diese Klausel im Mietvertrag quasi nicht existent.

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Firetube118 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 10:08
@DaKaBo

Also kann ich wegen eigenbedarf kündigen?

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DaKaBo  25.07.2024, 10:15
@Firetube118

Sofern du echten, stichhaltigen Eigenbedarf hast, ja.

Eigenbedarf vortäuschen ist nicht empfehlenswert, das kann richtig nach hinten losgehen und teuer für dich werden.

Und rechne mal damit, dass von so einem Typ Mieter Gegenwind kommen wird.

Aber wie gesagt: Bei vernünftig begründetem Eigenbedarf, der dann auch so durchgezogen wird, kannst du kündigen.

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Nein, das reicht höchstens für eine Abmahnung + Anzeige wegen Sachbeschädigung.