Probleme mit Mieter, Kündigung?
Moin, habe mehrere Persönliche Probleme mit meinem Mieter und würde ihn gerne raushaben. Eigenbedarf geht leider nicht weil er einen Mietvertrag auf 5 Jahre hat aber im Garten der mitvermietet wird stand ein breiter Baumstumpf auf dem eine Tischplatte gebaut wurde so als Gartentisch und der wurde von ihm mutwillig zerstört weil er ihn weghaben wollte.
Würde das schon ausreichen für eine Kündigung?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Welche persönlichen Probleme habt ihr denn mit ihm?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Unfreundlich, ausfallen, stört dass die Elektrik im Haus nicht weitergeht, Schreit und ist unfreundlich zu Nachbarn
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist der Mietvertrag ein Formularmietvertrag? Dann wäre die Kündigungsklausel unwirksam und es gälte die gesetzlich Kündigung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
soweit ich weiß schon. Werde später nochmal schreiben
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Peppie85/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Also wenn die Unfreundlichkeit zu den Nachbarn wirklich massiv ist und diese auch im gleichen Haus wohnen, dann könnte man eventuell über Störungen des Hausfriedens nachdenken.
Anderenfalls wird es schwierig. die einmlaige Demontage der Tischplatte, könnte man als Zerstörung des Eigentums werten, was vielleicht einen Kündigungsgrund darstellt, jedoch ließe sich das im Rahmen eines Schadensersatzes regeln.
Als mögliche Lösung wäre der Weg über eine Abfindung denkbar. Hierfür müsste man sich mit dem Mieter an einen Tisch setzen. hat er z.B. eine andere, angemessene Wohnung gefunden, es steht dir frei, bei der Suche zu helfen, könnte man z.B. daran denken Umzugskosten und Kautuon für ihn zu übernehmen, wenn er im Gegenzug bereit ist, umzuziehen.
Das hat übrigens rein garnichts mit Erpressung oder sonst etwas zu tun. sondern ist einfach eine Abmachung zwischen zwei erwachsenenen personen!
- Wenn du lieber Mieter bereit bist, in eine andere Wohnung zu ziehen, bezahle ich dir dafür die Summe von 3.000 €
das wäre jetzt eine Möglichkeit mit aus der Luft gegriffenenen zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Peppie85/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Wenn es sich um ein Haus mit verscheidendeden, an unterschiedliche Parteien vermietete Wohnehiheiten handelt,. könnte man ggf. im Rahmen der Eigentümerversammlung etwas bewirken.
Rein theoretisch, wohl vermerkt theoretisch steht z.B. den Miteigentümern das Recht zu dich zu zwingen, den Mieter zu kündigen um für Ruhe zu sorgen. Das ginge notfalls sogar so weit, dass man dir das Recht am Eigentum abspricht. d.h. du zwangsverkaufen müsstest.
Aber wie gesagt, das ist graue theorie, da du ja den Mieter auch los werden willst. Mit einem derartigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft in der Tasche hättest du dann aber die Legitimation, den Mieter zu kündigen. jedenfalls fristgerecht.
das Ganze sollte aber auf jeden Fall über einen Anwalt für Mietrecht laufen. es lauern einfach zu viele Fallstricke.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Mietvertrag auf 5 Jahre
Heißt genau was?
Bitte den genauen Wortlaut oder eine Bild der Klausel einstellen.
im Garten der mitvermietet wird stand ein breiter Baumstumpf auf dem eine Tischplatte gebaut wurde so als Gartentisch und der wurde von ihm mutwillig zerstört weil er ihn weghaben wollte.
Würde das schon ausreichen für eine Kündigung?
Nein
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
beide parteien verzichten für 60 Monate auf ihr recht zur ordentlichen kündigung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Das ist unwirksam. Laut BGH darf die Vertragsbindung des Mieters maximal 48 Monate dauern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bist du dir ganz sicher? Der letzte Anwalt bei dem ich war, der war keiner für Mietrecht aber er wollte unseren Fall nicht annehmen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Anitari ist sich sicher, wenn es sich um ein Haus in Deutschland handelt. Ich nehme an, dass Dein Gruß "Moin" eher nicht auf Österreich oder die Schweiz als Standort hinweist.
Und, ja: Kündigungsverzicht in Deutschland maximal 48 Monate und wenn das nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen normalen unbefristeten Mietvertrag mit der Möglichkeit der dreimonatigen Kündigungsfrist, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind oder eben unabhängig davon fristlose Kündigung bei schwer wiegenden Vertragsverstößen. Der kaputte Tisch reicht dazu allerdings nicht aus.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Verstehe. Also da wir statt 48 Monate die 60 Monate drin geschrieben haben ist der Vertrag teilweise nicht wirksam und es ist somit ein unbefristeter Mietvertrag sodass ich ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Als Vermieter kannst Du nur aus berechtigtem Interesse, BGB § 573, oder wichtigem Grund, BGB § 543 oder § 569 dem Mieter kündigen.
Es ist nicht zufällig ein 2FH mit nur 2 Wohnungen und Du eine davon bewohnst?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oben wohnt eine Familie und er wohnt unten dort wo ich gerne aus eigenbedarf einziehen würde was dann ja gehen müsste wenn ich dich richtig verstanden habe
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AnnaStark/1638188445166_nmmslarge__79_79_381_381_b79560bf121d4cc6a1271fe41d6675c5.jpg?v=1638188445000)
Reicht nicht für eine Kündigung, aber wohl sicherlich für eine Abmahnung, wenn die Platte mutwillig beschädigt wurde. Er muss sie auf jeden Fall ersetzen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AnnaStark/1638188445166_nmmslarge__79_79_381_381_b79560bf121d4cc6a1271fe41d6675c5.jpg?v=1638188445000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Eigenbedarf geht leider nicht weil er einen Mietvertrag auf 5 Jahre hat
Wie lautet der Wortlaut dazu im Mietvertrag? Befristung ist nur wirksam mit stichhaltiger Begründung.
Das hier
begründet sind diese 5 jahre nur dass beide parteien darauf verzichten
ist keine.
Falls du einen wechselseitigen Kündigungsverzicht meinst: Der ist nur gültig bis 48 Monate.
Du musst also erstmal diese Frage
Wie lautet der Wortlaut dazu im Mietvertrag?
beantworten. Dann kann man weitersehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
beide Vertragsparteien verzichten für einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Zeitpunkt des des Vertragsabschlusses auf ihr recht zur ordentlichen kündigung des Mietvertrags
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Okay. Sowas dachte ich mir schon. Das ist ein wechselseitiger Verzicht auf Kündigung. 60 Monate sind unwirksam, gilt nur bis 48 Monate. Also ist diese Klausel im Mietvertrag quasi nicht existent.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DaKaBo/1570647937749_nmmslarge__1038_0_2005_2006_93dd5a8dee4e7a1ccacba110c5eaae8e.jpg?v=1570647938000)
Sofern du echten, stichhaltigen Eigenbedarf hast, ja.
Eigenbedarf vortäuschen ist nicht empfehlenswert, das kann richtig nach hinten losgehen und teuer für dich werden.
Und rechne mal damit, dass von so einem Typ Mieter Gegenwind kommen wird.
Aber wie gesagt: Bei vernünftig begründetem Eigenbedarf, der dann auch so durchgezogen wird, kannst du kündigen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, das reicht höchstens für eine Abmahnung + Anzeige wegen Sachbeschädigung.
ok danke dir. Muss dazu aber sagen dass die nachbarn nicht meine mieter sind