Mietminderung möglich?

2 Antworten

Nimm die 400 € und sei glücklich, dass Du überhaupt was bekommst.

Vermutlich ist Dein Vermieter nun nicht mal mehr bereit, diesen Betrag zu zahlen, wenn er gut beraten wurde.

Falls Euch nach längerer Zeit des Wohnens in der Wohnung aufgefallen ist, dass die Fenster mit der Zeit undicht geworden sind, hättet Ihr schon im November 2021 handeln müssen. Ihr habt es zwar dem Vermieter gemeldet, aber seid nicht mehr mit Nachdruck hinterher gewesen.

Euer Vorgehen hätte damals schon sein müssen:

Mietminderung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung und Ankündigung von Selbstvornahme, wenn der Vermieter nichts macht.

Neue Fenster sind doch nur eine von mehreren Möglichkeiten, wie man Fenster dicht bekommt. Der Handel hält ein umfangreiches Sortiment an Dichtmaterialien bereit und oft reicht es auch schon aus, wenn die Fenster von einem Fachmann eingestellt werden, den Ihr auch hättet beauftragen können. Rechnung jeweils, egal ob Material oder Handwerker, dann an den Vermieter weiter geben und ggf. den Betrag von der Miete einbehalten. Ihr hättet vermutlich in 3 Wintern sehr viel Geld sparen können mit recht wenig Aufwand.

Der Vermieter wurde nun wirklich gut beraten, denn ein Ausgleich steht Euch in der Tat nur zu, wenn Ihr nachweisen könnt, dass Ihr durch die Mängel so und so viel Geld an Energiekosten zu viel hattet.

Wenn jetzt "nur" der Nachweis verlangt wird, dass durch den Fenstertausch die Kosten um Betrag X oder Kwh-Anzahl Y gesunken sind, dann viel Spaß dabei! Garantiert kommt als nächstes der Einwand, dass Ihr im fraglichen Winter 2024/2025 absichtlich viel weniger geheizt habt, um möglichst viel raus zu holen. Das zu widerlegen würde Euch schwer fallen.

Eine nachträgliche Mietminderung ist nicht möglich. Darauf habt Ihr keinen Anspruch. Anspruch auf Schadensersatz dann, wenn Ihr den Schaden auch wirklich nachweisen könnt. Das wird Euch allerdings sehr schwer fallen.

Mein Tipp: Frag Deinen Vermieter nochmal nach den 400 € und wenn er einverstanden ist, das zu zahlen, dann nimm das Geld und sei glücklich. Wenn der Vermieter das jetzt aber verweigert, habt Ihr Pech gehabt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

GT2205 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 15:59

Bist du ein Anwalt?

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bwhoch2  11.07.2024, 17:55
@GT2205

Nein, nur ein relativ erfahrener Vermieter. Somit beruht alles, was ich geschrieben habe, auf meinen irgendwann erworbenen Kenntnissen und gewonnenen Erfahrungen.

So weiß ich, dass rückwirkende Mietminderungen nicht möglich sind und dass Schadensersatz nur dann zugesprochen wird, wenn man einen Schaden in bestimmter Höhe beweisen kann. Das musste ich z. B. schon selbst vor Gericht erfahren.

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Ich befürchte, Du hast auf eine rückwirkende Mietminderung überhaupt keinen Anspruch.

Du hättest bei einem Mietmangel zeitnah eine Mietminderung vornehmen müssen, wenn der Vermieter auf die Mängelmeldung nicht reagiert.

Nimm die 400 Euro und freue Dich, dass Du was vom Vermieter bekommst.