Kaution nicht zurückbekommen?

2 Antworten

Von Experten bwhoch2 und Gerhart bestätigt

12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.

Das ist bei kalenderjähriger Abrechnung bis 31.12. des Folgejahres. Für 2023 als bis 31.12.2024. Solange darf der Vermieter auch einen angemessenen Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

Ob 50 % der Kaution angemessen sind ist eine andere Frage.

Welche Rechte hab ich als Mieter?

Du hast das Recht, noch bis längstens 31.12 2014 auf die Abrechnung warten zu dürfen.

Der Vermieter hat noch bis 31.12.2024 Zeit, Dir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen, wenn die Abrechnungsperiode vom 01.01. bis 31.12. geht. Ob Du da mitten im Jshr ausgezogen bist, spielt keine Rolle.