Wegen Eigenbedarf gekündigt. Keine Wohnung gefunden, was nun?

4 Antworten

Jetzt Frage ich mich, was wenn wir innerhalb der 3 Monaten nichts finden. Können sie uns einfach so "rausschmeißen", durch eine Räumungsklage?

Rechtlich unkritisch möglich, es sei denn, es wird fristgerecht interveniert:

Jeder Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss spätestens bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter vorliegen. Im Widerspruch kann sich der Mieter auf § 574 BGB berufen, die sogenannte Härteklausel oder Sozialklausel.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

theoretisch ja, aber die kostet Geld und vor allem Zeit.

Erster schritt wäre: mit dem Vermieter reden und schauen ob es möglich ist den Termin noch zu verschieben. Falls er sich nicht kooperationsbereit zeigt (und falls es bei ihm überhaupt möglich wäre) den Druck erhöhen und sagen dass du sonst der kündigung aufgrund sozialer härte Widersprechen musst, aber Gerichtsprozesse vermeiden willst.... du ziehst schnellstmöglich, spätestens aber zum (+ 2 Monate z.B.) aus. Kann trotzdem zur Räumungsklage kommen, die würde aber Monate dauern und das Gericht würde deine Eigenbemühungen sowie die soziale härte womöglich anerkennen (= kosten für den Vermieter)

Aber wie gesagt.... allererster weg ist das offene Gespräch und eine friedliche Lösung.


Ja, wenn die Kündigung rechtmäßig ist und Ihr rechtswidrig in der Wohnung deren Mieter Ihr nicht mehr seid bleibt dann werdet Ihr geräumt.

Bedenke das alle Kosten welche mit der Räumung entstehen - Anwalts- Gerichts- Räumungs- und sonstige Kosten zahlt Ihr.

Denn nach Ende des Mietvertrages besetzt Ihr illegal fremdes Eigentum.